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AB 292898

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-12-07

Wortprotokoll

Sie sehen, dass im Kompromissmodell Mettler den Anliegen beider politischer Lager Rechnung getragen wird. Das ist natürlich kein Zufall, denn das war das Ziel, um dem Ständerat eine möglichst breit abgestützte Diskussionsgrundlage zu bieten.

Für mich als grünliberale Nationalrätin gibt es folgende Gründe, weshalb ich eine Reform will: Ich will finanzielle Stabilität für die Vorsorgewerke, ich will Generationengerechtigkeit, ich will eine strukturelle Modernisierung. Deshalb ist es für die grünliberale Fraktion störend, dass das Bundesratsmodell eine Kompensationsmassnahme nach dem Giesskannenprinzip vorsieht. Es ist für uns auch störend, dass die Finanzierungsmechanismen derselben nicht auf den Finanzierungsbedarf beschränkt sind, sondern unbefristet sein sollen. Zudem ist es für die grünliberale Fraktion störend, dass im Gegenmodell der Kommissionsmehrheit bei den Kompensationsmassnahmen nicht berücksichtigt wird, dass diese Jahrgänge schon seit Jahren den Reformstau finanzieren. Am Modell der Kommissionsmehrheit ist auch störend, dass brancheninterne Solidaritätsanteile eliminiert werden sollen.

Im Sinne eines Kompromisses, der die zentralen Anliegen der beiden Modelle aufnimmt, übernimmt das Modell Mettler den Erhalt des Rentenniveaus für zwei Drittel der Versicherten, beschränkt aber die Anwendung des Mechanismus auf die Ausfinanzierung der Kompensationsmassnahmen; das dauert zwanzig Jahre. Es ist übrigens das einzige Modell, das wir momentan diskutieren, das so eine harte zeitliche Begrenzung möglich macht; beim Entwurf des Bundesrates und beim Modell der Mehrheit wird der Finanzierungsbedarf nach fünfzehn Jahren evaluiert.

Das Modell Mettler reduziert mit dieser bedarfsgerechten Kompensationsberechtigung und einer jährlichen dynamischen Schwelle den Finanzierungsbedarf für die Transformationskosten des Reformstaus enorm. Die Kompensationsmassnahmen im Modell Mettler und im Modell de Courten, heute Mehrheit, kosten so etwa gleich viel, auch wenn Sie von Interessenvertretungen jetzt teilweise andere Aussagen hören. Weil die Vorsorgeeinrichtungen im Modell Mettler verpflichtet werden, ihre zu diesem Zweck gebildeten Reserven zugunsten der Beitragszahlenden einzusetzen, wird die Branchensolidarität zwar im Vergleich zum Mechanismus im Bundesratsmodell reduziert, aber durch die Anwendung des Lohnabzugs auf den gesamten Lohn ist die Kompensation für die Übergangsjahrgänge schneller ausfinanziert.

Die Frage, die Sie sich stellen müssen, ist, welche Botschaft Sie an den Ständerat senden wollen. Wir wissen, der Ständerat wird noch intensiv an die Arbeit gehen müssen, wenn wir als Bundesparlament der Stimmbevölkerung in der Schweiz in dieser Legislatur einen Lösungsvorschlag unterbreiten wollen, wie wir die Volkssorge Nummer eins aufzulösen gedenken. Die grünliberale Fraktion ist der Ansicht, dass Sie dem Ständerat mit dem Modell Mettler die Arbeit massiv erleichtern würden. Wenn Sie die Fassung der Kommissionsmehrheit in die andere Kammer hinüberschicken, hat der Zweitrat noch mehr Arbeit vor sich. Aber die grünliberale Fraktion ist auch hier überzeugt, dass die progressiven Kräfte einen Weg finden werden, der Bevölkerung diese Reform zu erklären. Ich habe es schon in der AHV-Debatte gesagt: Die Grünliberalen machen keine Politik, die auf Ängsten aufbaut. Wir glauben und sind überzeugt, dass die Bevölkerung konstruktive, zukunftsgerichtete Lösungen will.

Ich sage es noch einmal: Wenn wir die Bevölkerung fragen, ob sie eine Altersvorsorgereform will, die fair ist gegenüber den erwerbstätigen Generationen und Arbeitgebenden, gegenüber Eltern mit familiären Pflichten, gegenüber Frauen, dann sagt die Bevölkerung selbstverständlich: Ja, natürlich wollen wir das.

Ich bitte Sie, dem Kompromissmodell Mettler gemäss der Minderheit II (Mettler) zuzustimmen.