Minder Thomas · Ständerat · 2021-12-01
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-01
Wortprotokoll
Mit meinem Einzelantrag bitte ich Sie, den Katalog der Artikel, die verlängert werden sollen, um einen zu ergänzen. Artikel 2, "Massnahmen im Bereich der politischen Rechte", ging vergessen. Wenn wir diesen nicht verlängern, so läuft er Ende Jahr aus. Dieser Artikel war schon vor einem Jahr nicht im ursprünglichen Entwurf des Bundesrates enthalten, sondern er wurde erst mittels Einzelantrag im Nationalrat nachträglich aufgenommen. Wir haben damals erkannt, dass aufgrund der Versammlungsverbote, der Schutzkonzepte, der Maskenpflicht, des Homeoffice und des Social Distancing Unterschriftensammlungen für Volksbegehren stark erschwert wurden.
Die Situation ist heute nicht viel besser, insbesondere im Hinblick auf die Wintermonate. Die neue Virusvariante und etwaige neue Verschärfungsmassnahmen drücken hier auf die Massnahmen. Überdies müssen auch bei Unterschriftensammlungen die einschlägigen Hygienemassnahmen eingehalten werden. Mit Maske und Social Distancing die politischen Anliegen den Passanten näherzubringen, ist zwar nicht unmöglich, erschwert aber das Ansprechen von fremden Personen. Grossveranstaltungen wie z. B. Open-Airs finden gar nicht mehr statt und fallen als wichtige Sammelorte weg. Auch simple Partei- und andere Versammlungen werden derzeit regelmässig online durchgeführt. Sogar die vormals beliebten Sammelorte vor den Abstimmungslokalen sind aktuell versiegt, weil die Stimmberechtigten bekanntlich aufgerufen worden sind, brieflich abzustimmen.
Aus diesen Gründen soll Artikel 2 aufrechterhalten werden. Das Sammeln auf der Strasse wird damit zwar nicht erleichtert, doch die Referendums- und Initiativkomitees können immerhin administrativ unterstützt werden; dies, indem die Unterschriftsbögen nicht mehr zwingend während der Sammelfrist bei den über 2000 Gemeinden bescheinigt werden müssen, sondern auch direkt an die Bundeskanzlei übergeben werden können. Es wäre vonseiten der Politik ein schlechtes Zeichen, wenn wir ausgerechnet in diesem sensiblen Bereich der Volksrechte sagen würden, hier herrsche jetzt wieder Courant normal, während rundherum alles wackelt. Es ist ganz wichtig, dass die Ventilfunktion der Volksrechte auch in Krisenzeiten aufrechterhalten wird. Das "Covid-Überdruckventil" muss Dampf ablassen können. Dazu dient nun einmal die vereinfachte Referendumsmöglichkeit.
Es ist viel besser, wenn Referenden und Initiativen lanciert und unterzeichnet werden, als wenn Unzufriedene noch mehr in Richtung Demonstrationen oder sonstige fragwürdige Aktionen bis hin zu Gewaltandrohungen und einem Sich-Abschotten in Telegram-Kanälen abgleiten. Gerade in solch angespannten Zeiten ist die Bedeutung einer institutionellen Kanalisierung des Unmuts mittels direkt-demokratischer Instrumente nicht zu unterschätzen. Dies ist übrigens auch der Grund, weshalb wir im vergangenen Jahr gerade über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und dann auch zweimal, das wissen Sie, über das Covid-19-Gesetz abgestimmt haben. Auch wenn die letzte Abstimmung keine Sternstunde der Demokratie war, haben nun immerhin die meisten Unterlegenen die Niederlage akzeptiert und die Treicheln verstaut.
Aus diesen Überlegungen heraus bitte ich um Zustimmung.