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Würth Benedikt · Ständerat · 2021-09-29

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-29

Wortprotokoll

Ich habe viel Verständnis für das Problem, das hier auf dem Tisch liegt, speziell auch für die Tessiner Situation. Aber man muss sich doch bewusst sein, dass sich der ausländische Unternehmer bzw. seine entsandten Mitarbeitenden in der Schweiz - um beim Beispiel von Kollege Levrat zu bleiben - nicht völlig im rechtsfreien Raum bewegen. Das ist natürlich nicht so. Sie wissen auch, dass die Vollzugspraxis so ist, dass GAV-Löhne ohnehin von den paritätischen Kommissionen vollzogen bzw. kontrolliert werden und Mindestlöhne, wenn es sie gibt, dort auch für diese Arbeitsverhältnisse gelten.

Für die Nicht-GAV-Branchen besteht auch nicht ein völlig rechtsfreier Raum. Dort ist es so, dass die orts- und branchenüblichen Löhne beachtet werden müssen. Aber da liegt wahrscheinlich der inhaltliche Kern dieser Motion: Dort reden wir dann von sogenannten Referenzlöhnen. Die sogenannten tripartiten Kommissionen müssen dann also beurteilen, ob in diesen Branchen wiederholt Missbräuche und Unterbietungen stattfinden oder nicht. Wenn diese stattfinden, dann können die betreffenden Unternehmen sanktioniert werden. Insbesondere - und das ist die Verknüpfung mit dieser Motion - ist es doch klar, dass bei der Ermittlung der Referenzlöhne auch die Mindestlöhne mitberücksichtigt werden, die der kantonale Souverän festgelegt hat. Das ist eigentlich logisch, sonst macht eine tripartite Kommission ihre Arbeit nicht.

Die tripartiten Kommissionen in Nicht-GAV-Branchen haben also in allen Kantonen die Möglichkeit, einerseits die Vollzugspraxis unter Berücksichtigung des kantonalen Mindestlohns zu schärfen oder andererseits dem kantonalen Gesetzgeber selber einen Mindestlohn zu beantragen; das können sie auch tun. Oder sie können, wenn der Geltungsbereich nicht klar ist, wie das offensichtlich im Kanton Tessin der Fall ist, diese Mindestlohnregelung präzisieren bzw. beantragen, dass der Geltungsbereich ausgeweitet wird. Also haben die Kantone bzw. die tripartiten Kommissionen hier eigentlich das ganze Instrumentarium zur Verfügung.

Es ist schon klar, darin sind wir uns einig, dass das Entsenderecht eine nationale Gesetzgebung ist. Der Vollzug ist aber bekanntlich hochgradig dezentral; wir reden von einem Dualismus unter Einbezug der Sozialpartner, unter Einbezug der Kantone. Dieser Dualismus hat sich im Grundsatz auch bewährt, und, das möchte ich einfach nochmals betonen, er lässt auch Spielraum, dieses Problem zu lösen. Bei Lichte betrachtet sehe ich eigentlich nicht, wieso man als nationaler Gesetzgeber effektiv tätig werden muss. Das können die Kantone sowohl von der gesetzgeberischen Seite wie auch von der Vollzugseite her lösen, wenn sie es wollen.

Vor diesem Hintergrund kann ich den Antrag der Mehrheit auf Nichteintreten nachvollziehen, auch wenn offensichtlich eine Mehrheit der Kantone uns Eintreten empfiehlt. Es gibt Probleme, das müssen wir nicht schönreden. Aber sie sind lösbar mit den Instrumenten, die in den Kantonen zur Verfügung stehen, sowohl von den paritätischen Kommissionen der Sozialpartner als auch von den tripartiten Kommissionen unter der Leitung der Kantone.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.