Bischof Pirmin · Ständerat · 2021-12-06
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-06
Wortprotokoll
Am 2. Februar dieses Jahres hat die "NZZ" getitelt: "Die Schweiz hat die Digitalisierung des Gesundheitswesens verschlafen". Das hat sich dann erbarmungslos gezeigt, als die Öffentlichkeit in der Schweiz und europaweit erfahren hat, dass im Zuge der Pandemie in den Jahren 2020 und 2021, als gleichzeitig Schnelligkeit und Präzision gefordert waren, die Daten offenbar immer noch per Telefax an das Bundesamt für Gesundheit übermittelt werden mussten, und zwar Tausende, Zehntausende, Hunderttausende von Daten, weil man nicht in der Lage war, digital zu arbeiten.
Eigentlich sollte ja das elektronische Patientendossier dieses schweizerische Malaise beheben. Andere Länder der gleichen Grösse mit einem gleich guten Gesundheitswesen wie die Schweiz haben dieses Malaise problemlos behoben. Denken Sie etwa an Dänemark. Eigentlich hätte das Patientendossier das beheben sollen. Aus verschiedenen, ebenfalls schweizerischen Gründen hat sich nun aber die Realisierung des elektronischen Patientendossiers fast ewig in die Länge gezogen. Es gibt verschiedene Gründe. Einerseits sind die Kantone sehr erpicht darauf, dass sie hier ihre eigenen Kompetenzen wahren können. Sie haben sich lange gegen die Zentralisierung dieser Daten gewehrt. Andererseits hat ein guter Teil der Ärzte Probleme mit dem Patientendossier, weil sie befürchten, dass hier keine brauchbare Datenbank geschaffen wird, sondern, wie sie sagen, ein PDF-Datenfriedhof, der zwar allen viel zu tun gibt, aber niemandem etwas nützt.
Schliesslich hat auch der Datenschutz in der Schweiz eine wichtige Bedeutung, und wenn es um Gesundheitsdaten geht, um Daten, die sehr nahe an der Persönlichkeit eines Menschen liegen, dann ist man in diesem Lande verständlicherweise zurückhaltend. Aber die persönliche Freiheit, die Gesundheitsdaten, die Privatsphäre in Bezug auf die Gesundheitsdaten kann ja nicht über dem Gesundheitszustand eines ganzen Landes stehen. Die Pandemie hat hier die Schwächen schonungslos aufgezeigt.
Ich bin dem Bundesrat dankbar für die Beantwortung meiner vier Fragen, und ich bin teilweise, aber nur teilweise, mit der Antwort zufrieden. Wenn das elektronische Patientendossier Erfolg haben will, dann geht das nur, wenn alle betroffenen Gesundheitsfachpersonen in den Vollzug einbezogen werden. Nur so ist es möglich, dass am Schluss alle teilhaben und das Ganze auch funktioniert. An sich haben beide Räte die Motion 19.3955 angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat jetzt mit der Umsetzung. Ich bin froh darüber, dass der Bundesrat in Ziffer 4 seiner Stellungnahme erklärt, dass im Februar 2022 über das weitere Vorgehen entschieden werden soll und dass dann eine Revision entweder des EPDG oder des KVG zur Diskussion steht. Ich bin enttäuscht darüber, dass man immer noch keine Zeitplanung vornehmen kann, denn an sich wäre diese Umsetzung dringlich.
Wir reden von einem Patientendossier, das letztlich für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zentral sein soll. [PAGE 1210] Es soll nicht der Selbstbefriedigung der Datenerrichter dienen, sondern es soll eine einfache, präzisere und seriösere Behandlung der Patientinnen und Patienten in diesem Lande ermöglichen. Wenn das so ist und weil das eben aufwendig ist, dann ist auch eine Klärung der Frage der Entschädigung erforderlich.
Hier bin ich nun enttäuscht von der Stellungnahme des Bundesrates. Zunächst lese ich darin, bisher seien keine Entschädigungen bezahlt worden, weil der Aufwand für das Patientendossier an sich gering sei; man müsse sich ja nur einer Gemeinschaft anschliessen. Die Implementierungskosten sind in der Regel und in der Praxis aber eben nicht gering. Tatsache ist, dass halt viele Dokumente immer noch in Papierform vorliegen. Wir müssen auch berücksichtigen, dass wir ein Tardoc-System haben, das nach einhelliger Auffassung aller Beteiligten völlig veraltet ist. Zudem sind die IT-Anforderungen, die mit dem elektronischen Patientendossier kommen, beachtlich. Hier ist in der angekündigten Gesetzgebung also die Entschädigungsfrage zu regeln. Ich bin gespannt, was Bundesrat Berset auf die Frage antwortet, wie man auch auf der Entschädigungsseite ermöglichen will, dass alle Teilnehmer mit vertretbarem Aufwand und allenfalls eben einer Entschädigung auch wirklich teilnehmen können.
Schliesslich geht es um die Frage, wer jetzt bei diesem elektronischen Patientendossier mitmacht. Ursprünglich war auf das Prinzip der sogenannten doppelten Freiwilligkeit abgestellt worden. Erfreulicherweise ist das jetzt mit der aufgegleisten Gesetzgebung aufgehoben worden. Ab dem 1. Januar 2022 werden nun zumindest einmal die neu zugelassenen Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich obligatorisch verpflichtet. Dann erfolgt die Umsetzung, wie der Bundesrat sagt, etappenweise.
Der Bundesrat möchte dieses Patientendossier aber immer noch nur für die KVG-Leistungserbringer verpflichtend einführen. Das wird auf lange Sicht nicht genügen. Viele Leistungserbringer - denken Sie an die Drogisten, die Osteopathen oder die Hebammen - sind nicht verpflichtend im KVG-Bereich tätig. Aber auch sie erheben und brauchen in starkem Umfange die Daten, die im Patientendossier verwaltet werden sollen. Hier ist meines Erachtens auch der Einbezug dieser Leistungserbringer vonnöten, wenn es dazu kommen soll, dass das Ganze ein funktionierendes System wird.
Mir ist klar, dass die Übung schwierig ist, dass sie in der Schweiz auf verschiedene Widerstände stösst. Das Parlament hat aber klar entschieden, dass es dieses Patientendossier zugunsten der Patienten in diesem Lande will.
Ich hoffe, dass das Vorgehen des Bundesrates ein schnelles und ein zielgerichtetes ist. Ich bin gespannt, ob Bundesrat Berset heute doch noch etwas über einen Zeitplan und den Einbezug zusätzlicher Leistungserbringer sagen kann.