Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2002-12-12
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-12
Wortprotokoll
Mein Antrag bezieht sich auf Artikel 64 Absätze 2 und 3. Er ist aber keine Alternative zu den Anträgen der Minderheiten Robbiani und Gross Jost, die ich beide sehr unterstütze und Ihnen auch zur Annahme empfehle.
Wir haben im Rahmen dieser KVG-Revision viel über die Vorteile einer vernetzten und koordinierten medizinischen Behandlung gesprochen. Deshalb haben wir die Krankenversicherer gestern im Rahmen von Artikel 13 mit grosser [PAGE 2131] Mehrheit dazu verpflichtet, besondere Versicherungsformen anzubieten, nämlich Hausarztmodelle oder Ärztenetze mit Budgetverantwortung.
Mit meinem Antrag, den ich übrigens wie jenen zu Artikel 13 zusammen mit Kollege Gutzwiller eingereicht habe, soll jetzt erreicht werden, dass dieser koordinierten medizinischen Behandlung auch tatsächlich zum Durchbruch verholfen wird. Die koordinierte medizinische Behandlung hat nämlich nicht nur das Ziel, unnötige Leistungen zu verhindern sowie die Absprache und die Kontrolle zwischen den Leistungserbringenden zu verbessern, sondern sie hat auch und vor allem für die Versicherten und die Patientinnen und Patienten den Vorteil, dass ihre gesamte Behandlung von einer Vertrauensperson koordiniert und begleitet wird. Behandlungssteuerungsmassnahmen, aber auch Qualitätskontrolle und Budgetverantwortung sollen die Leistungserbringenden mit den Krankenversicherern aushandeln müssen, denn für diese alternativen Versicherungsmodelle besteht kein Vertragszwang.
Für Versicherte, die sich für eine koordinierte und vernetzte Medizin entscheiden, die ihre Behandlung also zusammen mit ihrem Vertrauensarzt planen und durchführen, gibt es gegenüber heute keine Änderung. Sie behalten wie bisher einen Selbstbehalt von 10 Prozent mit einer Höchstgrenze von 600 Franken. Wollen die Versicherten aber Leistungen beziehen, ohne sich mit ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin abzusprechen, bezahlen sie einen höheren Selbstbehalt, nach meiner Vorstellung 30 Prozent. Für die Patientinnen und Patienten bleibt damit die freie Arztwahl, die für viele Versicherte zumindest psychologisch sehr wichtig ist, erhalten.
Nun stellt sich die Frage, ob dieses Modell ungerecht oder sogar unsozial ist, weil es jene Patienten "bestraft", die ohne Absprache mehrere Ärzte parallel und gleichzeitig aufsuchen. Ich meine, das Gegenteil ist der Fall. Unsozial ist, wenn heute alle Versicherten für unnötige und doppelt erbrachte Leistungen in einem System zur Kasse gebeten werden, das zu wenige Anreize für Leistungserbringende bietet, sich abzusprechen und auf unnötige Leistungen zu verzichten.
Die Beweise, dass diese alternativen Versicherungsformen nicht nur gut funktionieren, sondern auch in Bezug auf die Kosten und die Mengensteuerung etwas bringen, liegen heute vor. Es gibt verschiedene und gut funktionierende Modelle, und zwar in den Städten und in den Randregionen; deshalb wird mein Antrag auch von sehr vielen Hausärzten mitgetragen. Diese schon heute funktionierenden Modelle zeigen aber auch sehr deutlich auf, dass die Versicherten sich in solchen Modellen wohl fühlen und gut aufgehoben sind, denn sie werden zum Beispiel auch während des Spitalaufenthaltes von ihrer Vertrauensärztin oder ihrem Vertrauensarzt begleitet, und gleichzeitig sind durch diese Begleitung die grössten Kosteneinsparungen möglich.
Qualitätsverbesserung durch Koordination und Vernetzung und die Vermeidung von unnötigen und überflüssigen Leistungen: diese Ziele müssen wir unbedingt weiterverfolgen. Ein gutes Modell hat Ihnen gestern unsere Fraktion vorgeschlagen, es wurde von der Mehrheit des Rates aber abgelehnt. Das Resultat darf jetzt nicht sein, dass wir auf dem Weg zu diesem Ziel gar nichts mehr tun.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zuzustimmen, damit wir in dieser entscheidenden Frage einen Schritt weiterkommen.