Büttiker Rolf · Ständerat · 2002-11-26
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-26
Wortprotokoll
Ich werde mich bemühen, mich an die Order des Präsidenten zu halten und ausschliesslich über die Zeitachse des Entscheides dieses Geschäftes zu sprechen. Wir haben dieses Geschäft bereits einmal in einer Session - in der Herbstsession - nicht behandelt. In der Zwischenzeit hat die Kommission entschieden, das Geschäft für die Wintersession nicht zu traktandieren. Ich möchte Ihnen nun mit meinem Ordnungsantrag begründen, warum ich entgegen dem Beschluss der Kommission aus betrieblichen, taktischen, staatspolitischen und rechtlichen Gründen für die Behandlung dieses Geschäftes in dieser Wintersession bin und einen entsprechenden Antrag stelle.
1. Ich komme zuerst zu den betrieblichen Gründen. Man muss feststellen, dass das jetzige System nicht funktioniert. Die bisherigen Wochenenden, an denen die Wochenend- und Feiertagsregelungen des Staatsvertrages zur Anwendung gelangten, haben gezeigt, dass das System nicht funktioniert. Wegen schlechten Wetters kamen die Beschränkungen der Regelung während 18 von insgesamt 44 Stunden zur Anwendung, also nur während etwa 40 Prozent des betroffenen Zeitraumes. Das ist der Stand am 18. November 2002.
Die Stunden, in denen die Regelung zur Anwendung kam, bestätigen hingegen die Annahme von Skyguide, dass die Beschränkungen die Kapazität des Flughafens um 25 bis 30 Prozent reduzieren.
2. Es sind teure Verspätungen vorgekommen. Allein bei Swiss waren bisher 9500 Passagiere von Verspätungen betroffen, die durch die Wochenendregelung ausgelöst wurden. Die direkten Folgekosten werden auf fast 200 000 Franken geschätzt. Wegen der Anschlussverbindungen sind sowohl unsere nationale Airline wie auch der Flughafen Zürich auf einen pünktlichen Betrieb angewiesen. Es stellt sich nun die Frage: Soll dies wegen der Einschränkungen durch den Staatsvertrag vom Wetter abhängig gemacht werden?
3. Es geht um Investitionen in Millionenhöhe. Durch die vorgezogene Wochenendregelung und die damit verbundenen Süd- und Ostanflüge sind laufend Investitionen in Millionenhöhe für die vorsorglichen Dachziegelklammerungen im Süden und im Osten sowie für die ILS-Installationen auf Piste 28 nötig.
4. Wir haben keine Planungssicherheit. Das ist ein wesentliches Argument dafür, mit dem Entscheid vorwärts zu machen. Im März wäre es für eine Anpassung des Sommerflugplanes 2003 bereits zu spät: Die Sommerflugplan-Periode beginnt am 30. März 2003. Die Slot-Konferenz der International Air Transport Association (IATA), bei der die Eingaben der Airlines für die an- und abflugtechnischen Zeitnischen auf den Flughäfen in der Sommerflugplan-Periode 2003 gemacht wurden, ging am 12. November 2002 zu Ende.
Korrekturen in Form einer Streichung von Flügen können zwar auch nachher noch gemacht werden, nicht aber Korrekturen in Form einer Verschiebung von Flügen. Die Streichung von Flügen unmittelbar vor dem Beginn der Sommerflugplan-Periode im März nächsten Jahres vorzunehmen wäre viel zu kurzfristig. Die entsprechenden Flugpläne werden bereits Anfang Februar gedruckt und publiziert. Buchungen der betreffenden Flüge wären schon weitgehend erfolgt. Würde nun noch im Dezember über den Staatsvertrag entschieden und fiele der Entscheid zugunsten des Staatsvertrages aus, dann könnte Swiss zur Reduktion der Verspätungen als Folge der Wochenend- und Feiertagsregelungen wenigstens im Januar noch einzelne Flüge streichen, um somit das Flugprogramm etwas auszudünnen. Dies wäre die einzige Möglichkeit, einen zeitlich stabilen Flugplan aufrechterhalten zu können und zu verhindern, dass Anschlusspassagiere wegen regelmässiger Verspätungen die Swiss auf dem Flughafen von Zürich meiden.
Ich komme zum zweiten Problemblock, zu den taktischen Gründen. Es stellt sich folgende Frage: Selbstbestimmung oder Fremdbestimmung? Eine erneute Verschiebung der Beratung des Geschäftes im Ständerat, also eine Verschiebung auf die Frühjahrssession, birgt die Gefahr, dass der Staatsvertrag vom Deutschen Bundestag noch vorher definitiv genehmigt und von Deutschland ratifiziert wird. Danach dürfte es für die deutsche Regierung ungleich schwieriger, wenn nicht unmöglich sein, in Neuverhandlungen einzuwilligen.
Ich komme zum Bild eines zögerlichen Ständerates in der heutigen Situation: Das Zögern des Ständerates wird in Deutschland, namentlich von den involvierten Richtern, so interpretiert, dass selbst die Schweizer Politiker die Auswirkungen der vorgezogenen Massnahmen als nicht derart nachteilig beurteilen, als dass sie einen raschen Entscheid fällen müssten. Dies belegt der Entscheid des Verwaltungsgerichtes in Mannheim, der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zu erteilen.
Ich komme zu den staatspolitischen Überlegungen: Es geht hier in diesem Bereich um die Umgehung des Parlamentes. Die Kompetenz des Bundesrates, Verträge noch vor der Genehmigung durch das Parlament in Kraft zu setzen, wird [PAGE 949] bestritten. Das Parlament hat eine entsprechende Umsetzung der Wiener Konvention in der neuen Bundesverfassung jedenfalls abgelehnt und auf eine neue Regelung im Gesetz verwiesen. Ein solches Gesetz fehlt aber bis heute. Durch eine erneute Verzögerung der Entscheidung nimmt der Ständerat implizit hin, dass das Parlament bei der vorläufigen Anwendung des Vertrages umgangen worden ist. Mit dem Verzögern des Entscheides wird natürlich noch verschlimmert, dass ein wesentlicher Teil des Staatsvertrages am 27. Oktober in Kraft gesetzt wurde, obwohl weder der Bundestag - das deutsche Parlament - noch das Schweizer Parlament den Vertrag jemals ratifiziert hat.
Ich komme zur Wochenendregelung: Sie ist stark umstritten. Ich möchte sagen, wir haben jetzt eine "Wochenendregelung light". Zugunsten einer vorläufigen Anwendung der Wochenendregelung ist verschiedentlich, auch von der Mehrheit der KVF, in die Waagschale geworfen worden, man könne dadurch praktische Erfahrungen sammeln und die Auswirkungen des Staatsvertrages einer Testphase unterziehen. Diese Auffassung verkennt, dass zurzeit und noch für Monate die Umsetzung der Wochenendregelung gar nicht im Massstab eins zu eins erfolgen kann. Zum einen sind Lärmschutzinvestitionen wie die Anbringung von Dachziegelklammern noch nicht abschliessend getätigt, zum anderen verfügt die Piste 28 noch nicht über ein ILS, ein Instrumentenlandesystem, und schliesslich handhabt das Bazl die Ausnahmeklausel mindestens vorläufig äusserst grosszügig.
Was also zurzeit gilt, ist sozusagen eine "Wochenendregelung light". Das hat zu Unzufriedenheit auf beiden Seiten geführt. Damit spiegelt man nämlich den Anwohnern auf schweizerischer wie auf süddeutscher Seite falsche Tatsachen vor: Die schweizerische Seite weiss nicht, was wirklich auf sie zukommen wird; die deutsche Seite ist nicht befriedigt, da die Umsetzung des Staatsvertrages ungenügend ist. Das hat zu einer grossen Verunsicherung und zu wachsendem Widerstand in der Bevölkerung geführt. Dutzende von Mahnfeuern und Demonstrationen mit Tausenden von Anwohnern haben in den vergangenen Wochen dem wachsenden Unmut rund um den Flughafen Ausdruck verliehen. Heute können wir in der Presse eine Meldung des Kantons Thurgau lesen. Eine solche Situation sollte nicht noch weitere drei Monate oder mehr ohne Entscheid geduldet werden.
Zum Schluss zu den rechtlichen Gründen: Wir verlangen eine europarechtliche Klärung. Eine rasche Behandlung des Geschäfts erlaubt, dass die europarechtliche Frage schneller zur Behandlung und zu einer Entscheidung gelangt. Der Ständeratsentscheid ist ein wichtiges Signal gegen innen und gegen aussen. Für die Klagen von Unique und Swiss ist das Signal aus dem Ständerat für eine bessere Stellung im Gerichtsverfahren unerlässlich. Gemäss Gerichtsverlautbarung sollen bereits im Januar wichtige Entscheide gefällt werden.
Aus all diesen Gründen möchte ich Ihnen beliebt machen, die Behandlung des Staatsvertrages in der Wintersession 2002 vorzunehmen. Für die Kommission ist dies machbar. Der Nationalrat hat entschieden, der deutsche Bundestag hat einmal entschieden, die Zürcher Regierung hat entschieden, Unique hat entschieden, Swiss hat entschieden, und ich frage mich, ob es richtig ist, wenn der Ständerat diesen wichtigen Entscheid nach wie vor hinausschiebt.
Ich glaube, die Kommission ist in der Lage, bis in die dritte Sessionswoche einen entsprechenden Antrag zu diesem Staatsvertrag zu stellen.