Germann Hannes · Ständerat · 2021-12-09
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-09
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag Müller Damian zuzustimmen. Warum? Die Bedenken sind bekannt. Wir haben das erwähnte Gutachten Kieser. Wenn ein Artikel nur als verfassungswidrig oder grenzwertig ausgelegt werden kann, dann sollten wir ihm nicht zustimmen. Das Bundesamt für Justiz hat nämlich in einer Stellungnahme zuhanden der SGK-S festgehalten: "Artikel 47c E-KVG ist so auszulegen und anzuwenden, dass er dem Sozialziel, allen Versicherten die für ihre Gesundheit notwendige Pflege zu ermöglichen, Rechnung trägt." Das kann ich hier nicht erkennen.
Im Übrigen überlege ich mir, wohin dieser Artikel führt, und das müssen Sie sich auch überlegen. Er führt nämlich langsam, aber sicher zur Einheitskasse. Ich bitte Sie, das zu bedenken. Ich habe keinerlei Interessen in diesem Bereich, ausser die eines Schweizerbürgers oder eines Zahlers natürlich, eines Steuerzahlers und Prämienzahlers. Aber hier verstricken wir uns immer tiefer ins Dickicht der Regulierungen. Ich frage mich, wo da am Schluss der Spareffekt sein soll.
Artikel 47c verlangt Massnahmen zur Steuerung der Kosten. Er verlangt in den Tarifverträgen ein flächendeckendes Monitoring mit Korrekturregeln, je nach Mengenentwicklung. So meine ich eigentlich, dass wir ihn streichen sollten, weil die Wirkung der Zulassungsbeschränkungen für Leistungserbringer noch nicht bekannt ist. Aber das wäre ja gerade das A und das O.
Die Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit ist auch nicht gegeben. So verweise ich auf Efas, die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen der Krankenversicherung. Dort können wir das Einsparpotenzial in der integrierten Versorgung realisieren. Das sollte einer Kostendämpfung durch Tarifsteuerung vorgezogen werden.
Allenfalls können wir das dann später zusammen mit den Kostenzielen beim indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen" diskutieren. Aber jetzt, im Moment, bitte ich Sie, sich hier gemäss Minderheit Müller Damian dem Nationalrat anzuschliessen.
Ich sage noch ein Wort zum Einzelantrag Würth. Ich habe gedacht: Auf der einen Seite hat er etwas Positives; er führt nämlich dann nicht so direkt zur Einheitskasse. Er will den Kantonen den Spielraum geben, den sie als wesentlicher Player in der ganzen Geschichte eigentlich auch haben. Auf der anderen Seite widerspricht sich Kollege Würth eben irgendwie selbst. Einerseits seien in erster Linie die Tarifpartner gefragt, sagt Kollege Würth, andererseits will er die Kantone dann im Lead haben - das passt für mich irgendwie nicht zusammen.
Darum bitte ich Sie, diesen Einzelantrag abzulehnen. Wenn es dann zu einer Differenzbereinigung kommen sollte, könnte man immer noch darüber diskutieren, ob es Optimierungsbedarf gäbe. Aber im Moment kommt für mich nur die Streichung von Artikel 47c gemäss Minderheit Müller Damian infrage.