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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-12-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-12-02

Wortprotokoll

Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Grundversorgung mit Breitband-Internetzugang auf den 1. Januar 2023 auf ein Niveau von mindestens 80 Megabit pro Sekunde anzupassen. Sie haben diese Motion letztes Jahr sistiert. Jetzt soll sie noch einmal sistiert werden. Ich habe Ihnen aber schon vor einem Jahr signalisiert, dass wir hier wirklich Handlungsbedarf sehen und dass wir vorwärtsmachen wollen. Hinter dieser Motion steht eine Grundüberlegung, die, das hat jetzt Herr Ständerat Engler auch ausgeführt, für unser Land sehr wichtig ist: Die Leute sollen von überall her am Arbeits- und am Gesellschaftsleben teilnehmen können, und zwar unabhängig davon, wo sie wohnen. Das heisst, es soll keine Region abgehängt werden.

Das gilt natürlich für die Infrastruktur, wenn es um die Strassen und den öffentlichen Verkehr geht, wenn es um die Stromnetze geht. Aber es geht eben auch um die leistungsfähigen Datennetze. Es ist vielleicht eine Erkenntnis, die jetzt gerade in der Corona-Krise noch stärker ins Bewusstsein gerückt ist, dass die Digitalisierung zu Recht einen grossen Schub erhalten hat. Das ist auch gut so. Dazu braucht es aber eben diese leistungsfähigen Telekom-Infrastrukturen. Diese müssen verbessert werden.

Weil die Stossrichtung der Motion, wie gesagt, stimmt, hat sich mein Departement in der Zwischenzeit intensiv mit der Umsetzung auseinandergesetzt. Ich werde noch im Dezember eine Vorlage in den Bundesrat bringen, die es ermöglicht, die Grundversorgungskonzession per 1. Januar 2023 zu erweitern. Das heisst, wir wollen zusätzlich zum Breitbandangebot von 10 Megabit pro Sekunde, das erst kürzlich eingeführt wurde, jetzt einen Breitbanddienst von 80 Megabit pro Sekunde in die Grundversorgungskonzession aufnehmen. Das ist wichtig für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung.

Ich habe übrigens bereits mit der Telekombranche und auch den übrigen Anbieterinnen und Anbietern von Internetdiensten gesprochen. Sie unterstützen diese Anpassung grundsätzlich, und zwar insbesondere deshalb, weil die Vorlage einen Vorbehalt zugunsten von vom Markt bereits zur Verfügung gestellten Alternativen sowie eine angemessene Umsetzungsfrist vorsieht. Wir wollen also nicht Private konkurrenzieren. Wenn diese bereit sind zu investieren, dann ist das richtig, dann soll das nicht konkurrenziert oder gebremst werden. Aber dort, wo von Privaten eben nicht investiert wird, soll dieses Angebot im Rahmen der Grundversorgungskonzession gemacht werden. Der Branchenfonds für die gemeinsame Finanzierung der Grundversorgung muss nicht in Anspruch genommen werden. Das wäre nämlich sonst noch eine grössere Übung geworden. Auch die Kantone stehen hinter diesem Ausbau der Grundversorgung.

Damit, denke ich, können wir schnell den nächsten Schritt machen, dies im Wissen darum - Herr Ständerat Engler hat das als Kommissionssprecher ebenfalls angesprochen -, dass es mittelfristig auch um den weiteren Ausbau der modernen Glasfasertechnologie geht. Das müssen wir sicher anschauen. Ich denke, die Schweiz hat hier wirklich Bedarf, noch einmal vorwärtszumachen. Aber diese Erhöhung, die wir kurzfristig vornehmen konnten, ist schon mal ein grosser Fortschritt. Es ist immerhin eine Erhöhung von 10 auf 80 Megabit pro Sekunde; das ist nicht nichts. Mit 80 Megabit können Sie zuhause nebst der Arbeit ziemlich viel gleichzeitig tun: Sie können noch ein bisschen spielen, fernsehen oder streamen. Da können Sie einiges tun.

Zum Verfahren, das der Kommissionssprecher erwähnte, kann ich mich leider nicht äussern, weil es ein laufendes Verfahren ist.

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