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Markwalder Christa · Nationalrat · 2021-09-30

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-30

Wortprotokoll

Ihre Aussenpolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom vergangenen 30. August mit 19 zu 6 Stimmen eine Kommissionsmotion angenommen, die den Bundesrat auffordert, dem Parlament bis zur Wintersession 2021 eine Finanzierungsbotschaft für die Schweizer Teilnahme an Erasmus plus vorzulegen.

Das Parlament hat sich wiederholt und mit Nachdruck für eine Vollassoziierung der Schweiz an Erasmus plus ausgesprochen. So wurde 2017, wir haben es eben gehört, von beiden Kammern eine Motion der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur angenommen, welche die Assoziierung an Erasmus plus im Jahr 2021 forderte - also für dieses Jahr, in dem wir jetzt leben. Ebenso hat diese Forderung ins Legislaturprogramm 2019-2023, welches wir ziemlich genau vor einem Jahr in beiden Räten verabschiedet haben, unter Ziffer 26 Eingang gefunden. Konsequenterweise haben dann National- und Ständerat in der Budgetdebatte in der vergangenen Wintersession im Rahmen der Finanzplanung die Beiträge für die internationale Mobilität erhöht. Schliesslich wurden wir vom Bundesrat am 18. Januar dieses Jahres zum Verhandlungsmandat für Erasmus plus konsultiert und haben damals mit einer deutlichen Mehrheit von 18 zu 6 Stimmen festgehalten, dass ein künftiges Abkommen die Vollassoziierung an Erasmus plus umfassen soll.

Nachdem der Bundesrat selbst unterstreicht, dass eine möglichst rasche Teilnahme der Schweiz an Erasmus plus das Ziel des Bundesrates bleibt, fehlen uns bisher die Tatbeweise, dass er dieses Ziel entsprechend verfolgt. Offene Fragen zum Finanzierungsschlüssel werden vorgeschoben, obwohl Referenzen seitens der EWR-Staaten durchaus bestehen und mit ein paar Nachforschungen und direktem Austausch mit unseren EFTA-Partnerländern in Erfahrung gebracht werden können.

Europäische Mobilitätsprogramme sind für die Erweiterung des Erfahrungshorizonts der jungen Generationen zentral und sowohl für die Schweiz wie auch für die europäischen Staaten ein Gewinn. So können unsere Studierenden ein Austauschjahr oder -semester an europäischen Hochschulen verbringen und ihre Prüfungen und Seminararbeiten an den heimischen Hochschulen anrechnen lassen, währenddessen unsere Universitäten und Hochschulen Talente aus europäischen Ländern ausbilden können. Solche Austauschprogramme können nun einmal nicht vollwertig durch bilaterale Hochschulvereinbarungen ersetzt werden.

Wie ernst es der Aussenpolitischen Kommission mit der Vollassoziierung an Erasmus plus ist, zeigt sich in der Bedingung, die von einer knappen Mehrheit in den Bundesbeschluss über den zweiten Erweiterungsbeitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten eingefügt wurde. Diese Debatte werden wir später noch in unserem Rat führen, es sei jedoch schon jetzt daran erinnert, dass die Annahme der vorliegenden Kommissionsmotion diese Konditionalität überflüssig machen würde.

Schliesslich hat der Bundesrat, um die aussenpolitische Konditionalität der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsengesetzgebung aus dem Bundesbeschluss zu eliminieren, eine neue Botschaft zum zweiten Erweiterungsbeitrag vorgelegt, der eigentlich auch von unseren Räten bereits vor bald zwei Jahren verabschiedet wurde. Eine neue, innenpolitische Konditionalität in diesem Bundesschluss zu verankern, würde deshalb der Logik widersprechen, die Negativspirale im bilateralen Verhältnis mit der EU nach dem einseitigen Abbruch der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen durch den Bundesrat zu durchbrechen.

Um dem innenpolitischen Seilziehen zwischen Parlament und Bundesrat in der Frage der Vollassoziierung an Erasmus plus einen eleganten Ausweg zu weisen, ist deshalb die Überweisung dieser Kommissionsmotion notwendig. Nachvollziehbar ist die Begründung des Bundesrates zur Ablehnung dieser Kommissionsmotion höchstens unter dem Gesichtspunkt des sportlich gesetzten Zeithorizonts, nämlich dass die Finanzierungsbotschaft bis in der Wintersession vorgelegt werden soll.

Der Verweis darauf, dass seitens der EU noch kein Verhandlungsmandat und deshalb Unsicherheit betreffend die Höhe der Schweizer Beiträge bestehe, ist aus verschiedenen Gründen nicht stringent:

1.[NB]Eine Kostenschätzung kann aufgrund der bestehenden Formel für die Beiträge der EWR-Staaten durchaus gemacht werden.

2.[NB]Der Bundesrat hat die Verhandlungen mit der EU zum institutionellen Abkommen von sich aus abgebrochen, im Wissen darum, dass dies auch für die Kooperationsprogramme negative Folgen zeitigen dürfte.

3.[NB]Es ist klar, dass die Schweiz gegenüber der EU mit neuen Vorschlägen dazu kommen muss, wie sich das bilaterale Verhältnis weiterentwickeln soll.

Ich bitte Sie deshalb, dieser Kommissionsmotion zuzustimmen.