AB 290455
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-30
Wortprotokoll
Die KVF-N, Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, hat die Motion des Ständerates 20.4328, "Service public stärken", am 30. August dieses Jahres behandelt. Die Kommission hat die Motion mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Die Motion beinhaltet zwei wesentliche Elemente, nämlich erstens eine politische Steuerungsmöglichkeit und zweitens eine klare Regelung der Oberaufsicht.
Der Service public oder, anders gesagt, die Grundversorgung ist ein zentraler Pfeiler unseres Landes. Er ist ein zentraler Pfeiler insbesondere in einem föderalistischen Land wie der Schweiz. Wir alle wissen, der Service public kostet zwar einige Franken Geld, aber er hält unsere Schweiz zusammen. Gleichwohl streiten wir uns oftmals über diesen Service public und diese Grundversorgung, zuweilen sogar leidenschaftlich.
Die Kommission hat sich aber von dieser Grundsatzfrage des Service public nicht leiten lassen. In der Motion geht es nicht darum zu definieren, wie eine Grundversorgung aussehen könnte, sondern nur darum, wie die Politik Einfluss nehmen kann, wie wir hier in diesem Saal Einfluss nehmen können. Dabei geht es eben, wie gesagt, um politische Steuerung und um Oberaufsicht. Die Politik muss im Bereich der Grundversorgung die strategische Richtung vorgeben. Sie muss gleichzeitig diese strategische Richtung auch kontrollieren. Hierfür braucht es Regeln, einheitliche Regeln, und damit eine gesetzliche Bestimmung, ein Gesetz, das die Grundversorgung sauber regelt. Die strategische Planung heisst unter anderem Eignerstrategien definieren, heisst den Grundauftrag formulieren und anschliessend das Formulierte kontrollieren. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes schuldig.
Sie entscheiden also heute mit dieser Motion nicht, wie der Grundauftrag aussehen soll, sondern nur, wie wir ihn definieren und wie wir ihn kontrollieren.
Die Kommission unterstützt die Motion und damit auch die Schaffung einheitlicher und klarer gesetzlicher Regeln. Sie bedauert, dass der Bundesrat diese Chance nicht wahrnimmt und nicht sagt: "Wir sind damit einverstanden, dass man strategisch definiert und kontrolliert und alles regelt." Wir haben aber auch Verständnis, dass der Bundesrat als direkter Vorgesetzter und Eigner vieler dieser Unternehmen hier mehr Skepsis als die Kommission hat.
Eine Minderheit erachtet diesen Weg als nicht notwendig, kritisiert den etatistischen und strikten Rahmen und will mehr Freiheit für die Staatsbetriebe. Die Mehrheit ist aber anderer Meinung. Strategische Planung ist wichtig, Kontrolle ist wichtig, und beides soll geregelt werden.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen.