AB 294082
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-12-14
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion empfiehlt Ihnen, nicht auf die Änderung des Entsendegesetzes einzutreten und damit der Mehrheit unserer Kommission und dem Ständerat zu folgen.
Die Vorlage will, dass Entsendebetriebe aus EU-Mitgliedstaaten zukünftig zur Einhaltung von kantonalen Mindestlöhnen verpflichtet werden können. Diese Regelung soll dann gelten, wenn der Kanton den Mindestlohn auch für diejenigen Arbeitnehmenden garantiert, die ihren Arbeitsort ausserhalb des Kantons haben. Mit dieser Gesetzesgrundlage würde der Bund zudem ermächtigt, Kürzungen oder Rückforderungen der Bundessubventionen vorzunehmen, wenn die Vollzugsorgane die entsende- und schwarzarbeitsrechtlichen Aufgaben nicht oder nur mangelhaft erfüllen. Die Kontrolle der Einhaltung der kantonalen Mindestlohnbestimmungen und der Vollzug obliegen so oder so den Kantonen.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit dieser Vorlage die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung zwischen den Kantonen und dem Bund und das Nichtdiskriminierungsgebot, das im Freizügigkeitsabkommen mit der EU verankert ist, eingehalten würden. Die Grünliberalen sehen das anders. Eine Regelung auf Bundesebene ist aus unserer Sicht zurzeit nicht nötig. Einerseits gefährdet die vorgesehene Regelung die Sozialpartnerschaft, indem ausgehandelte und allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge sukzessive übersteuert werden. Andererseits obliegt es den Kantonen, die Anwendung der geltenden Mindestlöhne für alle im Kantonsgebiet arbeitenden Personen sicherzustellen. Wenn Handlungsbedarf im Bereich des Lohnschutzes besteht, was wir mit Blick auf einige Grenzkantone nicht bestreiten, sollten die betreffenden Kantone das selbstständig regeln. Sie können die Entsandten in ihren Gesetzen inkludieren, wie es einige Kantone getan haben. Die vorhandenen kantonalen Mindestlohngesetze sind in den Kantonen Tessin, Neuenburg, Jura, Genf, Basel-Stadt diesbezüglich unterschiedlich ausgestaltet. Es ist nicht zu erwarten, dass die Durchsetzung des kantonalen Rechts nicht möglich sein sollte, denn auch in der EU gilt der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort".
Vor dem Hintergrund der unklaren Situation in Bezug auf den Schweizer Lohnschutz im Verhältnis zur EU unterstützen die Grünliberalen eine nationale Gesetzesanpassung vorerst nicht. Das institutionelle Rahmenabkommen wurde im Mai dieses Jahres unter anderem auf Druck der Gewerkschaften vom Bundesrat beerdigt. Eine rasche und einvernehmliche Lösung mit der EU in Bezug auf den Lohnschutz ist damit vorerst vom Tisch.
Der intensive und mitunter dogmatische Kampf der Gewerkschaften hat die Schweiz in eine schwierige und unsichere Lage manövriert. Die Gewerkschaften haben es deshalb nun auch zu verantworten, dass wir auch in Sachen Lohnschutz keine weiteren einseitigen Schritte unternehmen. Die Grünliberalen stemmen sich nicht grundsätzlich gegen sinnvolle Anpassungen beim Lohnschutz im Inland, sie bieten dazu aber nur Hand im Rahmen einer Gesamtlösung im Hinblick auf langfristige und stabile Beziehungen mit der EU. Dazu gehören aber z. B. auch kürzere Voranmeldefristen, angepasste Kautionsregeln, Kontroll- und Streitbeilegungsmechanismen sowie eine zeitgemässe elektronische Lösung und entsprechende Hilfsmittel. Ich rufe deshalb alle Stakeholder auf, sich nun endlich zu bewegen und mitzuhelfen, rasch stabile Beziehungen mit der EU zu ermöglichen. [PAGE 2566]
Wir empfehlen also, nicht auf die Teilrevision des Entsendegesetzes einzutreten, die einzelnen Lösungen für Entsandte vorerst den Kantonen zu überlassen und auf nationaler Ebene rasch und mit vereinten Kräften eine Gesamtlösung mit der EU anzustreben.