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preparatory:AB 293506

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2021-12-13

Wortprotokoll

Aktuell können Betriebe und Veranstalter freiwillig 2G anwenden. Tun sie dies, entfallen die Maskentragpflicht und die Sitzpflicht bei Konsumation. Der Bundesrat hat zudem eine breitere Anwendung von 2G vorsorglich in die Konsultation geschickt; die Konsultation läuft bis morgen Abend. Damit will der Bundesrat rasch reagieren können, sollte es die Situation erfordern.

Die Impfung und die Genesung reduzieren das Risiko einer Infektion, das Risiko der Weitergabe des Virus sowie das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs. Es ist eine Tatsache, dass geimpfte und genesene Personen dadurch das Gesundheitssystem weniger belasten als nicht geimpfte und nicht genesene Personen. Die 2G-Regel trägt diesem Umstand Rechnung. Drei von vier intensivmedizinisch betreuten Patientinnen und Patienten überleben die Covid-19-Erkrankung nach dem Aufenthalt auf einer Intensivpflegestation. Würden diese Personen keine adäquate medizinische Behandlung auf der Intensivpflegestation erhalten, würden ihre Überlebenschancen gegen null sinken.

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