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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-30

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-30

Wortprotokoll

Die Motion befasst sich mit dem Problem, dass die meisten Gutscheine für Waren und andere Leistungen nur eine beschränkte Gültigkeitsdauer aufweisen; Sie haben es zu Recht gesagt, Monsieur le conseiller national Bendahan.

Nous connaissons très bien les difficultés que ces bons peuvent engendrer - vor allem dann, wenn eine Leistung, für die man bezahlt hat, am Ende nicht erbracht werden soll. Häufig zeigen sich die Anbieter jedoch kulant und akzeptieren den Gutschein trotzdem. Manchmal ist das aber nicht der Fall.

Es ist jedoch nicht zutreffend, dass es im heutigen Gesetz keine Regeln zu solchen Gutscheinen gibt. Es gibt durchaus Regeln betreffend die Zulässigkeit einer Befristung. Gutscheine unterstehen namentlich den allgemeinen Regeln über den Vertragsabschluss. Eine Befristung des Gutscheins ist zulässig, wenn sie der Käuferin oder dem Käufer vor dem Abschluss des Kaufvertrags mitgeteilt wurde.

Si vous avez une échéance qui est connue au moment de l'achat, cette échéance est acceptable, c'est-à-dire qu'elle est réglée dans le droit.

Die Befristung wird damit zum Vertragsinhalt, mit dem sich die Käuferin oder der Käufer einverstanden erklärt. Wenn Sie also einen Gutschein von einem Hotel kaufen, und dieser ist ein Jahr gültig, dann haben Sie Kenntnis von diesem Vertragsinhalt, und damit ist dieser Vertrag unter diesen Umständen zustande gekommen. Wenn jemand erst nach dem Kauf von der Befristung Kenntnis erhält, dann ist die Befristung nicht gültig.

Si vous avez seulement connaissance de l'échéance après l'achat du bon, donc si vous savez seulement qu'il y a une échéance et que celle-ci est indiquée dans le contrat, celle-ci n'est pas acceptée.

Die in der Motion vorgesehene Lösung zeigt auch, dass es keine einfache und naheliegende Lösung gibt. Wenn nämlich die Konsumentin oder der Konsument wie vorgeschlagen nur einen Teil der Leistung erhält - Sie schreiben in Ihrer Motion nichts von "remboursement", sondern Sie schreiben von einer Teilleistung -, dann könnte das auch etwas kompliziert werden, wenn der Gutscheinempfänger nachher nur diese Teilleistung in Anspruch nehmen kann.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.