preparatory:AB 291597
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-12-01
Wortprotokoll
Ich gehe die Minderheitsanträge durch.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Nicolet betreffend Pro Helvetia abzulehnen. Was wir Pro Helvetia im Budget zur Verfügung stellen, entspricht der Kulturbotschaft, die Sie genehmigt haben. Dort ist aufgelistet, was wir von Pro Helvetia erwarten. Wir sollten die entsprechenden Mittel einstellen. Würden Sie den Kürzungsantrag annehmen, wäre das quasi ein Rückkommen auf die Kulturbotschaft. Pro Helvetia könnte die Aufträge nicht erfüllen. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Ich komme zum Bundesamt für Kultur. Hier haben wir zwei Kürzungsanträge. Diese hängen unter anderem mit dem Covid-19-Gesetz zusammen, das Sie noch beraten. Dort ist eine Verlängerung vorgesehen, und wir werden sehen, ob Sie dieser zustimmen oder nicht.
Ich würde Sie so oder so bitten, die Minderheitsanträge abzulehnen. Der Bundesrat hat bisher einen anderen Weg verfolgt. Er hat gesagt, zur Lösung von Problemen, die im Zusammenhang mit Covid-19 auftreten, stelle er die Mittel zur Verfügung. Wir tun das auch hier. Es ist aber sehr wohl möglich, dass die Kredite nicht ausgeschöpft werden. Sie kennen das aus der Vergangenheit. Sie haben für das Jahr 2021 Sonderkredite von 21 Milliarden Franken genehmigt. Wir schätzen heute, dass wir davon etwa 12 Milliarden beanspruchen werden. Das wäre hier analog. Wenn Sie den Weg weiterverfolgen, den der Bundesrat, aber auch Sie eingeschlagen haben, dann stellen wir diese Mittel im Budget ein. Wenn sie nicht gebraucht werden, gibt es entsprechende Kreditreste. Das war in der Vergangenheit auch so. Es ist ja nicht so, dass die Kredite ausgeschöpft werden. Wir haben das in diesem Jahr bewiesen, indem wir nur etwas mehr als die Hälfte der bewilligten Kredite ausgeschöpft haben.
Der von Herrn Schilliger vorgeschlagene Weg über die Nachtragskredite wäre natürlich auch möglich. Ich bitte Sie aber, beim vorgesehenen Budget zu bleiben und den bisherigen Weg weiterzuverfolgen. Das heisst, dass wir dazu bereit sind, die Mittel einzustellen. Wenn sie nicht gebraucht werden, wird es entsprechende Kreditreste geben.
Ich komme zu Meteo Schweiz. Hier gibt es zwei Anträge für eine Erhöhung. Wir bitten Sie, beide Anträge abzulehnen, bei der Minderheit und damit beim Bundesrat zu bleiben.
Ein Antrag betrifft das Projekt Owarna, das Warnsystem. Wir stellen fest, dass das Warnsystem in der Schweiz im Gegensatz zu den Systemen anderer Länder in diesem Jahr hervorragend funktioniert hat. Wir haben das in den letzten Jahren aufgebaut und die Ressourcen zur Verfügung gestellt. Wir haben diese Ressourcen jetzt eingestellt, es braucht nicht [PAGE 2242] mehr. Wir können die Aufträge erfüllen und haben das bewiesen. Eine Aufstockung ist nicht notwendig, denn die Mittel dafür sind eingestellt, und die Ressourcen genügen. Sie sagen uns oft, wir würden aufstocken und das sei nicht nötig. Hier bitten wir Sie, nicht aufzustocken, weil die Mittel, die wir haben, genügen. Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag II zu folgen, der den Entwurf des Bundesrates aufnimmt.
Das Gleiche gilt bei Destination Earth. Auch hier beantragen Sie eine Aufstockung. Wir sind hier der Meinung, dass wir das nicht brauchen, weil die Schweiz nicht an diesem Programm beteiligt ist. Wir können keinen Beitrag leisten, wenn wir nicht beteiligt sind. Das ist die Haltung des Bundesrates. Sollte sich die Schweiz an diesem Programm beteiligen, könnten wir das intern über das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation kompensieren. Es ist nicht notwendig, dass Sie Mittel für etwas zur Verfügung stellen, an dem wir gar nicht teilhaben. Herr Egger nimmt die Haltung des Bundesrates mit dem Minderheitsantrag I auf.
Bei Meteo Schweiz genügt das, was der Bundesrat vorschlägt, vollumfänglich für das, was Sie mit den Mehrheitsanträgen wollen. Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge zu unterstützen bzw. beim Bundesrat zu bleiben.
Wir kommen zum BASPO. Hier haben wir einmal die Aufstockung durch die Mehrheit um 660[NB]000 Franken für die Schaffung einer unabhängigen Anlaufstelle. Wir haben in der Kommission mehrmals ausgeführt, dass wir diese unabhängige Stelle mit den bestehenden Mitteln schaffen. Es ist also auch hier nicht nötig, dass Sie uns zusätzliche Mittel geben. Wir können das mit dem schaffen, was wir schon haben. Damit bitte ich Sie, hier dem Minderheitsantrag Sollberger zuzustimmen, der die Haltung des Bundesrates übernimmt. Wir erfüllen das, was Sie wollen - einfach mit den bestehenden Mitteln. Es ist also nicht nötig, dass Sie hier zusätzliche Mittel sprechen, um noch ein Zeichen zu setzen. Denn wir haben längst aufgenommen, was Sie mit Ihrer Motion 20.4341 wollen, und können das entsprechend auch finanzieren.
Dann kommen wir noch zum Minderheitsantrag Sollberger, der die Finanzhilfen im Sportbereich kürzen möchte. Hier geht es um den Nachwuchssport und nicht um den professionellen Leistungssport. Wir sind der Meinung, dass diese Mittel eingestellt werden sollten. Gerade der Amateursport, der Nachwuchssport hat - hervorgerufen durch Corona - tatsächlich gewisse Probleme in Bezug auf die Mitglieder und die Aktivitäten, weil das Ganze etwas eingeschlafen ist. Wir sind überzeugt, dass die Tätigkeit von Sportvereinen sehr wichtig ist - gerade auch für unsere Jugend, damit sie entsprechend animiert werden kann. Es sind klare Bedingungen aufgestellt, unter welchen diese Mittel ausbezahlt werden; die Rahmenbedingungen sind klar. Dort, wo das Geld beansprucht wird, wird das auch geprüft. Es scheint uns sinnvoll zu sein, die Aktivitäten zu unterstützen. Es ist kein Muss, es muss kein Verein diese Gelder beziehen, aber dort, wo es notwendig ist, können sie dann auch bezogen werden.
Der letzte Antrag betrifft das Staatssekretariat für Bildung und Forschung. Hier möchten Sie für Erasmus plus Mittel einstellen. Der Bundesrat kann diese Mittel aufgrund des Finanzhaushaltgesetzes aber nicht einstellen, weil die EU als Partnerin kein Verhandlungsmandat verabschiedet hat. Es mag ja nicht wie ein Wunschkonzert oder ein Wunschzettel unter dem Weihnachtsbaum daherkommen, aber damit vergleichbar ist es alleweil. Wir dürfen aufgrund des Finanzhaushaltgesetzes erst Mittel im Budget einstellen und Ihnen beantragen, wenn wir dazu von der Gegenseite auch ein entsprechendes Mandat haben. Das ist heute nicht der Fall. Damit sind wir zu einem solchen Vorgehen eigentlich nicht berechtigt.
Wenn Sie hier Kredite einstellen und für das Jahr 2022 bereits 50 Millionen Franken vorsehen, müsste ich Sie von Neuem darauf aufmerksam machen, dass Sie an anderen Orten Einsparungen vorsehen müssten, um die Schuldenbremse einhalten zu können. So einfach geht das also nicht. Wir bemühen uns derzeit darum, dieses Mandat zu erhalten. Wir sind im Gespräch. Der Bundesrat hat also nicht geschlafen und auf Sie gewartet. Die Diskussionen sind am Laufen. Im Verlauf der nächsten Wochen oder Monate sollte es möglich sein, ein solches Mandat auch vonseiten der EU zu erhalten. Entsprechende Kredite würden wir dann über die Nachträge beantragen.
50 Millionen Franken einfach so einzustellen, lässt tatsächlich den Eindruck von Weihnachtsstimmung und Wunschzettel unter dem Weihnachtsbaum entstehen, verbunden mit der Hoffnung, dass das Mandat dann schon kommen wird. Das Finanzhaushaltgesetz gibt genau vor, wie die Mittel einzustellen sind. Aber, wie gesagt, wir lassen selbstverständlich nichts unversucht. Wir haben die gleichen Ziele, wie Sie sie mit diesem Antrag auch verfolgen. Aber das Finanzhaushaltgesetz gestattet uns nicht, diesen Betrag bereits jetzt im Budget einzustellen. Wenn es klappt, würden wir ihn per Nachtragskredit beantragen.