Stark Jakob · Ständerat · 2021-12-02
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-02
Wortprotokoll
Im Juni 2021 hat das Volk das revidierte CO2-Gesetz abgelehnt. Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative wird sichergestellt, dass das bestehende CO2-Gesetz weiterhin funktioniert. So können sich viele Unternehmen weiterhin von der CO2-Abgabe befreien lassen. Das bis 2021 befristete Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen wird bis 2024 verlängert. Mit jährlich 1,5 Prozent ist dieses Ziel massvoll. Auch können neu 25 Prozent davon im Ausland durchgeführt werden, was ich sehr begrüsse. Dass die Treibstoffimporteure ihre in der Vergangenheit erworbenen, aber noch nicht verwendeten Emissionszertifikate in den Zeitraum zwischen 2022 und 2024 übertragen dürfen, ist als ein Akt von Treu und Glauben begrüssenswert. Das gibt Rechtssicherheit.
Richtig und wichtig ist, dass keine Massnahmen aufgenommen wurden, die über das bestehende CO2-Gesetz hinausgehen. Die schlichte Weiterführung des bisherigen Gesetzes ist die richtige Reaktion auf die Ablehnung der Vorlage im Juni und zeigt den Respekt vor dem Volkswillen. Der Volksentscheid verlangt, die Revision des CO2-Gesetzes nochmals gründlich und mit neuen Ansätzen anzugehen. Es wird zu beachten sein, dass die Reduktion von Treibhausgasemissionen nicht für sich allein betrachtet werden kann, sondern auch im Zusammenspiel mit der Energiepolitik gesehen werden muss. Der diesbezüglichen stärkeren Vernetzung könnte allenfalls auch mit einer Erweiterung des CO2-Gesetzes zu einem eigentlichen Klimaschutzgesetz Rechnung getragen werden. Darin müssten meiner Meinung nach auch zusätzlich Ziele und Massnahmen für den Schutz von Personen, Tieren, Häusern und Infrastrukturen sowie die Ziele und Massnahmen bezüglich der Anpassungen in der Landwirtschaft aufgenommen werden.
Ich empfehle Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.