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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2021-09-27

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-27

Wortprotokoll

Zur Motion Caroni 20.4465, "Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe": Die im Ständerat eingereichte Motion, welche wir heute im Nationalrat behandeln, ist als Folge der Postulate Caroni 18.3530 und Rickli Natalie 18.3531 sowie des[NB]anschliessenden Berichtes des Bundesrates entstanden. Sie zeigt die Reformmöglichkeiten bezüglich der lebenslangen Freiheitsstrafe auf. Mit der Motion Caroni wird der Bundesrat beauftragt, die nötigen Rechtsanpassungen vorzunehmen, damit seine eigenen Vorschläge zur lebenslangen Freiheitsstrafe umsetzbar werden. Konkret umfassen die Anpassungen eine spätere erstmalige Prüfung der bedingten Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe, die generelle Aufhebung der ausserordentlichen bedingten Entlassung und die Klärung und Vereinfachung des Verhältnisses von lebenslanger Freiheitsstrafe und Verwahrung.

Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen ist der Meinung, dass der Zeitpunkt der erstmaligen Prüfung einer bedingten Entlassung um fünf Jahre verschoben werden soll. Das heisst, dass zum Beispiel ein Mörder frühestens nach 20 Jahren und nicht wie bis anhin bereits nach 15 Jahren entlassen werden kann.

Ebenfalls soll das Verhältnis der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Verwahrung vereinfacht werden. Wenn nämlich die strengeren Regeln schon bei der lebenslangen Freiheitsstrafe für sonst zu verwahrende Täter angewandt werden, kann auf die unlogische parallele Anwendung beider Regimes verzichtet werden.

Auch soll die ausserordentliche bedingte Entlassung aufgehoben werden. Wohlgemerkt, es geht nicht um die reguläre bedingte Entlassung. Nach der Bestimmung kann eine Person im Strafvollzug bei ausserordentlichen Gründen früher bedingt entlassen werden. Bei der lebenslangen Freiheitsstrafe ist dies nach zehn Jahren möglich. Da diese Bestimmung noch nie angewandt, sondern die Anwendung immer abgelehnt wurde, kann sie problemlos aufgehoben werden.

Die drei Vorschläge stehen in Übereinstimmung mit der Bundesverfassung und der EMRK. Auch bleibt der Grundsatz des [PAGE 1930] geltenden Systems bestehen. Dieses wird durch die Forderungen der Motion noch verbessert.

Eine Minderheit der Kommission für Rechtsfragen findet, dass es keinen akuten Handlungsbedarf gibt, weil in der Praxis weder Anwendungs- noch Sicherheitsprobleme bestehen würden. Das geltende Strafrecht erlaube bereits heute, besonders schwere Straftaten angemessen zu bestrafen, und dem Schutzbedürfnis der Gesellschaft werde hinreichend Rechnung getragen.

Die Kommission für Rechtsfragen hat die Motion mit 13 zu 10 Stimmen angenommen.