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Pult Jon · Nationalrat · 2021-11-30

Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-11-30

Wortprotokoll

Wir behandeln das Luftfahrtgesetz, und wir behandeln konkret Artikel 100 Absatz 4. Der Bundesrat möchte, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologinnen und Psychologen ein Melderecht erhalten, um im Fall von medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Besatzungsmitgliedern in Flugzeugen sowie von Fluglotsinnen und Fluglotsen eine Meldung ans BAZL machen zu dürfen. Mit diesem neuen Melderecht soll die Sicherheit in der Luftfahrt erhöht werden. Ursprung dieser Bestimmung ist, wie Sie wahrscheinlich wissen, der tragische Absturz der Germanwings-Maschine mit 150 Todesopfern.

Unser Rat hat sich bisher gegen dieses zusätzliche Sicherheitselement ausgesprochen. Der Ständerat hingegen hat sich vom Bundesrat überzeugen lassen und am 13. September 2021 mit 31 zu 11 Stimmen das Melderecht unterstützt. Unsere Kommission empfiehlt mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 11 Stimmen, an der Streichung festzuhalten. Die Minderheit Pult hingegen, für die ich jetzt spreche, empfiehlt Ihnen, dem Ständerat zu folgen und diese Differenz heute zu bereinigen.

Unsere Minderheit empfiehlt Ihnen dies aus Überzeugung, da so die Sicherheit erhöht werden kann. Dafür sprechen drei Argumente:

1.[NB]Bei der Fliegerei gibt es regelmässig - alle sechs oder alle zwölf Monate - eine sorgfältige Kontrolle der medizinischen und psychologischen Tauglichkeit von Besatzungsmitgliedern und Fluglotsinnen. Das ist gut so; dieses präventive Sicherheitssystem funktioniert insgesamt. Zwölf oder auch sechs Monate sind allerdings eine lange Zeit. Die körperliche oder psychische Gesundheit eines Piloten oder einer Fluglotsin kann sich in einer kürzeren Zeit verschlechtern. Deshalb ist es nötig, dass Ärztinnen oder Psychologen vorher reagieren können, wenn sie es als nötig erachten, vor allem, weil eine Entbindung von der Schweigepflicht, die heute schon möglich ist, eine komplexe und vor allem langwierige Prozedur ist. Es wäre also schlecht, wenn während dieser Prozedur ein psychisch oder medizinisch angeschlagener Pilot einfach weiterfliegen könnte, obwohl z. B. seine Hausärztin der Meinung ist, dass dies gefährlich sei.

2.[NB]Die vorgeschlagene Regelung mit dem Melderecht für Psychologinnen und Ärzte ist analog dazu seit 1975 für den Strassenverkehr verankert. Sie hat sich dort bewährt. Warum sie ausgerechnet im Flugverkehr nicht funktionieren soll, wo das Potenzial für Tragödien doch erheblich höher ist, ist schlicht unverständlich und aus Sicht der Minderheit unlogisch.

3.[NB]Letztlich müssen wir abwägen, welcher Schutz für uns wichtiger ist: das Arztgeheimnis, das die Privatsphäre der Pilotinnen und Lotsen schützt, oder der Schutz ganz vieler Passagiere, die in einem Flugzeug sitzen. Für uns als starke Minderheit steht der Schutz der Passagiere im Vordergrund. Wir sind überzeugt, dass diese Abwägung auch dem gesunden Menschenverstand entspricht.

Wir bitten Sie, der Minderheit zu folgen und so ein Mehr an Sicherheit in unserer Luftfahrt zu verankern. Befreien Sie Ärztinnen oder Psychologen von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem BAZL, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Gefahr besteht.