Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2021-12-09
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-09
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion wird die Anträge der Minderheiten alle ablehnen, ausser jenem der Minderheit Badertscher zum SECO bzw. zur Sifem AG, den wir unterstützen werden.
Ich möchte ebenfalls kurz auf die Personalausgaben zu sprechen kommen, die jetzt gerade Diskussionsthema waren. Sie können sich erinnern, dass der Nationalrat am 1. Dezember die Kürzung beim Personal abgelehnt hat. Der Ständerat hat demgegenüber beschlossen, die Personalausgaben um ganze 21 Millionen Franken zu kürzen. Wir werden diese Kürzungen nicht unterstützen. Es kann nicht sein, dass wir als Parlament der Verwaltung Aufgaben übertragen, ohne die für deren Realisierung nötigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Es wurden auch ausgegliederte Aufgaben wieder in die Verwaltung übernommen. Wenn die Personalausgaben gekürzt werden, so werden gewisse Aufgaben, und das ist fast nicht zu vermeiden, wieder outgesourct. Das kostet letztlich mehr.
Herr Bundesrat Maurer hat im Ständerat bereits ausgeführt, dass die im Voranschlag geplanten Personalausgaben das umfassen, was nötig ist. Das heisst, es handelt sich nicht einfach um ein Wunschkonzert der Verwaltung. Sie wissen es alle, dieses Jahr war für niemanden einfach. Gerade die Bundesverwaltung war mit vielen zusätzlichen und schwierigen Aufgaben befasst. Ich denke nur schon an die Parlamentsdienste, die in den letzten Monaten oft rasch reagieren und innert kurzer Zeit für uns Dossiers und Dokumente aufarbeiten und zahlreiche Anfragen beantworten mussten. Ich bitte Sie daher namens der SP-Fraktion, dem Rechnung zu tragen und keine Kürzungen vorzunehmen.
Dann äussere ich mich kurz zur Position "Kinderschutz/Kinderrechte": Dort ist eine Erhöhung um 390[NB]000 Franken zur Unterstützung der Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz vorgesehen. Wir unterstützen diese Erhöhung nach wie vor. Sie steht im Zusammenhang mit der Bildung einer künftigen öffentlich-rechtlichen Ombudsstelle für Kinderrechte, dies gestützt auf die Motion Noser 19.3633.
Gestützt auf die von der Schweiz ratifizierte UNO-Kinderrechtskonvention unterstützt die heutige privatrechtliche Ombudsstelle aktuell Kinder in der Wahrnehmung ihrer Rechte, beispielsweise in Fällen von Scheidungen, bei denen Kinder grundsätzlich anzuhören sind, oder wenn Kinder aus speziellen Gründen aus ihrer Familie herausgenommen werden müssen und dazu Fragen haben oder wenn ein Kind sich in Gefahr fühlt oder Unterstützung benötigt. Mögliche Fragestellungen können Sie auch der Website der Ombudsstelle entnehmen.
Ich habe teilweise das Argument gehört, es liege keine gesetzliche Grundlage für das Sprechen dieses Unterstützungsbeitrages vor. Das stimmt so nicht. Bisher wurden [PAGE 2466] Beiträge zur Stärkung der Kinderrechte basierend auf der Kinderrechtskonvention und auf der Grundlage der Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte ausbezahlt. Der Ständerat hat der Erhöhung durch den Nationalrat ganz knapp, mit Stichentscheid des Präsidiums, nicht zugestimmt. Ich bitte Sie, an der Erhöhung bzw. am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.
Dann noch ganz kurz zur Grundsatzfrage, ob gewisse Ausgaben im Zusammenhang mit Covid-19 ordentlich oder ausserordentlich verbucht werden sollen: Die SP-Fraktion unterstützt hier die Mehrheit, die am Beschluss des Nationalrates vom 1. Dezember festhalten will. Wir sind nach wie vor in einer ausserordentlichen Lage. Unabhängig vom Zusammenhang mit der Problematik der Schuldenbremse macht es keinen Sinn, Covid-19-Ausgaben als ordentliche Ausgaben zu verbuchen.
Ich fasse noch einmal kurz zusammen: Wir unterstützen die Minderheitsanträge nicht, ausser den Minderheitsantrag Badertscher.