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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-09-27

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-27

Wortprotokoll

Ich übernehme die Berichterstattung - der Kommissionspräsident müsste sich neu justieren, um die Berichterstattung zu machen. Ich kann Ihnen aber versprechen, dass die Berichterstattung nicht problematisch ist.

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Modernisierung der Aufsicht über die AHV hat Ihre Kommission am 20.[NB]Mai 2021 auch darüber beraten, ob es weiteren Bedarf für Abklärungen bezüglich der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) gibt; der Präsident hat es gesagt. Das Thema wurde in der Kommission, wie gesagt, am 20. Mai diskutiert. Wir haben am Schluss der Beratung über die Modernisierung der AHV-Aufsicht festgestellt, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle in einem Bericht festgehalten hat, sie habe Bedenken, dass im Bereich der ZAS die Trennung zwischen Aufsicht und Durchführung nicht genau und nicht gut gemacht wird.

Die ZAS ist heute eine Verwaltungseinheit des Bundes, sie ist der Eidgenössischen Finanzverwaltung angegliedert. Sie übernimmt diejenigen Vollzugsaufgaben für die erste Säule, die von einer Zentralstelle übernommen werden müssen. Das betrifft insbesondere den Geldverkehr zwischen ihr und der Ausgleichskasse, wobei man hier die Compenswiss ausnehmen muss; diese ist hier nicht eingegliedert, sondern separat aufgestellt. In den Aufgabenbereich der ZAS fallen weiter die Rentenzahlungen ins Ausland. Die ZAS ist zuständig für die Durchführung der AHV für das Bundespersonal. Hier haben wir es schon: Sie hat eine Aufsichts- und auch eine [PAGE 983] Durchführungsaufgabe! Und für das Personal von Betrieben, die dem Bund nahestehen, zum Beispiel die Eidgenössische Ausgleichskasse, ist sie zuständig für die Durchführung der IV für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Diese Vermischung von fachlicher und finanzieller Aufsicht und Durchführungsorganisation hat die EFK in ihrem Bericht vom 6. März 2015 kritisiert. Sie schlägt vor, eine konsequente Trennung von Durchführung und Aufsicht zu machen, diese Aufgaben also innerhalb der Bundesverwaltung zu trennen.

Das war auch eine Erwägung, die der Bundesrat im Vorfeld des Projektes für eine Modernisierung der AHV-Aufsicht vorgenommen hat. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit hat er es aber so belassen und weiter nichts unternommen. Er hat gesagt, es läuft eigentlich gut, und es gibt keinen Grund, jetzt diese grosse Trennung zu machen, die mit viel Kosten und Aufwendungen verbunden wäre. Allerdings kann der Bundesrat das Anliegen der EFK nachvollziehen. Und er unterstützt auch das Postulat. Dieses verlangt vom Bundesrat, innerhalb der Bundesverwaltung zu überprüfen, ob die aktuelle Durchführungs- und Aufsichtsfunktion der ZAS noch sinnvoll ist.

Mit dem Postulat beauftragt die SGK-S den Bundesrat auch, für diese Vermischung von Durchführungs- und Aufsichtsaufgaben Verbesserungen vorzuschlagen. Wie gesagt, der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen, er empfiehlt Ihrer Kommission und dem Parlament aber, mögliche Verbesserungen in diesem Zusammenhang möglichst ergebnisoffen zu prüfen und nicht schon eine Ausgliederung vorzusehen.

Das gab dann auch entsprechende Diskussionen in Ihrer Kommission. Wir haben insbesondere zwei Themen länger diskutiert.

Der erste Punkt war, womit man den Bundesrat beauftragen will: Soll er aufzeigen oder soll er vorschlagen, wie mögliche Verbesserungen aussehen könnten? Am Schluss hat sich die Kommission dazu bewegen lassen zu sagen, dass der Bundesrat Lösungen vorschlagen muss. Es darf aber, wie gesagt, ergebnisoffen sein.

Der zweite Punkt, der in Ihrer Kommission diskutiert wurde, war, dass man festhält, dass Ausgliedern nicht Privatisieren meint. Es geht hier nur darum, die Aufsichts- und die Durchführungsfunktionen zu trennen, nicht aber darum, diese irgendwie zu privatisieren oder weit weg auszugliedern.

Nach der Klärung dieser Fragen war Ihre Kommission zum Schluss damit einverstanden, dass man das Postulat einreicht und im Text vom Bundesrat verlangt, eine mögliche Verbesserung vorzuschlagen - aber, wie gesagt, ergebnisoffen.

Sie haben gesehen, dass der Bundesrat das Postulat unterstützt. Insofern beantrage ich Ihnen, das Postulat entsprechend auch zu unterstützen.