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Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-12-14

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-14

Wortprotokoll

Nur noch zur Klärung: Herr Salzmann hat seine Argumente durchaus berechtigterweise ausgeführt, aber zwei Punkte muss man, glaube ich, schon noch präzisieren respektive korrigieren.

Zum einen: Die Strafbefehle behandeln Massenkriminalität, das ist so. Aber in der Version des Bundesrates wird ja lediglich in diesem relativ schmalen Bereich eine Einvernahme verlangt, wo es zu einer zu verbüssenden Strafe kommt, also dann, wenn im Strafbefehl eine unbedingt zu vollziehende Freiheitsstrafe angeordnet wird.

Zum andern: Es ist nicht richtig, dass eine Umwandlungsstrafe ebenfalls zu einer Einvernahme führen würde. Denn diese wird bei der Anordnung ja bedingt ausgefällt und erst im Rahmen des Vollzugs umgewandelt. Sie würde dann nicht quasi wieder eine Schlaufe zurück machen.

Die Überlegungen von Herrn Salzmann sind sicher berechtigt - aber eben, es geht hier um einen verhältnismässig kleinen Teil und nicht um die Umwandlungsstrafe.

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