Lexipedia

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2002-12-12

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-12

Wortprotokoll

In den Artikeln 62 und 64 geht es um die Franchisen. Franchisen verfolgen den Zweck, die Patientinnen und Patienten bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen zur Zurückhaltung anzuhalten. Diese Zurückhaltung ist aber nur wirksam zu erreichen, wenn die Kostenbeteiligung nach Einkommen abgestuft wird. Ich möchte Sie daran erinnern, dass dieser Rat erst vor kurzem ein Postulat Cavalli überwiesen hat, welches einkommensabhängige Franchisen vorsieht. Auch der Bundesrat hat dieses Postulat begrüsst.

Jetzt, wo es darauf ankommt, dass man diese Reform umsetzt, wird einfach die pauschale, einkommensunabhängige Franchise - und zwar auf 400 Franken - nahezu verdoppelt. Wir lehnen dies ab und möchten dem Antrag der Minderheit Robbiani zustimmen.

Wir bitten Sie, auf das Modell der einkommensabhängigen Franchise gemäss Minderheit Gross Jost umzuschwenken, denn nur dieses ist wirklich in der Lage, auch für mittlere und hohe Einkommen Anreize zu schaffen. Sehen Sie, für einen Millionär ist eine Franchise von 400 Franken ein Trinkgeld. Damit wecken Sie keine Zurückhaltung. Dagegen sind 400 Franken für eine Person mit kleinem Einkommen, beispielsweise eine Verkäuferin oder eine Rentnerin, ein bedeutender Betrag, eine eindeutige Mehrbelastung.

Ich bin von dieser KVG-Revision ziemlich enttäuscht, denn die Quintessenz in finanzieller Hinsicht ist die: Man gibt den Privatspitälern Subventionen und holt jetzt das Geld über die Franchise von Leuten mit kleinen Einkommen. Das trifft natürlich vor allem die Familien und besonders die Kranken. Franchisen sind eigentlich Kopfsteuern für die Kranken, Kopfprämien sind Kopfsteuern für das ganze Volk. In der Schweiz - das ist bemerkenswert - können Sie gegen jede Steuer das Referendum ergreifen, aber nicht gegen die Kopfsteuern der Krankenversicherung; dagegen gibt es offenbar keine Handhabe. Deshalb ist dieses ganze Paket der KVG-Revision nicht ausgewogen.

Zur Wahl der Franchise: Die Minderheit Stahl stellt einen sehr extremen Antrag mit bis zu 4000 Franken Wahlfranchise. Ich denke, wir sollten uns in Erinnerung rufen, dass der Zweck einer Krankenversicherung darin besteht, dass sich Gesunde und Kranke das Kostenrisiko teilen. Wenn die Gesunden jetzt eingeladen werden, sehr hohe Franchisen zu wählen, dann muss die finanzielle Bürde für die Kranken [PAGE 2132] immer mehr über Hochkostenpools und andere Ausgleichsmassnahmen wieder ausgeglichen werden. Das System der Versicherung wird so zu einem guten Stück ad absurdum geführt.

Vor allem besteht hier auch ein Denkfehler. Man hat bei Artikel 35 darauf verzichtet, die Ärzte in diese Revision einzubinden und das Angebot mit der Lockerung des Kontrahierungszwanges zurückzunehmen. Die wichtigen Reformen wurden versäumt. Dafür tut man jetzt bei der Franchise so, als wäre der Patient der Motor dieser Kostensteigerung. Ich bin überhaupt nicht dieser Ansicht. Es sind die Ärzte, die im Wesentlichen mit den Diagnosen den Konsum bestimmen. Sie - und nicht die Patienten - lösen die Operationen aus und bestimmen die Nachfrage. Die einzige Folge von hohen Franchisen wird sein, dass sich Personen mit niedrigem Einkommen unter Umständen zu spät zum Arzt begeben und sich zu spät behandeln lassen. Dies könnte unter Umständen gerade zum Gegenteil dessen führen, was wir eigentlich wollen, nämlich dass Behandlungen erst in einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium aufgenommen werden und zu teuren Folgekosten führen.

Bleiben Sie deshalb bei der alten Franchise. Die Mehrbelastung ist unsozial; sie bewirkt nichts Vernünftiges und belastet in erster Linie die kleinen Einkommen. Dem können wir so nicht zustimmen.