Humbel Ruth · Nationalrat · 2021-12-13
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-13
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion wird diese Reform unterstützen. Sie ist wichtig und richtig. Die Dauer der Ausgleichsmassnahmen wie auch das Kompensationsvolumen entsprechen den Eckwerten des bundesrätlichen Modells. Wenn wir nun die beiden Modelle vergleichen, dann kommen wir von der Mitte-Fraktion zum Schluss, dass wir die ständerätliche Variante unterstützen werden. Beide Modelle, sowohl das des Nationalrates wie das des Ständerates, beruhen auf den gleichen Eckwerten. Es geht um eine Übergangsgeneration von neun Jahrgängen, das Kompensationsmodell kostet gleich viel, nämlich 32 Prozent des Einsparvolumens, und die Zuschläge liegen ausserhalb des AHV-Systems.
Der Unterschied liegt darin, dass der Ständerat mit 160, 100 und 50 Franken je nach Einkommenskategorie grosszügigere, also höhere Zuschläge vorsieht, während die nationalrätliche Fassung mit 140, 90 und 40 Franken tiefere Zuschläge vorsieht. Umgekehrt sind dafür bei der ständerätlichen Variante die Vorbezugsmöglichkeiten für höhere und mittlere Einkommen weniger grosszügig ausgestaltet. Es geht beim Entscheid zwischen diesen beiden Modellen daher um die Frage, ob wir für die Übergangsgeneration Anreize setzen wollen, bis 65 zu arbeiten, oder ob wir den Vorbezug der Rente attraktiver gestalten wollen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass bei den tiefen Einkommen die Kürzungssätze gleich sind. Wenn eine Frau in der Einkommenskategorie bis 57[NB]360 Franken mit 64 in Rente geht, hat sie gegenüber heute keine Kürzung.
Es wurde in der ständerätlichen Debatte auch betont, dass es darum gehe, vor allem tiefe Einkommen besserzustellen, für Frauen in tiefen Einkommenskategorien zu schauen. Denn genau diese Frauen haben meistens keine zweite Säule, während Frauen in höheren Einkommenssegmenten in der Regel auch eine zweite Säule haben. Der Ständerat macht dann aber einen Überlegungsfehler, indem er die Zuschläge bei der Berücksichtigung der Ergänzungsleistungen in Abzug bringen will. Die Kommission hat wiederum an der nationalrätlichen Fassung festgehalten, dass bei Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe h ELG die Zuschläge, welche nun für die Übergangsgeneration gesprochen werden, bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht angerechnet werden.
Es ist wichtig, dass wir das im ganzen Konzept beibehalten, denn nur damit unterstützen wir bei der Übergangsgeneration [PAGE 2539] die Frauen mit tiefen Einkommen und ermöglichen ihnen, zu einer besseren AHV-Rente zu kommen.
Zusammenfassend wird die Mitte-Fraktion mit der Mehrheit stimmen. Ich bitte Sie, dies auch zu tun.