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Humbel Ruth · Nationalrat · 2021-12-08

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-08

Wortprotokoll

Mit Ausnahme von Artikel 82a wird die Mitte-Fraktion bei allen Minderheitsanträgen der Mehrheit folgen.

Frau Prelicz-Huber will mit ihrem Minderheitsantrag zu Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe f analog zur AHV Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in das BVG einführen. Wir sind hier aber in der zweiten Säule, in einem System, in dem die Vorsorge arbeitgeber- und arbeitnehmerseitig aufgebaut ist und die Finanzierung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften nicht geregelt wäre. Die Mitte-Fraktion wird hier mit der Mehrheit stimmen.

In Artikel 33a bzw. Artikel 47abis geht es um die Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes. Die Mitte-Fraktion wird hier mit der Mehrheit stimmen. Sie stimmt damit für eine Ausweitung dieser Möglichkeit der Weiterversicherung auf jüngere Arbeitnehmende, wenn sich deren Lohn um höchstens zwei Drittel reduziert. Es geht hier ja vor allem um junge Mütter und Väter, welche in einer gewissen Phase ihr Pensum reduzieren wollen.

Bei Artikel 65 will die Minderheit Kompetenzen der Vorsorgeeinrichtungen an den Bundesrat delegieren. Der Bundesrat soll also Grundsätze zur Festlegung der Höhe der Beiträge zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität festlegen. Die Mitte-Fraktion ist der Meinung, dass es diese zusätzliche Regulierung nicht braucht. Die Vorsorgeeinrichtungen haben ja ihre Aufsichtsgremien, und diese haben auch zu prüfen, ob die Einteilung auf die in den Vorsorgeeinrichtungen versicherten Personen angemessen durchgeführt wird.

Die gleiche Argumentation gilt auch für die Frage der Überschussbeteiligung in Artikel 38 Absatz 2 VAG. Auch da gibt es keinen gesetzlichen Handlungsbedarf.

In Artikel 82a sollen die Abzugsmöglichkeiten für Einzahlungen in die Säule 3a ausgebaut werden. Es ist zwar gut gemeint, die Anreize für eine gute Altersvorsorge zu erhöhen, nur ist es nicht opportun, in dieser Vorlage, die eine Senkung des Umwandlungssatzes und die Verbesserung der Vorsorge für Teilzeiterwerbstätige und Mehrfachbeschäftigte im Fokus hat, eine Steueroptimierungsmöglichkeit für Bessersituierte zu implementieren. Laut einem BSV-Bericht haben 2017 gemäss Statistik zur direkten Bundessteuer lediglich 10,8 Prozent der Steuerpflichtigen den Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlt. Nach den Berechnungen der Verwaltung würde die neue Bestimmung zu Steuerausfällen von 170 Millionen Franken für den Bund und von 340 Millionen Franken für die Kantone führen.

Die Mitte-Fraktion wird mit der Minderheit Prelicz-Huber stimmen und Artikel 82a ablehnen. Wir lehnen auch den [PAGE 2455] Einzelantrag Grin ab, der die Auslagerung des Artikels in eine neue Vorlage verlangt. Artikel 82a würde auch bei den Kantonen Steuerausfälle verursachen und sollte daher nicht ohne Vernehmlassungsverfahren in einen Gesetzentwurf aufgenommen werden.

Bei Artikel 37 Absätze 4 und 4bis VAG will die Minderheit die Mindestquote, d. h. die Legal Quote, erhöhen. Nach einem Bericht des BSV bzw. nach den Zahlen der Finma liegt die tatsächliche Ausschüttungsquote bei 92,3 Prozent, also deutlich über den gesetzlich geforderten 90 Prozent. Die Mitte-Fraktion sieht daher keinen Bedarf für strengere Regeln. Sie wird der Mehrheit folgen und den Minderheitsantrag ablehnen.

Zusammenfassend wird die Mitte-Fraktion bei allen Artikeln der Mehrheit folgen, ausser bei Artikel 82a, wo sie der Minderheit Prelicz-Huber zustimmt.