Bieri Peter · Ständerat · 2002-11-26
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-26
Wortprotokoll
Darf ich noch etwas Redaktionelles anfügen, was bei der ganzen Behandlung des Berufsbildungsgesetzes bisher nicht beachtet wurde? Es handelt sich um einen seit Beginn der Gesetzesberatung bestehenden Übersetzungsfehler in Artikel 52 Absatz 2 der französischen Fassung: Anstelle des Begriffes "institut d'enseignement supérieur" müsste es heissen "institut de niveau universitaire"; das zuhanden des Amtlichen Bulletins.
Ich spreche nun zu Artikel 52 Absatz 2 und gleichzeitig auch zu Absatz 7: Hier geht es um die Förderung der Berufspädagogik und im Speziellen um das Institut für Berufspädagogik. Der Nationalrat ist der Ansicht, dass dieses Institut durch den Bund zu führen sei, während wir und der Bundesrat meinen, dass dieses auch einer Universität oder einer Fachhochschule angeschlossen werden könnte. Wir werden zudem in unserer Ansicht bestärkt, dass dieses Institut zwar einen Hochschulcharakter haben muss, in der heutigen tertiären Bildungslandschaft der Schweiz andererseits aber irgendwie verloren dasteht. Wir haben bereits bei der ersten Beratung eine Empfehlung an den Bundesrat überwiesen, die ihn auffordert, das Institut in die schweizerische Hochschullandschaft zu integrieren.
Die Mehrheit Ihrer Kommission hat zusammen mit der Verwaltung nach einer Vermittlungslösung zwischen National- und Ständerat gesucht. Diese Lösung geht dahin: Der Bund [PAGE 973] zeichnet einerseits dafür verantwortlich, dass ein solches Institut existiert, wie es in Absatz 2 auch gesagt wird. Andererseits eröffnen wir dem Bundesrat in Absatz 7 die Möglichkeit, anstelle dieses Institutes oder in Ergänzung dazu zusammen mit den Kantonen eine entsprechende Einrichtung schaffen oder bestehende Einrichtungen anerkennen zu können. Damit garantieren wir die Existenz eines solchen Institutes, lassen aber offen, wie und wo diese Institution am besten angegliedert und organisiert werden soll; Absatz 7bis der ständerätlichen Fassung verdeutlicht dies zusätzlich. Die Minderheit Beerli möchte bei unserer ersten Fassung bleiben und erachtet es als geradezu vordringlich, dass diese Institution baldmöglichst in die Hochschullandschaft Schweiz integriert wird. Zuhanden Ihres Rates und auch zuhanden des Nationalrates sei hier betont: Auch die Mehrheit der WBK versteht unseren Kompromiss in dem Sinne, dass diese Angliederung als zweckmässig, wenn nicht gerade als notwendig erachtet wird.