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AB 289583

Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-28

Wortprotokoll

Es geht bei diesem Geschäft um die Einführung der Zertifikatspflicht auch für den Zutritt zum Bundeshaus. Sie wird in der Bevölkerung grossmehrheitlich als selbstverständlich empfunden und ist auch medial diskutiert worden, was man nachvollziehen kann. Trotzdem sind ein paar grundsätzliche Überlegungen anzustellen, bevor wir auch im Bundeshaus eine Zertifikatspflicht einführen, notabene eine Pflicht, die alle Parlamentarier dazu verpflichtet, ein Zertifikat auch im Haus vorzuweisen.

Ratsmitglieder sind zur Ausübung ihres von den Stimmberechtigten verliehenen Mandats gesetzlich zur Teilnahme an den Ratssitzungen verpflichtet. Die Einführung einer Zertifikatspflicht muss auf Gesetzesstufe erfolgen und verhältnismässig sein. Die verfassungsmässig geschützte demokratische Vertretung der Stimmberechtigten darf nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden. Der Bundesrat hat - das muss auch erwähnt werden - die Legislativen aller Stufen von der Zertifikatspflicht ausgenommen, weshalb es hierfür eine seriöse Diskussion darüber braucht.

Wir befinden also mit dieser Vorlage darüber, wer das Parlamentsgebäude, die Kommissionszimmer und den National- bzw. Ständeratssaal, betreten darf und wer nicht. Es geht dabei um einen Arbeitsplatz und einen Ort, an dem man verpflichtet ist zu erscheinen, zumal man auch das Recht dazu innehat.

Wir sind kein Restaurant, auch wenn es im Parlamentsgebäude ein solches hat. Das Restaurant im Parlamentsgebäude - einfach, dass man das weiss - unterliegt der Zertifikatspflicht. Im Parlament, ausser am eigenen Platz, herrscht Maskenpflicht. Einfach, damit es klar ist, benenne ich, dass wir im Parlament sehr bemüht sind, die Pandemie zu bekämpfen.

Nun aber zur Massnahme, das Zertifikat einzuführen: Sie geht vor allem darauf zurück, dass wir im Parlament bemüht sind, die Pandemie zu bekämpfen und - nochmals - Ansteckungen zu vermeiden und einen möglichst störungsfreien Parlamentsbetrieb zu ermöglichen. Da sollte es klar sein, dass man entweder geimpft, genesen oder getestet ist.

Wir unterbreiten Ihnen von der Staatspolitischen Kommission her einen Antrag, der sinngemäss so lautet: Personen ab dem 16. Altersjahr wird von nun an nicht mehr ermöglicht, ohne gültiges Covid-19-Zertifikat das Parlamentsgebäude zu betreten. Personen, die zwingend Zutritt zum Parlamentsgebäude benötigen, werden die Kosten für die allenfalls notwendigen Tests vergütet. Des Weiteren regelt die Verwaltungsdelegation gemäss Artikel 69a Absatz 3 des Parlamentsgesetzes die Kontrolle der Covid-19-Zertifikate.

Artikel 69a Absatz 4 legt zudem fest, dass Ratsmitglieder, die kein Covid-19-Zertifikat vorweisen, Zutritt erhalten, wenn sie im Parlamentsgebäude eine Maske tragen. Dies wird von einer Minderheit Binder bekämpft. Sie bittet Sie, den betreffenden Absatz zu streichen. Eine Minderheit Rutz Gregor beantragt, dass die Verwaltungsdelegation mindestens alle acht Wochen prüft, ob die epidemiologische Lage die Aussetzung der Zertifikatspflicht zulässt. Die Mehrheit der Kommission beantragt auch hier die Ablehnung der Änderung.

Wir bitten Sie also, der Vorlage in der Fassung der Mehrheit zuzustimmen.