preparatory:AB 292144
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-02
Wortprotokoll
Wir haben hier noch eine Verfahrensfrage. Es gab Diskussionen, auch in Ihrer Kommission, ob diese Bestimmung überhaupt nötig ist. Könnte man nicht einfach dem Bundesrat die Kompetenz geben, das Gesetz in Kraft zu setzen? Der Bundesrat holt sich hier quasi über die gesetzliche Legitimation den Auftrag ab, dass die Kernanliegen, die Befreiung der Obligationen und Anleihen von der Verrechnungssteuer, auf den 1. Januar 2023 und die anderen Bestimmungen dann später in Kraft gesetzt werden können. Wir haben das so aufgenommen. Es ist klar, das setzt voraus, dass wir das Gesetz jetzt in der Dezembersession fertig beraten. Dann reicht die Zeit für eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2023, wenn kein Referendum ergriffen wird. Wir haben das so aufgenommen und diese Bestimmung mit 8 zu 4 Stimmen angenommen. Es gibt keine Minderheit.