Bischof Pirmin · Ständerat · 2021-09-28
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-28
Wortprotokoll
Kommen wir vor dem Mittagessen noch kurz zu diesem Geschäft. Ich habe ja die Interpellation am 17. Juni 2021 eingereicht. Zwei Wochen später hat dann der Bundesrat tatsächlich, wie in der Interpellation vermutet, eine Botschaft und einen Antrag zur Revision des Postmarktrechts im Finanzbereich publiziert. Der Bundesrat sieht vor, dass die Postfinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt einsteigen können soll, ohne dass gleichzeitig eine Privatisierung stattfinden würde und ohne dass vorher die Neuorganisation der Grundversorgung im ganzen Postbereich abgeklärt würde.
Ich habe mich nach dieser Antwort als nicht befriedigt erklärt, aus drei Gründen. Frau Bundesrätin, ich verstehe erstens nicht, und vielleicht können Sie darauf antworten, warum der Bundesrat die von ihm selber beschriebenen Marktverzerrungen in Kauf nimmt. Zweitens verstehe ich nicht, warum er die Verfassung offensichtlich nicht beachtet; ich verweise auf das Gutachten des Bundesamtes für Justiz. Drittens verstehe ich nicht, warum er eine Expertenkommission einsetzt, um die Grundversorgungsfrage abzuklären, und dann, bevor die Ergebnisse vorliegen, das Resultat vorwegnimmt. [PAGE 1022]
1.[NB]Zum Gesetzesvorhaben selber: Der Bundesrat hat in seiner Botschaft selber festgehalten, dass die Vergabe von Krediten und Hypotheken durch eine nicht privatisierte Postfinance, und davon sprechen wir ja jetzt, eine wettbewerbsverzerrende Wirkung hat. Die Wettbewerbsverzerrung, die der Bundesrat selber feststellt, wird dann etwas mit dem Argument weggewischt, es sei ja nur für eine Übergangszeit. Aber aus der Vorlage wird nicht ersichtlich, wie sichergestellt werden soll, dass es eben wirklich eine befristete Übergangszeit ist und dass dieses "Providurium" nicht zur Dauerlösung wird, die eben dann wettbewerbsverzerrend wäre.
2.[NB]Zur Verfassungswidrigkeit: Das Bundesamt für Justiz ist da eigentlich klar und hat an seiner Haltung festgehalten, dies auch entgegen einem später vom Bundesrat bei Professor Martenet eingeholten Gutachten. Das Bundesamt für Justiz ist klar der Auffassung, dass eine Verfassungsgrundlage für diese Gesetzgebung fehlt. Der Bundesrat selber hat festgestellt, dass man die Verfassungswidrigkeit nur vermeiden könnte, indem man entweder die Postbank privatisiert oder eine Verfassungsänderung vornimmt; beides beantragt der Bundesrat aber mit seiner Vorlage nicht.
3.[NB]Zur Grundversorgungsfrage: Hier hat der Bundesrat die Expertenkommission Grundversorgung Post unter der Leitung von Christine Egerszegi eingesetzt, allerdings erst in diesem Jahr. Der Bericht dieser Kommission liegt noch nicht vor. Ein Kernstück dieses Expertenberichtes wird ja die Frage betreffen, in welchem Bereich die Postfinance - was ja denkbar ist, auch wenn das zuerst noch umschrieben werden müsste - eine Grundversorgung in der Schweiz erbringt. Bevor aber dieses Ergebnis vorliegt, wird nun diese Gesetzgebung in Auftrag gegeben.
Aus diesen drei Gründen also verstehe ich das Vorgehen des Bundesrates, insbesondere die zeitliche Abfolge, wirklich nicht. Ich bin gespannt darauf, zu erfahren, ob die Frau Bundesrätin diese Fragen klären kann.