Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2021-09-30
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-30
Wortprotokoll
Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, mit fortschrittlichen EU-Ländern gleichzuziehen und die Regeln über die kaufvertragliche Sachgewährleistung im Obligationenrecht so anzupassen, dass die vorgeschriebene Garantiezeit und Gewährleistung für Geräte und Produkte auf fünf Jahre erweitert wird. Ausgenommen davon sind verderbliche Waren und Produkte mit Verfallsdatum wie Medikamente. Zudem verlange ich, dass künftig sichergestellt wird, dass die Gewährleistung im Kaufvertrag nicht mehr durch entsprechende allgemeine Geschäftsbedingungen umgangen oder ganz wegbedungen werden kann.
Produkte für Endverbraucher sind heute sehr häufig und bewusst so konzipiert und geschaffen, dass sie rasch, d. h. zu schnell, einen Defekt aufweisen. Die Konsequenz davon ist, dass Produkte kurz nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von heute zwei Jahren unbrauchbar werden; dies mit dem Ziel, die Konsumenten zu einem Neukauf zu bewegen. Eine Erhöhung der Gewährleistungsfrist für Produkte würde sicherstellen, dass Unternehmen, die betreffende Produkte herstellen, ein Interesse hätten, die Lebensdauer der Produkte zu verlängern.
Die Forderung nach einer verlängerten Gewährleistungsfrist ist keineswegs aus der Luft gegriffen. Einige europäische Länder sind da vorbildlich vorausgegangen, so beispielsweise Island und Norwegen mit je fünf Jahren für Produkte mit längerer durchschnittlicher Lebensdauer. In Irland sind allgemein sechs Jahre einzuhalten. Im Vereinigten Königreich gibt es zwei verschiedene Fristen: sechs Jahre in England, Wales und Nordirland, fünf Jahre in Schottland.
In Europa existieren Gewährleistungsfristen, die weit über die gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz hinausragen. Dies hat zur Folge, dass Produkte von schlechterer Qualität respektive tieferer Lebensdauer vermehrt in die Schweiz und andere Länder mit kurzen Gewährleistungsfristen exportiert werden, weil sie in den Ländern mit längerer Gewährleistungsfrist nicht mehr gewinnbringend verkauft werden können. Längere Gewährleistungsfristen erhöhen den Druck auf die Wirtschaft, wirklich Qualität zu produzieren. Dies käme dem Bewusstseinswandel hin zur Nachhaltigkeit entgegen. Die Ressourcen, die wir verschwenden, sind enorm: zuerst bei der Herstellung und dann auch wieder bei den Abfallbergen, die durch die Kurzlebigkeit der Produkte unnötig anfallen. Wir hätten ein grosses Potenzial, unsere Umwelt weniger zu belasten, und auch das Portemonnaie der Konsumentinnen und Konsumenten würde entlastet, wenn erstandene Produkte länger haltbar wären. Dies würde wiederum die Kaufkraft erhöhen.
Ich bitte Sie, unterstützen Sie diese Motion der Umwelt und den Konsumenten zuliebe.