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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-11-30

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-11-30

Wortprotokoll

Viele von Ihnen haben es erwähnt, und ich bin froh, dass da eine grosse Einigkeit herrscht: Der regionale Personenverkehr ist das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs. Es besteht Übereinstimmung, dass er wichtig ist. Umso wichtiger ist eben, dass wir für den regionalen Personenverkehr zeitgemässe Grundlagen haben. Zeitgemässe Grundlagen für die Rechnungslegung sind notwendig, um mit den Anforderungen Schritt zu halten - und die Anforderungen sind hier ganz klar gestiegen -, aber auch um die Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen.

Die Vorlage, die Sie heute beraten, will die Stärken des Regionalverkehrs erhalten. Sie will die Effizienz fördern, die Anreize richtig setzen, die Strukturen vereinfachen, Abläufe harmonisieren, die Transparenz und auch das Vertrauen stärken. Die Vorlage bringt Neuerungen. In der Botschaft wird aber auch auf Massnahmen verwiesen, die in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt worden sind. Damit haben Sie mit dieser Vorlage einen Überblick über den aktuellen Stand [PAGE 2197] im Bestellverfahren und über die Bestimmungen im Personenbeförderungsgesetz erhalten.

Das Projekt "Reform des regionalen Personenverkehrs" geht zurück auf eine Motion aus dem Jahr 2013. Diese Motion der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen verlangte, dass die Finanzierung und die Harmonisierung des Bestellverfahrens im regionalen Personenverkehr sichergestellt werden. Im Rahmen dieses Projekts hat man verschiedene Varianten vertieft geprüft. Die Vorlage wurde, wie gefordert, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und auch unter Einbezug der Branchenvertreter erarbeitet. Sie geniesst heute eine breite Unterstützung, und deshalb haben wir Ihnen diese Vorlage auch so unterbreitet.

Während der gemeinsamen Erarbeitung und auch in der Vernehmlassung hat sich gezeigt, dass sich das Bestellverfahren beim regionalen Personenverkehr, wie wir es seit 25 Jahren kennen, bewährt hat. Es ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Sie ist zwar aufwendig, das stimmt. Sie ermöglicht es aber eben auch, den Aufbau und die Weiterentwicklung von dichten und massgeschneiderten Angeboten des öffentlichen Verkehrs in allen Kantonen und vor allem auch die regionale Verbundenheit des öffentlichen Verkehrs zu gewährleisten. Die Botschaft bringt daher keine Abkehr vom bisherigen System, vielmehr verbessert sie punktuell das heute bestehende System und damit auch die Grundlagen für den bestellten Regionalverkehr.

Die Änderungen im Personenbeförderungsgesetz beschränken sich aber nicht nur auf die Reform im regionalen Personenverkehr, sie nehmen auch zwei Elemente aus anderen Themenbereichen und einer weiteren Vernehmlassungsvorlage auf. Aus der Reform des regionalen Personenverkehrs wurde damit eine breitere Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes.

Ein wichtiges Element dieser Vorlage sind die gesetzlichen Anpassungen im Bereich Rechnungslegung und Controlling. Die Anpassungen im Gesetz erfolgen als Ergänzung der im Nachgang zu den bekannten Subventionsfällen bereits ergriffenen Massnahmen.

Die Vorlage enthält zudem Elemente aus der 2019 durchgeführten Vernehmlassung zur multimodalen Mobilität. Das sind Bestimmungen zur gemeinsamen Vertriebsinfrastruktur der Branche und zum Datenschutz.

Bereits gehört haben Sie, dass der Verpflichtungskredit zur Finanzierung der Abgeltungen des regionalen Personenverkehrs für die kommenden vier Jahre nicht zu dieser Vorlage gehört. Diese Abgeltungen haben Sie ja bereits separat beraten.

Den Kern der Vorlage bildet folglich die Reform des regionalen Personenverkehrs. Wie gesagt, wir bleiben beim bestehenden System der gemeinsamen Bestellung des regionalen Personenverkehrs durch Bund und Kantone. Der regionale Personenverkehr wird aber auch weiterentwickelt. So haben wir Anliegen von Kantonen und Transportunternehmen wie die Präzisierung und Stärkung der Innovationsfinanzierung aufgenommen. Regelungen, Abläufe und Bestellinstrumente für den regionalen Personenverkehr werden vereinfacht und vereinheitlicht. Dafür ist zentral, dass wir neu eine obligatorische mehrjährige Zielvereinbarung zwischen Bestellern und Transportunternehmen schaffen, um eine erhöhte Planungssicherheit und -verbindlichkeit zu haben. Zentral ist auch, dass wir ein nationales Benchmarking für mehr Transparenz und Effizienz sowie eine digitale Bestellplattform für ein harmonisiertes Bestellverfahren einführen.

Drei Jahre nach dem Fall Postauto sind die Konsequenzen für die subventionsrechtliche Aufsicht und die Steuerung der Subventionen im öffentlichen Verkehr weitgehend gezogen. Eine Reihe von Massnahmen ist umgesetzt. Für andere braucht es ergänzend eine gesetzliche Verankerung. Diese wird jetzt gerade in diesem Gesetz vorgenommen. Neu wird nämlich im Gesetz festgelegt, dass im subventionierten regionalen Personenverkehr keine Gewinne einkalkuliert werden dürfen. Es wird also ein sogenanntes Gewinnverbot geben. Weiter wird präzisiert, wie die allfälligen Überschüsse zu verwenden sind. Wie bisher sind mindestens zwei Drittel der Überschüsse der Spezialreserve zur Deckung von künftigen Fehlbeträgen zuzuweisen. Die heute bestehende Möglichkeit, Überschüsse oberhalb eines gewissen Schwellenwerts vollständig frei zu verwenden, entfällt mit dieser Vorlage.

Neu wird auch unterschieden, ob eine Linie des öffentlichen Verkehrs nach einer Ausschreibung oder aufgrund einer Direktvergabe betrieben wird. Betreibt ein Unternehmen eine Linie nach einer Ausschreibung, dann sind die finanziellen Spielräume nachher grösser, weil das Unternehmen ja auch grössere Risiken trägt.

Wie ich vorhin erwähnt habe, enthält die Vorlage auch zwei Elemente aus der Vernehmlassungsvorlage zur multimodalen Mobilität. Es sind dies die gesetzliche Statuierung der von der Branche des öffentlichen Verkehrs gemeinsam genutzten Infrastruktur für den Vertrieb von Angeboten des öffentlichen Verkehrs - die sogenannte Netzweite ÖV-Anbindung (Nova) - und die Anpassung der Datenschutzbestimmungen. Diese Bestimmungen sind unbestritten, auch in Ihrer Kommission. Ich denke, es sind wichtige Elemente, die dieses Gesetz insgesamt auch bereichern. Deshalb haben wir sie in die Vorlage aufgenommen.

Sie haben es gehört: Ihre vorberatende Kommission ist auf die Vorlage eingetreten. Die Vorlage ist das Resultat einer sehr guten, konstruktiven Zusammenarbeit mit den Kantonen und auch mit der Branche. Sie ist breit abgestützt, und ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten.

Ich werde zu einzelnen Differenzen nachher in der Detailberatung noch separat Stellung nehmen.

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