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Walti Beat · Nationalrat · 2021-12-09

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-09

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Revision des Kollektivanlagengesetzes mit Überzeugung. Der Finanzplatz ist nach wie vor ein ausserordentlich wichtiger Arbeitgeber und Steuerzahler in der Schweiz, dem wir Sorge tragen sollten. Zur Erinnerung: Ungefähr jeder zehnte Franken der schweizerischen Bruttowertschöpfung wird auf dem Finanzplatz erwirtschaftet, etwa jeder zwanzigste Schweizer Job ist auf dem Finanzplatz zu finden, und etwa 12 Prozent der Steuererträge bei Bund, Kantonen und Gemeinden - insgesamt über 17 Milliarden Franken jährlich - entspringen den Aktivitäten des Finanzsektors.

Was das Fondsgeschäft in der Schweiz angeht, so ist der Schweizer Finanzplatz traditionell stark im Asset-Management und im Vertrieb von Fonds, nicht aber als Produktions- oder Produktstandort. Das erachten wir als verpasste Chance. Mit der vorliegenden Revision können wir hier mindestens teilweise Abhilfe schaffen. Sie haben es gehört: Es geht darum, in der Schweiz eine Fondskategorie zu schaffen, die ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offenstehen soll. Weil sich hier also Anbieter und Kunden kompetenzmässig auf Augenhöhe begegnen, kann bei solchen Fonds dann auch auf eine Bewilligungs- oder Genehmigungspflicht durch die Finma verzichtet werden. Es ist sozusagen kein Konsumentenschutz erforderlich, wie wir ihn in anderen Bereichen des Finanzmarkts etabliert haben. [PAGE 2478]

Das hat zur Folge, dass der regulatorische oder administrative Aufwand für solche Gefässe stark reduziert werden kann. Wegen des professionellen Umfelds ist es auch nicht nötig, spezifische Anlagevorschriften oder Vorgaben zur Risikoverteilung zu erlassen. Es sollen auch unkonventionelle Anlagen möglich sein. Ziel dieser Strukturen ist es zudem, die Innovation bei Fondsprodukten zu fördern. Darüber hinaus ändert sich nichts. Auch diese qualifizierten Fonds sind in einer der bekannten Rechtsformen für kollektive Kapitalanlagen zu errichten, materiell ist es also dasselbe.

Für qualifizierte Schweizer Anlegerinnen und Anleger ist das alles nicht neu. Sie nutzen aber bisher Strukturen, die im Ausland errichtet werden, zum Beispiel in Luxemburg, das mit den sogenannten Reserved Alternative Investment Funds eine vergleichbare Struktur kennt. Alleine deshalb, weil es das eben alles schon gibt, ist es auch deplatziert, hier neue Risiken für den Finanzplatz oder einzelne Anleger heraufzubeschwören. Diese Produkte gibt es schon, sie werden bisher einfach importiert. Hier geht es einzig und alleine darum, die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz und dessen Innovationskraft zu stärken sowie Wertschöpfung in die Schweiz zurückzuholen, das heisst Jobs, Steuererträge und Sozialversicherungsbeiträge.

Dann gibt es natürlich auch noch weitere Hemmnisse, die gerne abgebaut werden könnten, um den Fondsplatz zu stärken. Da erinnere ich vor allem an die Verrechnungssteuerreform, an der wir uns gerade abarbeiten, oder auch an den fehlenden Zugang zum EU-Markt. Aber der Umstand, dass es noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten gibt, spricht ja in keiner Art und Weise dagegen, hier nun einen ersten wichtigen Schritt zu tun.

Ich spreche der Einfachheit halber ebenfalls gleich noch zu den Minderheiten. Ich empfehle Ihnen namens der FDP-Liberalen Fraktion, beide Minderheitsanträge abzulehnen. Bei Artikel 118a Absatz 1 Litera abis KAG, bei der Minderheit Badran Jacqueline, geht es um die Immobilienanlagen. Es ist wichtig, dass diese auch für solche Gefässe möglich sind. Es ist ein polemischer Sturm im Wasserglas, der hier inszeniert wird. Bei Wohnliegenschaften gilt auch für solche neuen Gefässe uneingeschränkt die Lex Koller. Daran ändert sich überhaupt nichts. Es gibt deshalb auch keinen zusätzlichen Marktdruck. Die materiellen Kriterien für diese Investitionsmöglichkeiten bleiben unverändert. Wenn es um kommerzielle Liegenschaften geht, dann ist festzustellen, dass wir bisher - und zum Glück, möchte ich sagen - keine Einschränkungen aus der Lex Koller haben. Es ist auch wichtig, dass das so bleibt und dass Ausländer in kommerzielle Liegenschaften investieren können. Denn sehr regelmässig sind hier auch produktive Strukturen betroffen. Im Interesse der wirtschaftlichen Dynamik müssen wir unbedingt auch ausländische Investitionen weiterhin ermöglichen.

Bei der zweiten Minderheit, der Minderheit Rytz Regula, geht es darum, ob die einfachen, gewöhnlichen Vermögensverwalter solche Fonds verwalten können sollen. Dazu ist zu sagen, dass es tatsächlich eine gewisse systemische Inkonsequenz ist, diese hier zuzulassen. Die Idee ist, dass nur von der Finma überwachte Akteure die Verwaltung besorgen; das ist das Gegenstück zur fehlenden Aufsicht und Bewilligung dieser Fonds. Allerdings halten wir es für vertretbar, hier in diesem sehr überschaubaren Rahmen eine Ausnahme von diesem Grundsatz zu machen; dies auch deshalb, weil die qualifizierten Anlegerinnen und Anleger durchaus in der Lage sein werden, die Kompetenz dieser Fondsverwalter zu überprüfen und sicherzustellen. Ich bitte Sie also, auch die Minderheit Rytz Regula abzulehnen.

Zum Einzelantrag Badran Jacqueline kann ich mich, was das Inhaltliche angeht, den Ausführungen des Kommissionsberichterstatters und auch des Sprechers der Mitte-Fraktion anschliessen. Ich muss auch ganz ehrlich sagen, ich halte dieses Manöver nicht für besonders glaubwürdig, Frau Badran. Wenn Sie den Start-ups Gutes tun wollen, dann geben Sie Ihre unsinnige Opposition gegen die Abschaffung des Emissionsstempels auf. Das ist dann wirklich ein Party-Crasher für Drittrundenfinanzierungen. Oder Sie könnten sich auch etwas flexibler zeigen bei der Gestaltung von Arbeitszeitvorschriften oder dergleichen. Das ist für die Realität von Start-ups sehr viel bedeutungsvoller als Ihre Vorbehalte hier bezüglich der Schirmstruktur, die zwar berechtigt sind und geprüft werden sollen, aber nicht zulasten dieser Vorlage, die hier jetzt ohne schlechtes Gewissen und mit guter Überzeugung beschlossen werden kann.

Ich bitte Sie also, einzutreten, immer der Mehrheit zu folgen und den Rückweisungsantrag Badran Jacqueline abzulehnen.

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