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Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-12-14

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-14

Wortprotokoll

Bei Artikel 131 geht es um die Sicherstellung der notwendigen Verteidigung, es geht darum, zu welchem Zeitpunkt die notwendige Verteidigung gewährleistet sein muss; dies in den Fällen, bei denen die Strafprozessordnung zwingend vorsieht, dass der Beschuldigte einen Verteidiger zur Seite gestellt haben muss.

Die bisherige Regel, die mit der Strafprozessordnung 2011 geschaffen wurde, ist unbestrittenermassen widersprüchlich und unklar. Es wird vorgeschrieben, dass die notwendige Verteidigung erst nach der ersten Einvernahme, aber vor der Eröffnung der Untersuchung sichergestellt werden muss. Das ist an und für sich widersprüchlich, weil die Untersuchung bei der ersten Einvernahme in der Regel ja bereits eröffnet wurde. Insofern ist es in der Praxis heute unklar, was vom Gesetzgeber hier wirklich gemeint war. Der Gesetzgeber hatte ursprünglich die Vorstellung, dass man zunächst eine erste Einvernahme machen müsse, um überhaupt einmal festzustellen, ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliege. In der Praxis hat es sich aber gezeigt, dass das nicht praktikabel ist und so nicht funktioniert. Im Übrigen ist der Schutzanspruch des Beschuldigten nicht gewahrt, weil gerade bei der ersten Einvernahme unter Umständen schon entscheidende Aussagen gemacht werden.

Der Bundesrat schlägt deshalb eine Klärung vor, nämlich dass bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die notwendige Verteidigung vor der ersten Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft oder vor der delegierten Einvernahme durch die Polizei sichergestellt werden müsse. Das lässt einerseits Raum für Vorabklärungen auch geheimer Art; andererseits ist gewährleistet, dass dann, wenn sich der Beschuldigte äussert, ein Rechtsanwalt dabei ist. [PAGE 1353]

Der Nationalrat unterstützt diese Version ebenso wie der Ständerat, also gibt es hier auch keine Differenz. Ich wollte einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins noch ausführen, was die Überlegungen waren.

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