Ryser Franziska · Nationalrat · 2021-09-28
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2021-09-28
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat bei der Revision der Verrechnungssteuer das Ziel aus den Augen verloren. Statt die Steuersicherung zu verbessern und den Bund vor ungerechtfertigten Steuerhinterziehungen zu schützen, will Finanzminister Maurer auf Biegen und Brechen einen weiteren Steuerabbau für Unternehmen und ausländische Anlegerinnen und Anleger durchdrücken. Einmalige Steuerausfälle von 1 Milliarde Franken sowie jährliche Ausfälle von etwa 200 Millionen nimmt er dafür in Kauf. Nicht beziffert sind die Ausfälle durch neue Steuerschlupflöcher. Das ist eine Ohrfeige für jede ehrliche Steuerzahlerin. Jetzt braucht es eine Kurskorrektur.
Ich erinnere Sie: Ursprünglich sollte die Verrechnungssteuer nicht nur zur Aktivierung des Fremdkapitalmarkts revidiert werden, sondern eben auch, um ihrem eigentlichen Zweck gerecht zu werden, der korrekten Besteuerung von Vermögen und Vermögensrenditen. Dafür sollte die Verrechnungssteuer auf sämtliche Obligationenzinsen ausgeweitet werden, die an in der Schweiz steuerpflichtige natürliche Personen ausgerichtet werden, also auch bei im Ausland emittierten Obligationen in Schweizerfranken. Das wäre alles in allem ein ausgewogener Kompromiss. Der Sicherungszweck wird auf der einen Seite gelockert und auf der anderen Seite gestärkt; Letzteres eben mit dem Ziel, die Steuersicherung zu verbessern und den Bund vor ungerechtfertigter Steuerhinterziehung zu schützen.
Doch Kompromisse sind bei den bürgerlichen Parteien aus der Mode gekommen. Was wir jetzt vor uns haben, ist eine einseitige Steuerabbauvorlage. Der Sicherungszweck wird ausgehöhlt, und statt Steuerschlupflöcher zu stopfen, werden [PAGE 1941] neue geschaffen. Das Resultat kann als Einladung zur Steuerhinterziehung verstanden werden oder stellt, um es mit James Bond zu sagen, eine "licence to cheat" dar.
Um diese Vorlage noch zu retten, braucht es einen Neustart. Ich beantrage deshalb mit meiner Minderheit, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und sie mit einem Modell zu erweitern, das die Steuerhinterziehung nicht begünstigt, sondern die bekannten Lücken schliesst.
Konkret sieht das so aus: Wie vom Bundesrat ursprünglich beantragt, soll die Verrechnungssteuer auf ausländische Obligationen ausgeweitet werden. Dafür kann ein vereinfachtes Zahlstellensystem eingeführt werden. Um die Komplexität zu reduzieren, schlage ich zudem vor, die Verrechnungssteuer auf direkt gehaltene ausländische Obligationen zu beschränken. Demnach wären indirekt gehaltene Obligationen, die in Fonds verpackt sind, ausgenommen. Das ist zwar nicht optimal, vereinfacht die Umsetzung aber merklich. Das ist ein pragmatischer Ansatz, der die Kritik am ursprünglich vorgesehenen, komplexen Zahlstellenprinzip nicht mehr gelten lässt.
Davon würden Konzerne profitieren, aber auch Bund und Kantone, die ihre Obligationen mit attraktiven Konditionen auf dem internationalen Markt anbieten könnten. Damit auch die Anlegerinnen und Anleger etwas davon haben, sollte das Ganze mit einem optionalen Meldeverfahren kombiniert werden. Sie könnten so wählen, ob sie weiterhin Verrechnungssteuer bezahlen wollen oder ob ihre Bank die für die Steuererklärung notwendigen Informationen an die Steuerverwaltung weiterleitet.
Ein solches System ist ein für alle Seiten tragbarer Kompromiss, insbesondere für die Unternehmen: In- und ausländische Konzerne sowie die Gemeinwesen können direkt und unkompliziert Obligationen in der Schweiz emittieren und quellensteuerfreie Zinszahlungen für einen Grossteil der inländischen und für alle ausländischen Obligationäre im globalen Kapitalmarkt gewähren. Der Fremdkapitalmarkt wird also definitiv attraktiver.
Es ist aber auch ein tragbarer Kompromiss für die Banken: Mit einer Beschränkung auf direkt gehaltene Papiere wird nämlich ein Grossteil der Obligationen abgedeckt, ohne dass ein unverhältnismässiger Aufwand betrieben werden muss.
Der Kompromiss ist auch für die natürlichen Personen tragbar: Sie haben künftig die Wahl, ob sie lieber 35 Prozent ihrer Zinsen deponieren oder für eine Meldung optieren, um den gesamten Betrag von Anfang an behalten zu können. Das Steuergeheimnis bleibt dabei jederzeit gewahrt.
Auch für den Bund ist diese Lösung vorteilhaft: Es wird nämlich ein steuerehrliches Verhalten der im Inland wohnhaften natürlichen Personen sichergestellt. Gegenüber heute würde der Sicherungszweck sogar noch gestärkt. Es führte auch zu Mehreinnahmen für den Bund, wenn heute unversteuertes Vermögen neu deklariert würde.
Ich bitte Sie also, meiner Minderheit zu folgen. Mit einer Rückweisung haben wir die Möglichkeit, diese Vorlage zurück auf den richtigen Weg zu bringen, indem die Verrechnungssteuer nicht der Steuervermeidung, sondern der Steuersicherung dient.