Germann Hannes · Ständerat · 2021-11-30
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-11-30
Wortprotokoll
Nach dem flammenden Votum meines Vorredners muss ich Ihnen trotzdem wieder einige Fakten in Erinnerung rufen. Wir haben eine Unternehmenssteuerreform II gemacht; Herr Zanetti war damals auch schon dabei. Dort hat man ähnliche Befürchtungen geäussert. Man hat von Ihrer Seite Milliardenverluste in Aussicht gestellt. Und was ist im Endeffekt passiert? Die Steuereinnahmen sind gestiegen. Wir haben andere Anpassungen gemacht. Bei der Verrechnungssteuer mussten wir uns vorwerfen lassen, es gebe aufgrund der Beschlüsse des Parlamentes Verluste in zweistelliger Milliardenhöhe; in einer Zeitung war die Zahl von 10 Milliarden Franken gross abgedruckt. Dieser Einschätzung liegt eine statische Betrachtung zugrunde. Die statische Betrachtung hat vielleicht noch die Generation Stich gemacht, das war auch seriös, aber statisch hat mit Wirtschaft relativ wenig zu tun. Eine Investition tätigen Sie ja nicht, um Ausgaben zu generieren, sondern Sie tätigen eine Investition, weil Sie einen Rückfluss erwarten, der grösser ist. Bei einer Investition versuchen Sie zu errechnen, wann Sie den Break-even-Point erreichen. Wenn die Erwartungen dann eintreffen, erreicht man diesen Break-even.
Ich muss Ihnen sagen: Alle Steuerreformen, die wir gemacht haben - alle, an die ich mich erinnern mag; Herr Bundesrat Maurer möge mich korrigieren -, haben sich letztlich bezahlt gemacht. Wir wären doch heute sonst nicht auf diesem Niveau, das Herr Bundesrat Maurer heute Morgen ausgeführt hat. Die Unternehmen zahlen mittlerweile ebenso viel[NB]Steuern wie die natürlichen Personen - das ist ja hocherfreulich -, und das, weil wir seit Jahren versuchen, den Standort für die Unternehmen attraktiver zu machen. In der Schweiz sind die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mittelaufnahme bei Investoren und auch für die Verteilung der Mittel unter den Tochtergesellschaften aber nach wie vor ungenügend und verglichen mit anderen Standorten sogar nachteilig. Schuld daran ist eben die angesprochene Verrechnungssteuer. Sie führt dazu, dass die Schweizer Industrie- und auch Finanzunternehmen ihre Finanzierung im Ausland tätigen, weil internationale Anleger den Verrechnungssteuerabzug nicht akzeptieren.
Mit der vorliegenden Revision kann nun dieser unhaltbare Zustand behoben werden. Es sollte doch möglich sein, dass konzerninterne Darlehen aus der Schweiz heraus vergeben werden. Das gehört für mich einfach dazu. Die Emissionsabgabe wollte man schon mit dem Steuerpaket abschaffen. Dort war die Abschaffung völlig unbestritten. Doch das Paket wurde dann bachab geschickt, weil es wirklich sehr überladen war; da hatten Sie wahrscheinlich recht. Ich hätte auch im Nachhinein meine Zweifel gehabt, ob die Vorlage eine dynamische Wirkung entfaltet.
Um es kurz zu machen und den Schluss zu finden: Machen Sie heute etwas Gutes, damit hier lokalisierte ökonomische Substanz auch hierbleibt und damit die Schweiz attraktiver wird. Das ist gut für die Arbeitsplätze, für die Wertschöpfung, aber auch für die Infrastrukturen. Wenn wir das gut geregelt haben, dann können wir auch unser Besteuerungsrecht auf den erzielten Firmengewinnen gegenüber den Ansprüchen von ausländischen Staaten behaupten. Das ist auch im Hinblick auf die laufenden Diskussionen in der OECD mit den ganzen Beps-Projekten äusserst wichtig.
Ich bitte Sie darum, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Ich glaube, wir sind in der Detailberatung sehr wohl in der Lage, Korrekturen anzubringen. Wir haben ja bereits etwas gemacht, indem wir versucht haben, die Steuerausfälle zu verringern, zumindest in statischer Hinsicht. Das scheint mir richtig. Dort können Sie das entscheiden. Es gibt aber keinen Grund, die Vorlage zurückzuweisen.
Die Kommission hat mit relativ soliden Mehrheiten eine massvolle Lösung gefunden. Darum bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und nachher der Mehrheit zu folgen. Es gibt eine Ausnahme, bei der ich anders stimmen werde. Dieses Recht nehme ich mir heraus.