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AB 291768

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-12-01

Wortprotokoll

Ich äussere mich zuerst zur Einlage in den Bahninfrastrukturfonds. Vorab ist festzustellen, dass diese Einlage rein materiell nicht notwendig ist. Der Bahninfrastrukturfonds verfügt in den nächsten Jahren über genügend Mittel, damit die Aufgaben erfüllt werden können. Schon aus materieller Sicht ist der Antrag daher abzulehnen. Ich würde aber meinen, der Antrag sei auch staatspolitisch noch etwas gefährlich. Denn Sie stocken hier diesen Betrag mit einer Leichtigkeit auf, obwohl wir alle wissen, dass die Schuldenbremse nicht eingehalten werden kann, wenn Sie das machen. Sie müssen dann also entweder diesen Betrag einsparen und in den übrigen Budgetpositionen kompensieren, oder Sie müssen noch einmal Aufwendungen in das ausserordentliche Budget verschieben. Damit würden wir die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse und auch unser Finanzhaushaltgesetz doch massgeblich ritzen.

Es stellt sich schon die Frage, ob man ohne materielle Not einen solchen Entscheid fällen und damit ein gefährliches Präjudiz für die Zukunft schaffen soll. Ich bitte Sie, sich das noch einmal zu überlegen. Natürlich muss der Bahninfrastrukturfonds dann wieder geäufnet werden. Es ist aber nicht notwendig. Sie als Parlament sollten nicht hart an die Grenzen von Verfassungsgrundsätzen und Gesetzen gehen, um etwas zu tun, was nicht notwendig ist. Wenn grosse Not am Mann wäre, hätte ich mehr Verständnis dafür.

Jetzt sind wir in der Corona-Situation. Aber gerade in dieser Zeit sollten wir doch auch darauf achten, dass wir die wichtigen Grundsätze einhalten. Sie sind eben gerade dann zentral, wenn wir in solchen Situationen sind. Die Versuchung, hier solche Grundsätze über Bord zu werfen, ist ausserordentlich gross.

Ich bitte Sie also, diesen Antrag der Mehrheit abzulehnen. Wenn Sie ihm zustimmen, dann kommt am Schluss der Beratung die Frage, ob Sie diese über 200 Millionen Franken irgendwo kürzen oder ob Sie einen Trick anwenden, indem Sie einfach noch einmal Kredite in den ausserordentlichen Bereich verschieben. Sie können das, Sie sind das Parlament, Sie haben - theoretisch - immer recht. Aber ob Sie damit in dieser Budgetberatung auch die Akzeptanz hätten, das wage ich zu bezweifeln.

Jetzt habe ich nur für das Jahr 2022 gesprochen. Wenn Sie dann noch den Finanzplan für die kommenden Jahre[NB]anschauen - das habe ich schon beim Eintreten ausgeführt -, dann sehen Sie, dass der Spielraum so eng ist, dass Sie uns, wenn dieser Betrag auch nächstes Jahr wieder ohne Not eingestellt werden muss, nächstes Jahr wahrscheinlich zu einem Sparprogramm zwingen würden, um das wieder auszugleichen. Das ist es einfach nicht wert, weil es nicht notwendig ist. Bei allem Verständnis dafür, dass Sie ein [PAGE 2267] Zeichen setzen wollen, bitte ich Sie, auch die verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundsätze zu beachten. Ich bitte Sie also eindringlich, diesen Betrag nicht zu genehmigen, ihn zurückzustellen und hier abzulehnen. So viel zu dieser Einlage in den Bahninfrastrukturfonds; es wäre ein Präjudiz, das uns sehr wohl einholen könnte.

Damit komme ich zum Bundesamt für Zivilluftfahrt. Hier gibt es einen Kürzungsantrag der Minderheit Egger Mike. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Hier zahlen wir an Projekte einen Beitrag, der gesetzlich geregelt ist. Die Gesuche waren dieses Jahr etwas spärlich; wir hatten einen leichten Überschuss. Aber so, wie wir das heute beurteilen, brauchen wir die eingestellten Mittel, um die Projekte, die gesprochen sind und für die eine gesetzliche Grundlage besteht, auch bezahlen zu können. Daher bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Egger Mike beim Bundesamt für Zivilluftfahrt abzulehnen.

Dann komme ich zu den nächsten drei Minderheitsanträgen Egger Mike; hier folgt die Minderheit bei jeder Position dem Entwurf des Bundesrates.

Zuerst zum Funktionsaufwand des Bundesamtes für Energie: Hier gibt es einen Antrag der Mehrheit auf Aufstockung um 2,9 Millionen; es geht um 700[NB]000 Franken Impulsberatung für Heizungsersatz, 400[NB]000 Franken Dekarbonisierung in der Industrie usw. Wenn wir das wieder in einen Gesamtzusammenhang stellen und die Aktivitäten in den Gemeinden, Städten und Kantonen beurteilen, dann stellen wir fest, dass eigentlich alle föderalen Ebenen in diesem Bereich bereits in der Beratung tätig sind. Es gibt keinen Grund, weshalb sich auch der Bund noch in diesen Detailbereich einmischen soll, und dies mit doch relativ kleinen Beträgen in Anbetracht der Aufgaben, die zu bewältigen sind. Ich glaube, man kann darauf verzichten und diese Frage den unteren föderalen Stufen überlassen.

Das Entsprechende gilt für das Bundesamt für Energie, für das Programm Energie Schweiz. Das ist ja etwas, das Sie aus dem CO2-Gesetz übernehmen, das abgelehnt wurde - das muss man auch akzeptieren. Wir bereiten eine neue gesetzliche Grundlage vor, dann könnte man das wieder machen. Auch hier scheint es mir staatspolitisch etwas heikel zu sein, dass etwas, das abgelehnt wurde, im Gesetz quasi durch die Hintertüre einfach wieder aufs Tapet kommt. Es ist auch nicht unmittelbar notwendig, weil aus unserer Sicht ja genügend Mittel vorhanden sind, um das zu machen. Ich bitte Sie also auch hier, bei diesen beiden Anträgen der Mehrheit zum Bundesamt für Energie der Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen.

Dann haben wir noch diese 100[NB]000 Franken beim Bundesamt für Raumentwicklung zugunsten des Projekts Swiss Triple Impact vorliegen. Ich frage mich bei solchen Beträgen einfach immer, ob das wirklich Ihre Aufgabe ist, in diesem Detaillierungsgrad mitzuwirken. Das Bundesamt für Raumentwicklung hat einen Sach- und Betriebsaufwand von 9 Millionen Franken zur Verfügung. Wenn das Projekt dem Bundesamt für Raumentwicklung so wichtig ist, dann ist es wohl in der Lage, aus diesen 9 Millionen diese 100[NB]000 Franken zu bezahlen. Wenn das nicht so wichtig ist, dann soll das Bundesamt für Raumentwicklung das überprüfen und dann streichen - oder auch nicht. Für mich ist es immer etwas fraglich, wenn das Parlament in diesem Mikrobereich mitsteuert. Ich glaube, das können und müssen wir den operativen Stellen überlassen. Mittel sind mit 9 Millionen Franken genügend vorhanden. Wenn dieses Projekt wichtig ist, dann kann es fortgeführt werden, und dieser Entscheid müsste wohl dieser Stufe überlassen werden. Ich bitte Sie auch hier, der Minderheit Egger Mike zu folgen.

Dann haben wir noch den Einzelantrag Rüegger bezüglich Aufstockung für temporäre Sofortschutzmassnahmen gegen den Wolf vorliegen. Diese Aufstockung um 6 Millionen Franken ist aus meiner Sicht im Moment sicher zu hoch. Klar ist, dass wir nach der Ablehnung des revidierten Jagdgesetzes versprochen haben, dass wir für Schäden, die im Nutztierbereich auftreten, aufkommen wollen und müssen. Nun entwickelt sich diese Wolfspopulation ja recht dynamisch, das stellen wir aus allen Meldungen fest, die wir haben. Es ist sehr wohl möglich, dass die eingestellten Kredite nicht ausreichen, um die Schäden abzugelten. In diesem Fall wären wir dann auch bereit, das Thema erneut zu überprüfen und allfällige Nachtragskredite zur Verfügung zu stellen.

Einen Kredit nun sozusagen auf Vorrat um 6 Millionen Franken aufzustocken, kann durchaus ein neuerliches politisches Signal an die betroffene Bevölkerung sein, aber es gibt ja auch diejenigen, die das bezahlen müssen. Ich bin immer für Transparenz, und wir sind sehr wohl in der Lage, Ihnen im Nachgang aufgrund der effektiven Zahlen und einer Neubeurteilung einen Nachtragskredit zu unterbreiten.

Damit kann man sagen, dass Frau Rüegger in der Sache wahrscheinlich nicht unrecht hat. Nun aber 6 Millionen Franken einzustellen, ohne dass das irgendwo vertieft diskutiert werden konnte, ist vielleicht doch des Guten zu viel - selbst vor Weihnachten. Gerne würde ich mich aber verpflichten, wieder darauf zurückzukommen, wenn es notwendig sein sollte, Schäden abzugelten. Dann müssten wir das noch einmal anschauen. Damit bitte ich Sie, den Antrag Rüegger für den Moment abzulehnen.

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