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Müller Leo · Nationalrat · 2021-11-30

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-11-30

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative 20.432 keine Folge zu geben und somit meiner starken Minderheit zu folgen. Die parlamentarische Initiative will bewirken, dass Einnahmen aus Erträgen der Schweizerischen Nationalbank, die aus Negativzinsen stammen, der AHV zugeleitet werden. Ein solches Ansinnen ist aus verschiedenen Gründen nicht unterstützungswürdig.

Zuerst verweise ich auf Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung. In dieser Verfassungsbestimmung ist geregelt, dass mindestens zwei Drittel der Gewinne der Schweizerischen Nationalbank an die Kantone fliessen. Wenn Sie jetzt von den Einnahmen einen Teil abziehen und zweckgebunden irgendwohin leiten, dann mindern Sie doch den Gewinn. Damit wird die Verfassungsbestimmung verletzt, indem eben das Ganze ausgehöhlt wird. In diesem Sinn müsste, sofern der Initiative Folge gegeben würde, die Verfassungsmässigkeit überprüft werden. Meiner Meinung nach wäre diese nicht gegeben. Denn der Gewinn wird ausgehöhlt. Das ist ein formeller Grund.

Dann gibt es auch materielle Gründe, die gegen diese parlamentarische Initiative sprechen. Eine solche Lösung ist eine Scheinlösung. Wir würden besser daran tun, uns zusammenzuraufen und die AHV nachhaltig zu sanieren. Dazu haben wir jetzt in dieser Session eine Chance. Mit den Negativzinsen, die hoffentlich nur noch von kurzer Dauer sein werden, würden Sie die AHV nicht nachhaltig sanieren, sondern nur während einer gewissen Phase.

Dann gibt es einen zweiten inhaltlichen, materiellen Grund, warum dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben ist. Mit dieser Lösung würden Sie die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank tangieren. Sie würden zweckgebundene Einnahmen abführen, den Gewinn vermindern und den Druck steigern, dass die Negativzinsen möglichst lange anhalten. Mit einem solchen Druck greifen Sie aber in die Unabhängigkeit der Nationalbank ein. Im Übrigen würden Sie damit ein Präjudiz schaffen: Es gäbe eine ganz lange Liste von Projekten, die unterstützt werden könnten. Ich denke da an den Schuldenabbau des Bundes, an Beiträge an die zweite Säule und nicht zuletzt an einen Beitrag zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Es geht aber nicht, dass wir hier ein Präjudiz schaffen.

In diesem Sinne, und damit komme ich zum Schluss, bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Machen Sie keinen ordnungspolitischen Fehler, üben Sie nicht unnötig Druck auf die Schweizerische Nationalbank aus, und höhlen Sie insbesondere die Gewinnerzielung der Nationalbank nicht aus, womit die Beiträge an die Kantone reduziert würden.

Ich danke Ihnen, wenn Sie dieser parlamentarischen Initiative keine Folge geben.