AB 289811
Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-29
Wortprotokoll
Die Bevölkerung hat am 13. Juni 2021 das CO2-Gesetz abgelehnt. Es war ein Gesetz, das Sie hier in den beiden Räten grossmehrheitlich durchgewinkt haben und das von den Medien und von zahlreichen Verbänden unterstützt wurde. Was bedeutet jetzt die Ablehnung dieses Gesetzes? Es bedeutet, dass wir ein bestehendes CO2-Gesetz haben, das Elemente hat, die Ende Jahr auslaufen. Jetzt ist es das unbestrittene Ziel der Kommission, diese unbestrittenen Elemente zu verlängern. Insbesondere sprechen wir hier von der Befreiung von der CO2-Abgabe für Unternehmen.
Jetzt muss man aber auch zur Kenntnis nehmen, dass linke Kreise diese Vorlage nutzen, um weitere Verschärfungen und Verteuerungen durchzumogeln, namentlich beim Benzinpreis. Da müssen Sie aufpassen, dass Sie die Rechnung nicht ohne den Wirt machen, sonst droht auch bei dieser Vorlage ein Referendum. Zur Erinnerung: Die Bevölkerung der Schweiz hat Nein gesagt zu einem CO2-Gesetz, das eine Erhöhung der CO2-Steuer und eine Benzinpreiserhöhung beinhaltete. Das waren die wesentlichen Gründe, warum das Volk Nein zum CO2-Gesetz gesagt hat.
Was passierte seither? Seither hat der Bundesrat in Eigenregie bereits wieder die CO2-Abgabe erhöht, dies aufgrund von Zielen, die unrealistisch gesetzt sind, weil die Zuwanderung nicht berücksichtigt wird. Das ist ein Perpetuum mobile zum Abkassieren. Man kann immer sagen: "Ja, wir haben die Ziele nicht erreicht." Das ist aber so, weil die Ziele gar nicht erreichbar sind, wenn man die Zuwanderung nicht berücksichtigt. Dann müssen die Abgaben laufend erhöht werden. Auch zu diesem Mechanismus hat das Schweizervolk am 13.[NB]Juni 2021 eben Nein gesagt. Trotzdem hat der Bundesrat die CO2-Abgabe weiter erhöht.
Zur Erinnerung: Per 1. Januar 2021 haben wir bereits die Treibstoffpreise erhöht - Sie erinnern sich an die Debatte zur Beimischung damals -; das waren auch 3,7 Rappen pro Liter. Jetzt wurden bereits wieder neue Verteuerungen für die Autoimporteure angekündigt, die zur Folge haben, dass Autos teurer werden, dass der Konsument für importierte Autos mehr bezahlen muss. Auch das ist ein Element, das im Prinzip völlig entgegen der Volksmeinung, die am 13. Juni zum Ausdruck kam, einfach so durchgemogelt wird.
Jetzt haben wir diese Vorlage hier, und hier soll der Preis für den Konsumenten noch einmal zusätzlich um 3,5 Rappen erhöht werden. Sie wenden also an allen möglichen Fronten eine Salamitaktik bezüglich Preiserhöhungen an, weil Sie das CO2-Gesetz nicht durchgebracht haben. Da macht die SVP nicht mit. Das ist eine unehrliche Politik, die nicht im Sinne des Volksentscheids vom 13. Juni dieses Jahres ist.
Dann noch zur Erinnerung: Sie möchten diese Vorlage rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft setzen, denn die Referendumsfrist wird erst im April 2022 auslaufen. Das heisst, Sie haben dann diese Rückwirkung, und wenn bei dieser Vorlage nur schon irgendjemand das Referendum ergreifen wird, können Sie gerade nochmals neun Monate dazurechnen. Das heisst, Sie werden dann in einer Volksabstimmung Ende 2022 der Bevölkerung erklären müssen, dass die neue Vorlage oder diese Zwischenvorlage eine Rückwirkung per 1. Januar 2022 beinhaltet. Das dürfte dann nicht ganz so einfach sein.
Wenn also eine Mehrheit in diesem Parlament die Vorlage nach Gutdünken ausbaut und neue Elemente einbaut, dann müssen Sie damit rechnen, dass das Referendum ergriffen wird. Sie verantworten dann die dadurch entstehende Rechtsunsicherheit und den totalen Schiffbruch der Vorlage. Seien Sie also vernünftig: Beschränken Sie sich auf den Status quo, und zwar mit Blick auf den Steuerzahler und den Abgabenzahler. Lehnen Sie also neue Verteuerungen ab.
Im Übrigen sind wir für Eintreten, wobei wir Ihnen wärmstens empfehlen, dem Antrag der Minderheit Rösti zuzustimmen, damit auch wir diese Vorlage am Ende mittragen können.