Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-11-26
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-26
Wortprotokoll
Wie kommen wir zu einem besseren Vertrag? Welche Aufgabe hat hier der Ständerat? Wir haben im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Entweder möglichst rasch abbrechen oder den Versuch machen, Beiträge zu einem besseren Vertrag zu leisten. Um die Ausführungen des Kommissionspräsidenten noch zu ergänzen: Ein blosser Abbruch ist kein Befreiungsschlag; es wäre damit nicht alles wie vorher. Ein Abbruch der Übung verschafft uns keine Sicherheit, im Gegenteil: Er hätte rasch, innert weniger Monate eine Rücknahme der Flugsicherung mit Kapazitätseinbussen usw. zur Folge, und es würde rasch eine neue Verordnung erfolgen. Auch wären die Swiss, Unique und möglicherweise auch Skyguide praktisch gezwungen, jahrelange Prozesse zu führen.
[PAGE 951] Bei der zweiten Variante, dem Versuch, die Voraussetzungen für einen besseren Vertrag zu schaffen, muss man bedenken, dass wir Zeit haben. Darf ich auch hier konkretisieren: Nach den Angaben, die wir sowohl via Berlin als auch in Bern erhalten haben, braucht der Deutsche Bundestag ohnehin etwa ein halbes Jahr, um einen Entscheid zu fällen. Wir brüskieren niemanden; wir nutzen eine Chance, die sich ohnehin anbietet.
Was für zusätzliche Arbeiten sind noch zu tun? Darf ich darauf hinweisen, dass in der Diskussion zwischen dem Bundesrat und der Kommission noch offene Punkte bestehen? Wenn wir diese Punkte nicht durchdiskutieren, dann sind die Chancen für einen besseren Vertrag reduziert. Es bestehen fundamentale Differenzen über den Ansatzpunkt bei der Lärmverteilung und über die wirtschaftlichen Folgen; zum letzten Punkt hat der Kommissionspräsident Ausführungen gemacht.
Wenn beidseits des Rheins ein Bedürfnis nach einem gemeinsamen Gespräch besteht, so besteht vernünftigerweise doch eine gewisse Chance, dass während dieser Gesprächsrunden keine einseitigen Massnahmen getroffen werden. Die sofortigen und unmittelbaren einseitigen Massnahmen sind ja unsere grosse Sorge. Daneben können wir meinetwegen noch Erfahrungen sammeln und das Verwaltungsgerichtsurteil aus Mannheim abwarten. Aber dort geht es vor allem darum: Wollen wir den beiden Klägern, die diesen Prozess geführt haben wollen - Swiss und Unique -, wirklich in den Rücken fallen, wenn Sie jetzt eben anders vorgehen?
Schliesslich geht es bei unserem heutigen Entscheid auch um eine gewisse grundsätzliche Dimension. Wenn wir richtig informiert wurden, wäre es erst das zweite Mal in der Geschichte des Bundesstaates, dass ein Staatsvertrag durch das Parlament nicht genehmigt würde. Wir werden immer mehr mit solchen Staatsverträgen zu tun haben. Dementsprechend sollen Nichtgenehmigungsentscheide wenn möglich verhindert werden. Man sollte möglichst Brücken schlagen zu besseren Lösungen. Es geht also praktisch um die Frage, ob wir erstens das Risiko von einseitigen Massnahmen erhöhen wollen, zweitens Illusionen wecken, dass mit einem sofortigen Abbruch die Welt wieder in Ordnung sei wie vorher - das ist eine Illusion -, und drittens die Chance vergeben wollen, in den nächsten Monaten Voraussetzungen für einen besseren Vertrag zu schaffen.