Rutz Gregor · Nationalrat · 2021-12-06
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-06
Wortprotokoll
Ich hätte eigentlich etwas ganz anderes sagen wollen, aber ich werde mich jetzt vor allem auf das Votum von Frau Kollegin Marti konzentrieren, die doch einige interessante Sachen gesagt hat, die wir hier diskutieren sollten.
Frau Marti, Sie haben mit der Frage aufgehört, ob ein solcher Volksentscheid sinnvoll sei, und Sie haben die Spaltung angesprochen, die im Rahmen der aktuellen Situation immer wieder diskutiert wird. Wissen Sie, ich glaube, es ist doch ein tolles Zeichen für unser Land und für unsere Demokratie, dass wir schon zweimal über Gesetzesvorlagen haben abstimmen können, welche die Grundlagen für die Massnahmen in dieser Pandemie sind. Das ist ein Zeichen der Stärke für unsere Demokratie. Das gibt unserem Land auch Ruhe und Stabilität, dass sich eben jeder jederzeit einbringen kann und man immer über alles diskutieren und über sehr vieles auch abstimmen kann. Der Souverän hat, mindestens heute noch, in diesem Land etwas zu sagen; und wir möchten, dass das auch so bleibt.
Dieses System ist aber nur darum so stark und stabil, weil es eben ganz feine Mechanismen kennt. Der eine Mechanismus, der ganz wichtig ist in unserem Land, ist der Mechanismus des Föderalismus. Dabei haben wir immer versucht, eine Ausgewogenheit zwischen den kleinen ländlichen Orten und Regionen und den grossen städtischen Regionen herzustellen. Darum haben wir auch zwei Kammern in diesem Land, die beide gleich entscheiden müssen, damit ein Beschluss dann auch gilt. Darum haben wir in unserer Bundesverfassung in Artikel 3 auch die subsidiäre Generalkompetenz der Kantone festgelegt. Das heisst, in unserem Land sind grundsätzlich einmal die Kantone für alles zuständig, wenn nicht explizit in der Bundesverfassung dem Bund eine Kompetenz zugeordnet wird.
Dafür braucht es natürlicherweise das Volksmehr und das Ständemehr. Das Ständemehr ist überhaupt nicht undemokratisch, wie Sie das hier unterstellen, Kollegin Marti; das Ständemehr ist ein ganz zentraler Faktor in unserem Land, der eben das Zusammenleben zwischen kleineren und grösseren Orten ermöglicht, der das friedliche Zusammenleben verschiedener Sprach- und Kulturregionen ermöglicht. Das Ständemehr ist ein Schlüsselfaktor für den Erfolg unseres Landes. Anders wäre die Schweiz nie gelungen und nie so lange stabil und erfolgreich geblieben. Letztlich geht es hier darum, nämlich dass man diese Kompetenzordnung, die Grundlage ist für all die feinen Mechanismen, die uns diese Stabilität garantieren, eben auch respektiert.
Heute haben wir in diesem Bereich, was die Staatsverträge anbelangt, einen eminenten Handlungsbedarf. Bereits vor hundert Jahren hat man Handlungsbedarf geortet - wir haben das diskutiert -, damals ging es um den Gotthardvertrag, der die Einführung des fakultativen Referendums zur Folge hatte. Mit der Reform von 1977 kam dann das obligatorische Referendum für den Beitritt zu überstaatlichen Gemeinschaften und Organisationen für kollektive Sicherheit hinzu, weil man gesagt hat, dass auch der materielle Gehalt eines Vertrags wichtig ist.
Heute stehen wir nun vor einer Situation, in der wir feststellen müssen, dass die Mehrheit der Regelungen, die in diesem Land gelten, ihren Ursprung direkt oder indirekt in internationalen Verträgen hat. Das ergaben die Anhörungen, die wir im Sommer 2017 in unserer Kommission gehabt haben, mit Vertretern der Universität Bern, von Avenir Suisse usw. Sie haben uns erklärt, dass 60 Prozent der Regelungen, die in diesem Land gelten, ihren Ursprung direkt oder indirekt in internationalen Verträgen haben. Etwa 30 Prozent sind Verordnungsrecht, und nur 10 Prozent sind Gesetze, über die wir hier drin diskutieren und beschliessen und die letztlich auch dem Referendum unterliegen.
Wenn diese internationalen Verträge direkt oder indirekt auf unsere Kompetenzordnung zugreifen, dann ist es nichts als richtig, dass man solche Verträge obligatorisch Volk und Ständen zur Annahme oder Ablehnung unterbreiten muss. Das ist eine ganz wichtige Sache, und das diskutieren wir jetzt seit vielen Jahren. Wir sind zögerlich gewesen, was nicht unbedingt etwas Schlechtes ist. Die Frau Bundesrätin hat in der Kommission damals eingangs ihres Votums gesagt, der Bundesrat gehe mit wenig Begeisterung an die Sache heran, aber er sehe den Auftrag, der gegeben worden sei. Ich finde das gut, denn Begeisterung ist immer der falsche Ratgeber bei der Gesetzgebung. Aber hier ist der Handlungsbedarf so eminent, dass wir wirklich eintreten sollten.
Wir haben es verschiedentlich diskutiert: Wir haben immer mehr internationale Verträge, die direkt auf kantonale oder kommunale Kompetenzen zugreifen, weil die Schweiz halt einfach anders organisiert ist als andere Länder. Was in anderen Ländern selbstverständlich von der Hauptstadt aus bestimmt wird, ist bei uns im kantonalen oder kommunalen Kompetenzbereich. Wir haben es beim Beihilfenrecht diskutiert: Hier sprechen wir längst nicht nur von der Staatsgarantie für die Kantonalbanken, sondern auch über die Unterstützung von touristischen Attraktionen, von Sporteinrichtungen, über kulturelle Fragen. Wir sprechen auch von der Wohnbauförderung, die Ihnen ja immer ein besonderes Anliegen ist und die in der Schweiz eine klassische kommunale Kompetenz ist, in der EU im Beihilfenrecht aber überstaatlich geregelt wird. Das sind Fragen, mit denen wir uns einfach konfrontiert sehen.
Ich glaube, es ist ein Akt der Seriosität und der Ernsthaftigkeit, wenn wir uns damit auch auseinandersetzen, damit unser Land stabil und ruhig bleibt und jeder seine Rechte wahrnehmen kann, seien es die Bürger, seien es aber eben auch die Kantone und Gemeinden.
Darum empfehlen wir Ihnen, der Minderheit Romano zu folgen und einzutreten.