Ettlin Erich · Ständerat · 2021-12-13
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-13
Wortprotokoll
Auch ich lege meine Interessenbindungen offen: Ich bin seit fast sechzig Jahren Versicherungskunde, und ich bin auch Verwaltungsrat der CSS.
Der Wunsch, der hier geäussert wird, ist ja gut. Wir alle hätten gerne, dass man weiss, was in vierzig Jahren sein wird. Das kann man aber eigentlich nicht sagen, selbst wenn man sagt, es gehe nur um den Stand heute. Es sagt doch nichts aus, wenn ich heute mit sechzig Jahren meine Prämie mit der Prämie eines Mannes in der gleichen Versicherung vergleiche, der achtzig Jahre alt ist. Das sagt doch nichts über die Prämienentwicklung aus und mit welchen zukünftigen Kosten man rechnen muss. Wir haben eine Inflationsentwicklung, eine Lohnentwicklung, eine Altersentwicklung, eine[NB]demografische[NB]Entwicklung, eine wirtschaftliche Entwicklung.
Was nützt es mir, den Vergleich zum ganzen Versichertenkollektiv zu haben, Stand heute, wenn ich eine Aussage zu den Kosten in vierzig Jahren will, ob ich mir die Prämie dann noch leisten kann, was passiert? Dieser Vergleich ist, denke ich, nicht sehr hilfreich. Man könnte die Bestimmung aufnehmen und sagen, dann hat man weitere Informationen. Ich glaube aber, das würde den Leuten nicht viel bringen.
Dazu kommt, dass die Information, die der Versicherer liefern muss, eigentlich schon im Versicherungsvertragsgesetz geregelt ist. In Artikel 3 des Versicherungsvertragsgesetzes steht, was man liefern muss, das ist dort aufgeführt: "Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsvertrages verständlich [...] informieren über: die versicherten Risiken; den Umfang des Versicherungsschutzes; die geschuldeten Prämien und weitere Pflichten des Versicherungsnehmers; Laufzeit und Beendigung des Versicherungsvertrages; die für die Überschussermittlung [...]" und so weiter; ich verzichte darauf, alles aufzuzählen. Die Informationspflichten sind sehr gross. Wir verlangen hier im Versicherungsaufsichtsgesetz eine Information, die eigentlich, wenn wir ehrlich sind, nicht viel bringt, ausser das Gefühl, dass es in vierzig Jahren vielleicht schwierig sein wird, die Prämie zu zahlen - aber man weiss es noch nicht genau.
Deshalb bitte ich Sie, hier dem Bundesrat zu folgen und diese Zusatzinformation, die aus meiner Sicht wirklich nicht viel zusätzlichen Nutzen bringt, nicht aufzunehmen. In ihrem Rundschreiben verlangt die Finma ja transparente Vertragsinformationen als Anforderung für die Genehmigung von allgemeinen Versicherungsbedingungen, d. h. noch weitere Informationen. An Informationen fehlt es also nicht. Ich glaube, es geht eher darum, diese Informationen zu verarbeiten - das ist das grössere Problem für einfache Versicherungsnehmer.
Deshalb bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag Zanetti Roberto nicht zuzustimmen.