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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2021-12-13

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-13

Wortprotokoll

Ich habe hier noch zwei Minderheitsanträge, zu denen ich kurz sprechen möchte. Es gibt einen wichtigen und einen weniger wichtigen.

Ich beginne untypisch einmal beim weniger wichtigen: Bei Artikel 174 finden Sie zum ersten Mal eine Regelung, bei welcher es darum geht, dass man Mindeststrafen sowohl für Geld- als auch für Freiheitsstrafen definiert. Ich habe es Ihnen bereits einmal gesagt: Man kann über Mindeststrafen diskutieren, man kann von Mindeststrafen halten, was man will. Ich selber bin gegenüber Mindeststrafen im Grundsatz ebenfalls skeptisch. Aber - und das ist entscheidend - wenn man für eine Sanktionsart eine Mindeststrafe definiert, dann muss es für die andere ebenso gelten, oder anders formuliert: Wenn Sie für die Freiheitsstrafe eine Mindeststrafe definieren, dann soll das gleichermassen auch für die Geldstrafe gelten, oder umgekehrt. Diesbezüglich bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen.

Ich vertrete eine zweite Minderheit, und deren Antrag ist wesentlich entscheidender. Es geht darum, wie wir zukünftig mit Straftaten, Gewalt oder Drohungen, gegen Beamte umgehen wollen. Ich wiederhole gerne, was wir in diesem Saal schon mehrmals zu diesem Thema gesagt haben: Es geht um Polizisten, es geht aber gleichermassen auch um Feuerwehrleute oder Sanitäter, Menschen, die sich für unsere Sicherheit [PAGE 2533] einsetzen und die je länger, je mehr von Gewalt oder Drohungen betroffen sind. Die Frage, die wir uns hier stellen, ist: Wollen wir die Straftaten gegen diese Personen schärfer bestrafen oder nicht?

Der Ständerat war bis jetzt immer, wie eine Minderheit unseres Rates, klar der Meinung: Jawohl, wir wollen solche Straftaten stärker bestrafen, indem wir die Freiheitsstrafe als Normstrafe definieren. Das war mein ursprünglicher Minderheitsantrag, welchen ich nun zugunsten meines Einzelantrages zurückziehe. Im Rahmen der Kommissionsdebatte hat sich nämlich gezeigt, dass die ständerätliche Version einen Fehler beinhaltet, und zwar, dass es allenfalls zu einer Privilegierung der Täterinnen und Täter kommen könnte, je nachdem, wie man den leichten Fall definiert. Genau das wollte die Mehrheit des Ständerates und die bisherige Minderheit unseres Rates aber nicht. Aus diesem Grunde wird im Einzelantrag nun eine Kann-Formulierung vorgeschlagen, welche sagt, dass bei Gewalt oder Drohungen gegen Beamte die Freiheitsstrafe als Normstrafe gilt, dass aber in leichten Fällen auf Geldstrafe erkannt werden kann.

Bei meinem zweiten Minderheitsantrag bzw. meinem Einzelantrag geht es darum, wie wir diejenigen Leute schützen wollen, die uns schützen. Aus Sicht unserer Fraktion ist klar, dass wir Polizistinnen und Polizisten, Sanitäterinnen und Sanitäter sowie Feuerwehrleute besser schützen wollen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag zu Artikel 174 Ziffer 2 sowie meinem Einzelantrag zu Artikel 285 Ziffern 1 und 2 zuzustimmen.