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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2021-09-29

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-29

Wortprotokoll

Ich gebe Ihnen die Meinung der FDP bekannt. Unsere Partei und unsere Fraktion stehen zum Klimaübereinkommen. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2050 auf netto null gesenkt werden. Damit folgt die Schweiz dem international vereinbarten Ziel, die globale Klimaerwärmung auf maximal eineinhalb Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Im geltenden CO2-Gesetz haben wir uns auf ein Reduktionsziel bis 2020 von minus 20 Prozent gegenüber 1990 geeinigt. Erreicht haben wir bis 2019 nur 13,9 Prozent. Damit haben wir das Ziel klar verfehlt.

Nun kommt dazu, dass die Stimmbevölkerung die Totalrevision des CO2-Gesetzes abgelehnt hat. Die Gründe mögen verschieden sein. Wo wir uns aber selber an der Nase nehmen müssen, ist die Tatsache, dass wir dem Stimmvolk die Vorlage nicht wirklich erklären konnten. Die vielfältigen Instrumente, die wir aus Überzeugung eingebaut hatten, waren schwer vermittelbar, ja, sie waren schlicht und einfach unverständlich. Der nächste Wurf muss daher der Schadensbegrenzung dienen und darf nur die wichtigsten Eckpunkte enthalten.

Die Folge der Ablehnung ist, dass das geltende CO2-Gesetz aus dem Jahre 2011 weiterhin gültig ist, aber einige Vorgaben, die befristet sind, wirkungslos werden. So haben wir keine messbaren Verminderungsziele mehr, Firmen können nicht mehr von der CO2-Abgabe befreit werden, Treibstoffimporteure sind nicht mehr verpflichtet, in Klimaschutzprojekte zu investieren, und laufenden Klimaprojekten fehlt die Finanzierung.

Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst es, dass die UREK-N schnell reagiert und in einem zügigen Verfahren ein Übergangsgesetz geschaffen hat. Wir unterstützen die Bestrebungen, die Beratungen im Bundesparlament in der Wintersession abzuschliessen und das Gesetz per 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Mit der vorgesehenen Rückwirkungsklausel kann auch ein eventuelles Referendum abgehandelt werden. Die FDP-Liberale Fraktion will eine rasche Übergangslösung, die sich auf die Weiterführung von unbestrittenen und auch für die Wirtschaft wichtigen Instrumenten beschränkt. Schlussendlich muss diese schlanke gesetzliche Übergangslösung mehrheitsfähig sein. Einen Absturz in einer Referendumsabstimmung können wir uns nicht leisten.

Allfällige weitere Massnahmen sollen im Rahmen einer Nachfolgerevision geprüft werden. Vermehrte Anstrengungen werden alsdann nötig sein, um den bereits eingehandelten Rückstand auf dem CO2-Absenkpfad wieder aufzuholen. Parallel dazu werden auch die Gletscher-Initiative, ein eventueller Gegenvorschlag und der Mantelerlass bezüglich Stromversorgung in die Beratung starten.

Die FDP-Liberale Fraktion macht sich ernsthaft Sorgen, ob das zuständige Departement noch die Gesamtübersicht behalten kann. Es wird unumgänglich sein, Synergien in der Energie- und Klimapolitik durch geeignete Massnahmen zu nutzen. Der Bundesrat läuft stattdessen Gefahr, sich bei der Energie- und Klimapolitik zu verzetteln und die Standortpolitik aus den Augen zu verlieren. Eine Vielzahl von Vorlagen, Berichten, Konzepten und Strategien erschweren eine gesamtheitliche Sicht, ganz im Sinne von: Papier ist geduldig. Daneben gibt es offene Punkte, deren Lösung rasch an die Hand genommen werden muss. Der Bundesrat sollte eine klare Gesamtschau vorlegen, die es erlaubt, Kohärenz zwischen Klima-, Energie- und Standortpolitik zu schaffen. Nur so kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Klima- und Energiepolitik zurückgewonnen werden.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstreicht nochmals, dass es sich bei der vorliegenden Gesetzesrevision nur um eine Übergangslösung handeln kann. Sie soll dazu dienen, die mit [PAGE 1983] dem bestehenden CO2-Gesetz auslaufenden Massnahmen möglichst nahtlos zu verlängern. Politisch erachten wir diese Verlängerung als mehrheitsfähig. Auf neue Regulierungstatbestände, die über die bestehende Gesetzesgrundlage hinausgehen, wie das vor allem die Minderheitsanträge von links fordern, soll klar verzichtet werden. Damit Rechts- und Investitionssicherheit geschaffen werden können, braucht es danach auch eine zügige Inkraftsetzung über eine schlanke Anpassung der Verordnungsgrundlage.

Die FDP-Liberale Fraktion tritt auf die vorliegende Gesetzesrevision ein.