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Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-11-30

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-11-30

Wortprotokoll

Wir bitten Sie mit 19 zu 5 Stimmen, auf diese Vorlage einzutreten.

Vorweg meine Interessenbindungen: Ich bin Präsident des Verwaltungsrates der Regionalverkehr Bern Solothurn AG, Mitglied des Verwaltungsrates der Aare Seeland mobil AG und Vizepräsident des Verwaltungsrates der Bielersee Schifffahrtsgesellschaft.

Wie Sie wissen, haben wir mit den Motionen 21.3459 und 21.3460 eine Verlängerung des entsprechenden letztjährigen Bundesgesetzes, der Vorlage 20.055, bis ins Jahr 2021 verlangt, weil die Pandemie bekanntlich auch den öffentlichen Verkehr weiterhin betrifft. Es ist klar und muss nicht länger begründet werden, was zu den Frequenzeinbussen und damit zu den Ertragseinbussen beim öffentlichen Verkehr geführt hat: Entweder man fürchtet sich davor, sich in den öffentlichen Verkehr zu begeben, man scheut die Maskenpflicht, die im öffentlichen Verkehr nach wie vor gilt, oder es wird wieder vermehrt das Homeoffice gefordert - eine Zeit lang war es ja sogar grundsätzlich vorgeschrieben. Uns geht es darum, dass der Ortsverkehr, der regionale Personenverkehr, der Güterverkehr und auch der touristische Verkehr nicht ausbluten.

Wenn wir die Vorlage 20.055 in diesem Rat wie auch im Ständerat im letzten Jahr grossmehrheitlich unterstützt haben, so ist es nun umso mehr angezeigt, das auch im Jahr 2021 zu tun. Bekanntlich haben die Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs und des touristischen Verkehrs ihre Reserven aufbrauchen müssen. Reserven entstehen zwangsläufig aufgrund der Ertragsüberschüsse. Der öffentliche Verkehr budgetiert grundsätzlich keine Ertragsüberschüsse, aber die Rechnungen gehen natürlich nicht immer auf null auf. Entweder resultieren Ertragsüberschüsse oder Aufwandüberschüsse. Die Ertragsüberschüsse werden in die Reserven eingelegt. Sie sind bis zu einem bestimmten Grad gebunden, danach sind sie frei. Freie Reserven im öffentlichen Verkehr zu haben, heisst aber nicht, dass Dividenden ausgeschüttet werden dürfen oder dass den Verwaltungsratsmitgliedern irgendwelche fürstlichen Honorare ausbezahlt werden. Vielmehr müssen diese Reserven im Interesse des öffentlichen Verkehrs im Rahmen des bestellten Angebots eingesetzt werden.

Für ausserbetriebliche Zwecke bzw. für Zwecke, die ausserhalb des abgeltungsberechtigten bestellten Verkehrs liegen, dürfen lediglich Reserven aus dem ausserbetrieblichen Bereich, z. B. aus der Immobilienwirtschaft oder der Pensionskasse, verwendet werden. Nachdem diese Reserven nun ganz oder zum grossen Teil aufgebraucht sind, ist es umso nötiger, dass der öffentliche Verkehr weiterhin unterstützt wird - wie dies bereits mit der Vorlage 20.055 der Fall war. Neu ist, dass der Bundesrat erfreulicherweise auch den Ortsverkehr in die Vorlage aufgenommen hat. Damit sind wir selbstverständlich einverstanden.

Mit diesen Begründungen bitten wir Sie, sich der Mehrheit der Kommission anzuschliessen, die dies mit 19 zu 5 Stimmen beschlossen hat.