AB 293368
Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-09
Wortprotokoll
Die Massnahme zur Steuerung der Kosten, die wir jetzt diskutieren, ist wichtig; sie kann viel zur Kostendämpfung beitragen. Wie Sie sehen, gehöre ich zur Mehrheit; ich bin der Meinung, dass wir da jetzt wirklich etwas tun sollten. Die Massnahme betreffend Steuerung der Kosten durch die Tarifpartner nach Artikel 47c ermöglicht, dass die Leistungserbringer und die Versicherer in ihren Tarifverträgen Massnahmen zur Steuerung der Kosten entwickeln können. Das ist wichtig und basiert auf einem Beschluss unseres Rates. Ich habe es beim Eintreten erwähnt, und der Berichterstatter hat es auch klar dargestellt: Der Ständerat hat mit der Motion 19.3419 gefordert, dass das KVG wie folgt geändert wird: Es muss gewährleistet sein, dass die Tarifpartner bei den Tarifverhandlungen nicht nur die Preise, sondern gleichzeitig auch die Menge verhandeln.
Artikel 47c entspricht also einem Auftrag des Parlamentes. Ziel ist es, ungerechtfertigte Kosten im Gesundheitswesen, die durch die Erbringung von medizinisch nicht notwendigen Leistungen entstehen, zu verhindern. Dies steht nicht im Widerspruch zu anderen, bereits beschlossenen Steuerungsinstrumenten, wie der Qualitätsvorlage oder der Zulassungssteuerung bei den Leistungserbringern. Artikel 47c ist also eine wichtige Kostendämpfungsmassnahme, welche die Tarifpartnerschaft stärkt. Die Massnahme zur Steuerung der Kosten durch die Tarifpartner soll aber nicht zu einer Rationierung der Gesundheitsdienstleistungen führen. Das ist so [PAGE 1283] gesagt worden. Der Wille der Mehrheit der Kommission und des Bundesrates ist in der Diskussion um diesen Artikel auch klar zum Ausdruck gekommen.
Wir haben jetzt einen neuen Einzelantrag Würth, der diese Massnahme zur Steuerung der Kosten in den Tarifverträgen auch auf die kantonalen Verträge ausweiten will. Diese Diskussion hatten wir schon in der Kommission; ich hatte das Thema selbst eingebracht, weil es ein grosses Anliegen der Kantone war und weil ich der Meinung bin, dass es wichtig ist, dass wir es berücksichtigen. Wieso? Weil das Risiko besteht, dass wir am Ende, wenn wir auf diese Elemente keine Rücksicht nehmen, nichts mehr haben. Ich finde, der Minderheitsantrag Müller Damian heisst nicht nur "Streichen". Wenn wir in diese Richtung gehen, heisst das nichts tun in einem Bereich, in dem wir wirklich Handlungsbedarf haben, in dem wir wirklich jetzt etwas tun müssen, um die Kosten zu steuern.
Deshalb sehe ich in dieser Kompromisslösung die Möglichkeit, eine Differenz zu schaffen, um diesen Artikel und damit die Ausweitung auf die kantonalen Verträge bei den Massnahmen zur Steuerung der Kosten in der Differenzbereinigung nochmals anzuschauen, um zu schauen, ob wir wirklich in die Richtung gehen sollen, in die die Kantone gehen wollen. Wichtig ist meiner Meinung nach, dass wir jetzt grundsätzlich beschliessen, dass Massnahmen betreffend die Steuerung der Kosten durch die Tarifpartner nötig sind, dass wir diesen Grundsatzentscheid jetzt fällen und dass wir schauen, ob man die Massnahmen für die Tarifverträge auch auf die kantonale Ebene ausweiten sollte oder ob das - wie vom Bundesrat vorgeschlagen - nur auf nationaler Ebene erfolgen soll.
Meiner Meinung nach ist es wichtig - ich betone es deshalb noch einmal -, dass wir nicht in Richtung Streichung gehen, wie die Minderheit Müller Damian und der Nationalrat es wollen, denn das würde heissen, nichts zu tun, dies in einem der zwei Bereiche, die in diesem Paket 1b wichtig sind und die wirklich eine Möglichkeit schaffen, die Kosten zu steuern und gleichzeitig die Tarifpartnerschaft zu stärken.