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Noser Ruedi · Ständerat · 2021-11-30

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-11-30

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass ich nach beiden Begründungen sprechen darf, weil jetzt die Argumente auf dem Tisch liegen. Denn die Argumente von Herrn Rechsteiner und Frau Herzog unterscheiden sich ja signifikant. Herr Rechsteiner will gar nicht auf die Vorlage eintreten, während Frau Herzog auf die Vorlage eintreten, aber eine andere Vorlage möchte. Es ist deshalb gut, dass wir darüber diskutieren können.

Als Erstes möchte ich Sie auf zwei Punkte aufmerksam machen, die der Kommissionssprecher noch nicht gesagt hat. Sie müssen einmal schauen, wie die Verrechnungssteuer auf den Werkplatz - es geht hier um den Werkplatz - wirkt. Im Moment machen wir hier nämlich eine ausländische Standortförderung. Die Mehrheit aller Obligationen, die unser Werkplatz emittiert, wird heute in den Benelux-Ländern ausgegeben. Warum? Die Benelux-Länder kennen keine Verrechnungssteuer.

Herr Rechsteiner hat zu Recht gesagt, die Schweizer Verrechnungssteuer sei uns lieb geworden. Ich habe gar nichts gegen diese Aussage; es ist, glaube ich, eine gute Aussage. Aber leider - und das müssen wir auch feststellen, Herr Rechsteiner - hat sich das international nicht durchgesetzt. Das ist einfach so. International geht man andere Wege, und wenn wir in der Schweiz einen Finanzplatz wollen, der es unseren Konzernen ermöglicht, sich in der Schweiz zu refinanzieren, dann geht es nicht, dass wir die Verrechnungssteuer auf den Obligationen belassen.

Sie müssen sich bewusst sein: Jede Obligation, die in den Benelux-Ländern emittiert wird, wird nach dem Recht der Benelux-Länder emittiert. Darum haben Sie hier drin ja bereits Ausnahmen beschlossen. Wir haben alle Too-big-to-fail-Instrumente von der Verrechnungssteuer ausgenommen. Warum? Weil es klar war, dass ansonsten kein ausländischer Investor so ein Too-big-to-fail-Instrument kaufen würde, und es war nicht im Interesse der Schweiz, dass die Too-big-to-fail-Instrumente nur in Schweizer Pensionskassen liegen. Wir wollten eine internationale Streuung. Darum haben wir damals schon anerkannt, dass wir die Instrumente von der Verrechnungssteuer befreien müssen. Damit haben wir auch anerkannt, dass internationale Investoren keine Schweizer Obligationen mit einer Schweizer Verrechnungssteuer kaufen.

Was wir damit aber auch gemacht haben, ist eine komplette Wettbewerbsverzerrung, und darum komme ich, im Gegensatz zu Herrn Rechsteiner, zum genau umgekehrten Schluss: Diese Vorlage stellt den Werkplatz endlich wieder dem Finanzplatz gleich! Mit dieser Vorlage kann nämlich auch der Werkplatz verrechnungssteuerfrei Obligationen ausgeben. Das können nicht nur die grossen Too-big-to-fail-Banken tun, sondern das kann eben auch unser Werkplatz machen. Wer diese Vorlage bekämpft - und Sie gestatten mir diesen Seitenhieb, Herr Rechsteiner, Sie haben auch einen gemacht -, ist gegen die Arbeiter. Denn diese Vorlage führt dazu, dass Investitionen in unserem Land getätigt werden, finanziert werden, und darauf beruhen die Arbeitsplätze. Das ist der Sinn und Zweck dieser Vorlage.

Zu den Ausfällen: Der Kommissionssprecher hat zu Recht gesagt, dass etwa 160 bis 200 Millionen Franken Ausfälle entstehen werden. Er hat auch zu Recht gesagt, dass demgegenüber auch wirtschaftliche Einnahmen zu verzeichnen sein werden. Herr Rechsteiner, Sie haben sich in Ihrem Votum selbst widersprochen: Sie können nicht gleichzeitig sagen, dass bei den Steuern die Verrechnungssteuer und die Unternehmensgewinnsteuer in den letzten zwanzig Jahren gesprudelt haben, dass aber Reformen nicht dazu führen, dass es mehr Steuereinnahmen gibt. Bei der Gewinnsteuer ist es so, dass wir drei Unternehmenssteuerreformen beschlossen haben. Das hat dazu geführt, dass die Einnahmen aus der Unternehmensgewinnsteuer immer gestiegen sind. Zudem hat die Unternehmenssteuerreform II dazu geführt, dass die Verrechnungssteuereinnahmen gestiegen sind. Das ist der Fakt der ganzen Geschichte.

Wenn wir jetzt 2 bis 3 Prozent dieses Zuwachses so verwenden, dass die Schweizer Wirtschaft ihre Arbeitsplätze in der Schweiz halten und sich in der Schweiz finanzieren kann, dann ist das eine kluge Investition, denn es ist bedeutend weniger als die Zunahme der Steuereinnahmen in den letzten zehn Jahren.

Es kommt noch dazu, und das wurde bis jetzt noch nicht berechnet: Neu können dann Bund, Kantone, Gemeinden und die Gemeinwesen, die mit dem Bund, den Kantonen, den Gemeinden zusammenarbeiten, auch verrechnungssteuerfreie Obligationen emittieren. Damit wird der Preis, den der Bund dafür bezahlen muss, kleiner, denn er kann neu auch internationale Investoren ansprechen. Auch die Gemeinden und Kantone usw. können internationale Investoren finden. Das heisst, dass die Refinanzierungskosten der öffentlichen Hand sinken werden. Das macht relativ schnell diese 200 Millionen Franken an Ausfällen aus, die man damit kompensieren kann.

Die Verrechnungssteuer ist eine Steuer, die dem Sicherungszweck dient und die man zurückfordern kann. Effektiv dürfte am Schluss beim Bund also nichts hängenbleiben. Was beim Bund heute hängenbleibt, ist nicht das Geld von Schweizern, die ihre Verrechnungssteuer nicht zurückfordern. Das ist der absolut kleinste Teil. Was beim Bund heute hängenbleibt, ist das Geld von Investoren aus dem Ausland, die ihre Dividenden nicht zu 100 Prozent der Verrechnungssteuer anrechnen können, weil wir nicht überall Doppelbesteuerungsabkommen haben.

Man muss wissen: Man kann die Verrechnungssteuer nur aus Ländern zurückfordern, mit denen man ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Bei den meisten Doppelbesteuerungsabkommen steht nicht drin, dass man hundert Prozent der Verrechnungssteuer zurückfordern kann, und es sind ausländische Investoren, die diese nicht zurückfordern können. Dieser grosse Milliardenbetrag, der in der Bundeskasse hängenbleibt, bedeutet eigentlich, dass ausländische Investoren hier für etwas bezahlen, was sie im Endeffekt eigentlich zurückfordern dürfen, aber nicht zurückfordern können.

Sie können hier jetzt sagen, Herr Rechsteiner, das sei ja gut, davon könne man gut leben. Ja, das haben die Holländer auch gesagt - sie haben jetzt in kürzester Zeit zwei grosse Konzerne verloren. Was mich am meisten erstaunt, ist, dass diese nicht in die EU, sondern nach England gegangen sind. Das ist die Situation der Holländer. Ich gehe nicht davon aus, dass die Schweiz grosse Konzerne verlieren wird. Aber wenn wir wollen, dass in der Schweiz von ausländischen Investoren grosse Investitionen getätigt werden, dann werden wir hier eine Veränderung machen müssen.

Wer will, dass sich unser Finanzplatz, unser Werkplatz in der Schweiz refinanzieren kann, dass unsere Obligationen wieder in Schweizerfranken ausgegeben werden, und wer will, dass unser Werkplatz und unser Finanzplatz unter Schweizer Recht arbeiten können, muss diese Vorlage unterstützen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, und ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen.