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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-27

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-27

Wortprotokoll

Frau Schläpfer spricht mit ihrer Motion ein sehr ernsthaftes Problem an. Es ist tatsächlich so, dass ausländische Frauen statistisch gesehen ein höheres Risiko als Schweizerinnen haben, Opfer von häuslicher Gewalt zu werden. Aber es kann auch sein, dass Schweizerinnen inklusive ihrer Kinder von ihren ausländischen Partnern bedroht und verletzt werden.

Für das Anliegen sieht die Motion eine neue Gesetzesbestimmung vor. Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion, weil er der Meinung ist, dass das geltende Recht heute ausreichend ist.

Es ist so, dass bei schweren Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt, also Sexualdelikten oder auch Gewaltdelikten, bereits heute eine obligatorische Landesverweisung vorgesehen ist. Eine Gesetzesänderung ist also nicht nötig. Gemäss dem Katalog, in welchen Fällen eine obligatorische Landesverweisung bereits heute angeordnet wird, sind das vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Aussetzung, Gefährdung des Lebens, Angriff, Zwangsheirat, Menschenhandel usw. Ich lese Ihnen nicht die ganze Liste vor, aber aufgelistet sind auch sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Schändung. Von daher ist es also nicht nötig, hier noch einmal separat zu legiferieren.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.