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Würth Benedikt · Ständerat · 2021-11-30

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-11-30

Wortprotokoll

Wenn ich die Zahlen des Bahninfrastrukturfonds anschaue, dann stelle ich fest, dass wir mittelfristig ein Problem haben. Kurzfristig haben wir aber kein Problem. Das ist eigentlich eindeutig. 2023 und 2024 ist der Reservestand positiv. Natürlich gab es einen kurzfristigen Corona-Effekt. Kurzfristig haben wir, objektiv betrachtet, aber kein Problem.

Ich kann das auch aus der Sicht des Verwaltungsrates einer Bahn bestätigen. Ich bin Präsident der Schweizerischen Südostbahn. Ich konnte nicht erkennen, dass wir irgendein praktisches Problem hätten oder dass sich kurzfristig ein solches ergeben würde. Die Leistungsvereinbarungen und auch die entsprechenden Objektvereinbarungen im baulichen Bereich werden ordentlich getätigt.

Mittelfristig wird jedoch ein Problem auf uns zukommen. Das ist so. Die Zahlen sehen diesbezüglich ziemlich dramatisch aus. 2026, 2027 oder 2028 wird es kritisch werden. Wir haben damit ein Thema, das wir angehen müssen. Wir werden in dieser Session auch eine Diskussion über konkrete Vorstösse aus dem Nationalrat führen. Diese fordern vom Bundesrat einen Massnahmenplan zur Steigerung des Anteils des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr. Im Rahmen eines solchen Massnahmenplans wird der Bundesrat logischerweise auch eine Auslegeordnung machen müssen, wie er das betrieblich und infrastrukturell realisieren will und wie er die Finanzen dafür bereitstellt. Das hat dann natürlich auch Auswirkungen auf den Finanzplan.

Aus meiner Sicht besteht kein Bedarf, kurzfristig beim Voranschlag etwas zu korrigieren. Wenn wir den öffentlichen Verkehr in diesem Land weiterhin stabil halten wollen, werden wir hier mittelfristig wohl oder übel Anpassungen vornehmen müssen.

Meines Erachtens gibt es natürlich auch formell einen wesentlichen Unterschied zwischen Voranschlag und Finanzplan. Beim Voranschlag kreditieren wir verbindlich. Beim Finanzplan kann der Bundesrat die erwähnte Auslegeordnung machen und dann entscheiden, in welchem Jahr er wirklich tätig werden will. Wenn die Bundesversammlung beim Finanzplan Anpassungen vornimmt, hat der Bundesrat diese Freiheit. Beim Voranschlag ist das anders, und darum erachte ich den Antrag der Mehrheit der Finanzkommission als nicht zielgerichtet.

Ich bitte Sie, der Minderheit Knecht zu folgen, insbesondere bei der Position Voranschlag.