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Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-12-14

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-14

Wortprotokoll

Bei Artikel 117 Absatz 1 Litera g schlägt der Bundesrat eine Änderung vor, die eine Lücke schliesst, die durch die neue Strafprozessordnung entstanden ist. Das Opfer, das nicht Partei ist und das Delikt nicht zur Anzeige gebracht hat, soll den Strafentscheid erhalten, wenn es das verlangt. Der Nationalrat ist damit grundsätzlich einverstanden, hat aber eine Umkehr vorgenommen und sagt, das Opfer müsse den Entscheid immer erhalten, ausser es verzichte darauf. Die Variante des Nationalrates führt damit zu einem grossen Mehraufwand und dazu, dass Opfer, die bewusst nichts mit dem Verfahren zu tun haben wollen, immer informiert werden, ausser sie intervenieren selbst. Das erscheint der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates wenig sinnvoll.

Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates beantragt Ihnen daher einstimmig, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

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