Ritter Markus · Nationalrat · 2021-12-14
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-14
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion wird bei diesem Geschäft überall der Mehrheit folgen, d. h. den Rückweisungsantrag ablehnen, nicht auf den direkten Gegenvorschlag des Bundesrates eintreten und auch die Initiative zur Ablehnung empfehlen.
Die Schweiz hat das strengste Tierschutzgesetz der ganzen Welt. Wir sind das einzige Land auf dieser Erde mit einer Höchstbestandesverordnung. Das heisst, die Tierzahlen pro Betrieb sind beim Geflügel, bei den Schweinen sowie bei den Mastkälbern klar begrenzt und massiv tiefer als in den Ländern der EU. Diese Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen konnten auf Basis der geltenden Verfassungsartikel erlassen werden. Neue Verfassungsartikel oder Gesetzesbestimmungen sind daher unnötig.
Die Massentierhaltungs-Initiative will die Anforderungen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 - einer privatrechtlichen Organisation, notabene - in Artikel 197 Ziffer 13 Absatz 2 der Bundesverfassung als Mindeststandard für die künftige Ausführungsgesetzgebung festschreiben. Ein solches Vorgehen wäre ein Novum für unsere Verfassung. Zudem müssten die importierten Lebensmittel gemäss dem neuen Artikel 80a Absatz 4 in der Bundesverfassung ebenfalls diesem Standard entsprechen. Dies hätte erhebliche Konsequenzen für unser Land und unsere Bevölkerung.
Im tierischen Bereich wären die Bio-Suisse-Richtlinien 2018 für sämtliche Lebensmittel, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, der Minimalstandard bezüglich Haltungsformen und Aufstallung; dies nicht nur für den privaten Einkauf, sondern auch für die Gastronomie und die Hotellerie. Die Produktion tierischer Lebensmittel würde sich um 20 bis 40 Prozent verteuern.
Die Umsetzung der Initiative würde weiter dazu führen, dass in der Schweiz 1600 neue Aufzucht- und Legehennenställe und mehr als 20[NB]000 neue mobile Pouletmastställe errichtet werden müssten, wenn die Produktion nicht zurückgefahren werden soll. Das steht in einem klaren Widerspruch zu den Forderungen, die aktuell in der Raumplanung gestellt werden. Hier bitte ich gerade die Grünen und die Sozialdemokraten, nochmals zu überdenken, ob sie das wirklich wollen. An vielen Orten wären die Geruchsimmissionen, die mit dem zwingenden Auslauf der Schweine verbunden wären, kaum im Interesse der Anwohner in der näheren Umgebung.
Das Tierwohlniveau ist in der Schweiz generell sehr hoch. Jede und jeder, der darüber hinaus Produkte nach Biostandard kaufen möchte, kann dies bereits heute tun, indem er oder sie an der Ladentheke bewusst Lebensmittel mit diesem Label bevorzugt. Aus Sicht der Mitte-Fraktion kann der Markt für Biolebensmittel weiter wachsen. Dies darf aber nicht über Verbote und Gebote, sondern muss über die Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten nach diesen Lebensmitteln geschehen.
Die Mitte-Fraktion erachtet die im Initiativtext formulierten Einfuhrbestimmungen für Lebensmittelimporte als kaum umsetzbar. Die WTO-Regeln stehen in klarem Widerspruch zur geforderten Regulierung für die Importe. Könnten die Importbestimmungen nicht umgesetzt werden, würden die Tierhalter auf den hohen Mehrkosten für die Produktion weitgehend sitzenbleiben. Dies würde ihre Wettbewerbsfähigkeit stark beeinträchtigen und dazu führen, dass wichtige Marktanteile verloren gehen würden.
Die Umsetzung der Massentierhaltungs-Initiative würde nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch die Verarbeitung, den Handel, die Gastronomie und Hotellerie sowie die Konsumentinnen und Konsumenten stark betreffen. Die Lebensmittelpreise in der Schweiz würden massiv ansteigen und die Wahlfreiheit spürbar einschränken. Der Einkaufstourismus für Lebensmittel aus dem tierischen Bereich würde stark zunehmen. Tausende Arbeitsplätze und damit auch Wertschöpfung gingen in unserem Land verloren. Wollen das die sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen? Es wird von der Mitte-Fraktion so in aller Klarheit abgelehnt.
Der Bundesrat unterbreitet einen direkten Gegenvorschlag zur Massentierhaltungs-Initiative. In der Botschaft ist ausgeführt, wie sich der Bundesrat eine Umsetzung dieser neuen Verfassungsbestimmung vorstellt. Der Gegenvorschlag geht im Bereich des Rindviehs gar über die Bestimmungen in der Massentierhaltungs-Initiative hinaus. BTS und RAUS würden als Mindeststandard gesetzt. Dies wäre für viele Betriebe, je nach Lage, kaum umsetzbar. Mit dem Obligatorium von BTS und RAUS könnten sehr viele Betriebe diese Mehrleistung mit ihren Produkten nicht mehr ausloben. Damit würde die Schweizer Tierhaltung als Ganzes geschwächt. Auf eine Importregelung verzichtet der Bundesrat in seinem Gegenvorschlag. Damit würden die Produzenten auf den Mehrkosten sitzenbleiben.
Gerade im Berggebiet gibt es heute in der Rindviehhaltung noch sehr viele Anbindeställe. An vielen Orten steht der [PAGE 2577] deutlich höhere Landbedarf für einen Laufstall gar nicht zur Verfügung oder wäre nur mit unverhältnismässigen Kosten und starken Eingriffen in die Landschaft zu realisieren.
Aus Sicht der Mitte-Fraktion ist es völlig unverständlich, dass mit dem Gegenvorschlag des Bundesrates die Ammoniakemissionen um 2,2 Prozent zunehmen sollen. Die Regulierungsfolgenabschätzung des Bundesrates zeigt diese Entwicklung auf Seite 38 der Botschaft im Kapitel "Auswirkungen auf die Umwelt" selber auf. Es ist noch kein Jahr her, seit wir hier im Parlament intensiv darüber diskutiert haben, wie wir die Ammoniakemissionen der Landwirtschaft senken könnten. Der Bundesrat selber hat mit dem ersten Verordnungspaket zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", im Mai 2021 ein Ziel von 20 Prozent bei der Reduktion der Ammoniakemissionen vorgeschlagen. Mit den möglichen Massnahmen sieht der Bundesrat aber lediglich ein Reduktionspotenzial von knapp 7 Prozent vor. Mit seinem Gegenvorschlag stellt der Bundesrat jetzt gar eine Erhöhung der Ammoniakemissionen von 2,2 Prozent in Aussicht!
Die Mitte-Fraktion kann nachvollziehen, dass die Bäuerinnen und Bauern in diesem Land bei einer solchen Politik hier in Bern nicht mehr wissen, wo Norden ist. Im Umweltbereich schneidet der Gegenvorschlag des Bundesrates miserabel ab. Trotzdem haben die Delegationen der Grünen, der SP und der GLP in der Kommission für Eintreten gestimmt, und das entgegen der ablehnenden Empfehlung der Umweltallianz - ein Novum! Konsequente Politik sieht anders aus.
Die Minderheit Baumann möchte das ganze Geschäft an die Kommission zurückweisen, mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag zu beschliessen. Materiell haben wir, wie gesagt, bereits heute das strengste Tierschutzgesetz der ganzen Welt, und wir sind das einzige Land mit einer Höchstbestandesverordnung. Da besteht auch auf Gesetzesstufe kein Handlungsbedarf.
Formell könnte der Rückweisungsantrag nur umgesetzt werden, wenn mehrere Bestimmungen des Parlamentsgesetzes und des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren verletzt würden. Wenn letztendlich kein Gegenvorschlag durch das Parlament beschlossen würde, müsste der Ständerat aufgrund der vorgegebenen Fristen in der Frühjahrssession 2022 seine Abstimmungsempfehlung zur Initiative abgeben können und damit das Geschäft auch in die Schlussabstimmung bringen.
Würde das Geschäft nun durch den Nationalrat an die Kommission zurückgewiesen, mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten, müsste diesem Ansinnen in der ersten Phase auch die WAK-S zustimmen. Das wäre frühestens Anfang Februar möglich. Die WAK-N hätte frühestens am 20. Februar die Möglichkeit, über einen konkreten Vorschlag zu diskutieren. Heute liegt in diesem Bereich nichts vor.
Diese Vorlage müsste gemäss gesetzlicher Vorgabe einer mindestens dreimonatigen Vernehmlassung unterstellt werden. Nachfolgend hätte der Bundesrat sechs bis acht Wochen Zeit, um Stellung zu nehmen. Das ganze Verfahren, das durchlaufen wird, bis ein indirekter Gegenvorschlag ins Parlament gebracht werden kann, dauert erfahrungsgemäss sechs bis neun Monate. Dies ist bis zur Frühjahrssession 2022 so gar nicht möglich. Deshalb ist der Antrag auf Rückweisung mit dem Auftrag für einen indirekten Gegenvorschlag aus Sicht der Mitte-Fraktion nicht seriös und hier nur für die Galerie gedacht.
Auf jeden Fall wird den Medien und der Öffentlichkeit mit diesem Antrag Sand in die Augen gestreut, indem das als möglicher Kompromiss verkauft wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der SP, die Frist ist längst abgelaufen!
Gemäss Schreiben der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz besteht auch aus Sicht der Kantone kein Handlungsbedarf im Bereich des Tierschutzes. Die Initiative und der Gegenvorschlag würden durch die wegfallende Produktedifferenzierung Wertschöpfung am Markt vernichten. Zudem widersprechen sie den aktuellen Anstrengungen in der Raumplanung und beim Klimaschutz.
Die Mitte-Fraktion wird bei diesem Geschäft immer der Mehrheit zustimmen. Das heisst, sie wird den Rückweisungsantrag ablehnen, nicht auf den direkten Gegenvorschlag des Bundesrates eintreten und die Initiative zur Ablehnung empfehlen.