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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2021-12-06

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-06

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat dieses Traktandum am 28.[NB]Oktober 2021 in Genf behandelt, wie es sich für ein internationales Thema gehört. Vorab gebe ich Ihnen gerne bekannt, dass die Mehrheit Ihrer Kommission für die Beratung und Annahme der Vorlage ist und dieser mit 15 zu 9 Stimmen zugestimmt hat. Wir werden in einer ersten Phase über einen Antrag der Minderheit Hurni auf Nichteintreten und über einen Antrag der Minderheit Brenzikofer auf Sistierung sprechen.

Fado - was heisst "Fado"? Fado heisst "False and Authentic Documents Online". Es ist nichts anderes als eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Sie können sich vorstellen, dass in unserer Kommission insbesondere die Frage diskutiert wurde, dass diese Vorlage mit der Frontex-Vorlage liiert ist.

Um was geht es bei der vorliegenden Vorlage? Es geht - das können Sie in Artikel 1 nachlesen - um die Nutzung polizeilicher Informationssysteme des Bundes. Bisher waren das unter anderem der polizeiliche Informationssystemverbund, dann das automatisierte Polizeifahndungssystem, der nationale Teil des Schengener Informationssystems usw. Mit der Übernahme der EU-Verordnung 2020/439 wird die Bearbeitung von Daten im System über gefälschte und echte Dokumente online durch Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie durch private Organisationen möglich.

Was bezweckt Fado? Es bezweckt die Speicherung und den Austausch von Informationen über gefälschte und echte Dokumente. Schlussendlich ist Fado ein System zur Erhöhung der Sicherheit von Dokumenten. Und was ganz wichtig ist: Das regelt das Gesetz bereits. Personendaten dürfen insofern nur dann bearbeitet werden, als dies auch tatsächlich notwendig ist.

Wir kommen damit zur ersten Frage, und diese lautete: Wollen wir uns in der vorgeschlagenen Art und Weise am Fado-System beteiligen und mehr Sicherheit im Zusammenhang mit gefälschten Dokumenten schaffen? Ihre Kommission hat hierzu mit einer klaren Mehrheit Ja gesagt. Es ist eine politische Frage, und wir wollen mehr Sicherheit, wir wollen mehr Fälschungen erkennen.

Artikel 18a Absatz 3 Buchstaben a bis l regelt, wer Zugriff hat. Sie können es selber nachlesen: Vom Fedpol über die Polizeibehörden, das SEM und das EDI bis hin zu den Zollbehörden und, ja, bis hin zu den Strassenverkehrsämtern - sie alle können vom Fado-System Gebrauch machen, weil sie von möglichen Fälschungen direkt betroffen sind. Über diese Aufzählung hat in der Kommission Einigkeit geherrscht.

Die zweite Frage war, ob man Fälle, bei denen man ein Problem feststellt, vorgängig dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten vorlegen sollte. Das fordert die Minderheit Dandrès bei Artikel 18a Absatz 2. Hier hat Ihre Kommission mehrheitlich gesagt: Nein, das soll man nicht; das ist bürokratisch, das ist unpraktikabel, das vermindert schlussendlich die Sicherheit und gefährdet das Ziel dieser Vorlage. Die Minderheit ihrerseits hat gesagt: Doch, das ist wichtig im Sinne des Datenschutzes.

Zu guter Letzt wurde auch noch eine dritte Frage intensiv diskutiert, ohne dass dazu ein Minderheitsantrag eingereicht wurde. Gleichwohl gebe ich Ihnen diese Diskussion hier bekannt. Es ging nämlich um die Frage, ob der Bundesrat eine Ermächtigung erhalten soll, in diesem Bereich selbstständig neue Verträge abzuschliessen. Ihre Kommission war mehrheitlich der Meinung, dass man dem Bundesrat diese Blankoklausel eigentlich nicht geben will. Ihre Kommission hat diese Frage mit der Streichung von Artikel 18a Absatz 4 und der daraus folgenden Änderung in Absatz 5 geregelt. Wie bereits erwähnt, wurde hierzu kein Minderheitsantrag eingereicht.

Damit stimmen wir nun über drei Dinge ab, nämlich über den Minderheitsantrag Hurni auf Nichteintreten, welchen wir Sie abzulehnen bitten; über den Minderheitsantrag Brenzikofer, welchen wir Sie gleichermassen abzulehnen bitten, weil es keinen Grund gibt, hier und heute nicht über dieses Thema zu diskutieren und es stattdessen zu verschieben. Zu guter Letzt stimmen wir über den Minderheitsantrag Dandrès zur Konsultation des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ab; diesen Antrag habe ich Ihnen ebenfalls als unpraktikabel und bürokratisch dargelegt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und dieses aus unserer Sicht wichtige Geschäft zu verabschieden.