preparatory:AB 294029
Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-14
Wortprotokoll
Im Namen einer starken Minderheit Ihrer Kommission, die ihre Entscheidung mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung getroffen hat, bitte ich Sie, auf den Entwurf des Bundesrates einzutreten.
Wie Sie vermuten können, bin ich selbst kein Fan der kantonalen Mindestlöhne. Aber wenn wir heute nicht auf die Bundesratsvorlage eintreten, dann ist das die beste Art und Weise, Firmen aus der EU gegenüber Schweizer KMU zu bevorzugen. Wir müssen hier einfach entscheiden, ob der Grundsatz "Gleich lange Spiesse für alle" für inländische und ausländische Firmen gelten soll. Es geht nicht um die Frage, ob Mindestlöhne gut oder schlecht sind; das Thema ist heute ein anderes. Es betrifft ein ganz konkretes Problem, und zwar geht es um die Frage, ob die Kantone, die es wollen, ihre Mindestlöhne auch auf die entsandten Arbeitnehmenden anwenden dürfen. Diese Frage ist zum Teil noch offen, und wir müssen unbedingt Rechtssicherheit schaffen.
Das Bundesgericht hat bereits entschieden, dass kantonale Mindestlohnregelungen legitim sind, solange sie eine soziale und nicht eine wirtschaftliche Massnahme sind. Die Kantone sind also frei, solche Gesetze einzuführen, und das ist aus einer demokratischen und föderalistischen Perspektive zu respektieren. Fünf Kantone - Tessin, Genf, Neuenburg, Jura und Basel-Stadt - haben sich bisher dafür entschieden. In dieser Debatte geht es daher nur um die spezifische und praktische Frage bezüglich des Geltungsbereichs dieser kantonalen Mindestlöhne.
Vielleicht ist nicht allen von Ihnen bewusst, wie gross die Unterschiede zwischen dem schweizerischen Mindestlohn und [PAGE 2562] den durchschnittlichen Löhnen in der EU sind. Ich nenne nur ein kleines Beispiel anhand der Lage in meinem Kanton. Der Kanton Tessin hat beschlossen, dass der kantonale Mindeststundenlohn bei 20 Franken liegt. Wissen Sie, wie hoch der durchschnittliche Stundenlohn in Italien ist? Im Piemont und in der Lombardei, also in zwei der wirtschaftlich stärksten Regionen Europas, liegt der durchschnittliche Stundenlohn bei 12 Euro. Das heisst, dass der soziale Tessiner Mindestlohn fast doppelt so hoch ist wie der italienische Durchschnittslohn.
Wenn EU-Unternehmen von günstigeren Bedingungen profitieren könnten als die schweizerischen KMU, dann wäre die Gefahr für unseren internen Arbeitsmarkt und für unsere Wirtschaft enorm. Falls eine italienische Firma ihre Arbeitnehmer in den Kanton Tessin entsenden würde, ohne den gesetzlichen Mindestlohn einhalten zu müssen, dann könnten sie unfair billige Dienstleistungen anbieten, was logischerweise eine Katastrophe für viele Branchen wäre. Meiner Meinung nach stellt die Vorlage des Bundesrates eine wirksame, pragmatische und föderalistische Lösung dieses Problems dar. Lassen Sie mich noch schnell ein paar Elemente erwähnen.
In den Debatten in der Kommission wurde mehrmals erwähnt, dass die Kantone die Möglichkeit hätten, das Problem selber zu lösen. Es ist eine legitime Bemerkung, die aber nicht völlig korrekt ist. Wie auch vom Bundesrat betont, ist nicht klar, ob die kantonalen gesetzlichen Grundlagen reichen, um die Entsandten einem Mindestlohn zu unterstellen, da dieser Aspekt im Bundesrecht und in der Rechtsprechung nicht geregelt ist. In der Tat müssen gemäss Artikel 2 Absatz 1 des aktuellen Entsendegesetzes Arbeitgeber mit Sitz im Ausland gewisse in der Schweiz geltende Lohnbedingungen einhalten, aber nur, sofern diese in Bundesgesetzen, in Verordnungen des Bundesrates oder in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen und Normalarbeitsverträgen geregelt sind. Gesetze und Verordnungen auf Kantonsebene sind hingegen nicht eingeschlossen, da für die Gesetzgebung im Arbeitsrecht grundsätzlich der Bund zuständig ist. Eine Verankerung des Grundsatzes im Bundesrecht bietet also weitergehende Garantien gegenüber allfälligen Beschwerden und Rekursen, zum Beispiel durch ausländische Unternehmen, im Vergleich zum kantonalen Recht. Und Sie wissen, dass Schweizer Firmen insbesondere in dieser Phase unbedingt Rechtssicherheit brauchen.
Enfin, j'aimerais souligner que, lors de la procédure de consultation, 23 cantons sur 26 ont soutenu ce projet. La solution proposée par le Conseil fédéral respecte donc l'autonomie des cantons et le fédéralisme. La nécessité d'inscrire les salaires minimaux cantonaux dans la loi sur les travailleurs détachés n'est donc pas une revendication uniquement de 5 cantons concernés: elle a aussi été mise en évidence par le message du Conseil fédéral, qui juge cette modification de loi nécessaire à des fins de transparence et de sécurité juridique. Le but est d'éviter absolument des distorsions sur le marché du travail et, surtout, de causer un avantage concurrentiel évident en faveur des entreprises de l'UE.
En nous basant sur ces réflexions, en 2019, nous avons en tant que Parlement déjà adopté la motion de notre ancien collègue conseiller aux Etats du PLR, Fabio Abate. C'est l'occasion pour nous de concrétiser ce principe, qui a déjà été soutenu à différentes reprises par le Conseil fédéral, le Parlement et les cantons. Dans cet esprit, je vous invite à suivre la proposition de la minorité de votre commission et, donc, à entrer en matière sur le projet du Conseil fédéral.